…dieser Bestimmung ist. Unbestritten ist weiters, dass er im Juni 1996 in Österreich wohnhaft geworden ist und laufend in Österreich beschäftigt war. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder…
…überwiegenden Aufenthalt des Bw in Deutschland glaubhaft zu machen. So hat der Bw seine gesamten Einkünfte ausschließlich und unbestritten im Inland erzielt. So bringt er vor dem Berufungssenat vor, er habe 2005 nur die Einnahmen erzielt, die von der österreichischen Betriebsstätte ausbezahlt worden seien. In…
…Dezember 2003). Die nunmehrigen Feststellungen bestätigten in allen entscheidenden Punkten die damaligen, und ergaben einen insgesamt wohl länger als damals dauernden und überwiegenden Aufenthalt im Bundesgebiet, wofür auch die Tatsachen sprechen, dass die Berufungswerberin ganzjährig einen PKW in Österreich zum Verkehr zugelassen hat, und dass…
…in Österreich die Schule im Schuljahr 2008/2009 nicht besucht. Die Bw. habe weder Mutter-Kind-Pass-Bestätigungen über durchgeführte Untersuchungen für VN_Kd2 noch Kindergarten- bzw. Schulbesuchsbestätigungen für die rückwirkende Zeit vorgelegt. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass kein überwiegender Aufenthalt in Österreich…
…Der Bw. erfüllte im Streitjahr die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt in Liechtenstein. Ab 1.5.2008 ist ein österreichischer Lebensmittelpunkt nicht (mehr) feststellbar. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat sich der Bw überwiegend in Liechtenstein aufgehalten. Diese - im Wesentlichen einvernehmlich getroffenen - Feststellungen bedingen die…
…Obwohl der Bw. im Jahr 1995 seine Habilitationsschrift abgegeben hätte und daher extrem intensiv an dieser in Linz gearbeitet hätte, würde sich nicht einmal für dieses Jahr ein überwiegender Aufenthalt in Linz ergeben (157 Tage in J, 152 Tage in Linz; der Rest seien geteilte…
…haben. (...) Frage: Zeitlich überwiegender Aufenthalt? - Antwort: Österreich. (...)" In der Folge schrieb das Finanzamt dem Bw. - neben der hier nicht (mehr) relevanten Normverbrauchsabgabe - mit den berufungsgegenständlichen Bescheiden Kfz-Steuer für den Zeitraum "4/2009" bis 3/2012 vor. In seiner Begründung führt das Finanzamt aus, dass…
…ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt in Österreich befinden. Sie würde für das betreffende Fahrzeug kein Fahrtenbuch führen. Die Begriffe Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer seien ihr bekannt. Mit Bescheiden vom 14. September 2012 hat das Finanzamt Innsbruck der Berufungswerberin Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 12/2011 in Höhe von…
…dass der überwiegende Aufenthalt eines Steuerpflichtigen, der aufgrund der Entfernung des Beschäftigungsortes zum (ursprünglichen) Wohnsitz nicht täglich an den letztgenannten Ort zurückkehren kann, der Beschäftigungsort ist. Entgegen der oben zitierten Bescheidbegründung steht unserem Mandanten in Graz eine Wohnung in der Form einer Dienstwohnung zur Verfügung…
…Haushalt wohnte und in einem Sportverein aktiv war. Diese persönlichen Bindungen nach Tschechien wurden aber für die Zeit nach der Eheschließung von der Bf. selbst relativiert. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher zum Zeitpunkt 11. Jänner 2004 von überwiegenden persönlichen Beziehungen der Bf. in Österreich aus…
…sich der Berufungswerber bis zu diesem Zeitpunkt offensichtlich mit der genauen Rechtslage die zu der Abgabenfestsetzung geführt hat, noch nicht auseinandergesetzt hat. Auf die Frage des überwiegenden Aufenthalts entweder in Österreich oder in Deutschland habe er geantwortet, dass ein Überwiegen nicht ohne weiteres feststellbar sei…
…genutzt hat, zumal aufgrund der zahlreichen Impfungen ihres Sohnes in Land ein überwiegender Aufenthalt in Land nahe liegt. Der Anschein spricht daher dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. in Land gelegen ist. Allfällige tatsächliche Aufenthalte in Österreich in diesem Zeitraum (allenfalls, um Freunde…
…bis August 2004) ein überwiegender Aufenthalt im Ausland. Die Ferienaufenthalte in Österreich würden den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht unterbrechen. Es bestehe daher für jene Zeiten, die E.Z. seit Beginn ihrer Schulausbildung im Ausland bei ihren Eltern in Österreich verbracht habe und noch verbringen…
…Ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt würde noch in Deutschland bestehen, nach Abschluss der Sanierung ihres Hauses in Österreich. Sie würde kein Fahrtenbuch führen; die Begriffe "Normverbrauchsabgabe" und "Kraftfahrzeugsteuer" seien ihr bekannt. Der Niederschrift angeschlossen wurden eine Kopie der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" sowie des österreichischen Reisepasses der…
…dass ein zu Studienzwecken lediglich währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Nach Beendigung der Aussetzung setzt der Unabhängige Finanzsenat das Berufungsverfahren fort. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund der aktenkundigen Unterlagen wird von nachstehendem…
…bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und fehlendem Auslands-(EU-)bezug - der Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließlich nach inländischen Recht zu beurteilen wäre. Nach § 2 Abs 2 FLAG 1967 geht in einem derartigen Fall die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes nämlich jedenfalls der überwiegenden Kostentragung vor (UFS…
…sind in Österreich geboren. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ihr Ehegatte einen Aufenthaltstitel Aufenthaltsbewilligung als Studierender hat. Denn, wie der UFS bereits mehrfach judiziert hat (vgl. z.B. RV/0424-S/06 vom 19.3.2007), kann auch ein Studierender auf Grund überwiegender…
…des Bw auf Familienbeihilfe in Österreich, da die Eltern überwiegend den Unterhalt für den Bw leisten müssen. Das wirtschaftliche Einkommen des Bw betrug im Jahr 2007 (gerechnet ab September) 3.058,96 € und im Jahr 2008 10.414,86 €. In diese Beträge sind…
…scheitern, dass sie nicht die überwiegenden Unterhaltskosten tragen. Bei gemeinschaftsrechtlichen Sachverhalten werden die innerstaatlichen Normen jedoch durch die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen überlagert. Es sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG zu beachten. Vielmehr sind die Kindesväter als in Österreich nichtselbständig Erwerbstätige von der VO umfasst…
…gewöhnlichen Aufenthaltes jedenfalls beim endgültigen Verlassen, bei der Ausreise, beim Abbrechen aller örtlichen Beziehungen ohne Aufrechterhaltung räumlicher Bindungen vor. Aus den angeführten Gründen der Abwesenheit, der rund 17-monatigen Dauer der Abwesenheit, dem Umstand, dass der Bw. während seiner rund 15-jährigen Tätigkeit in Österreich…