…nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum…
…stellten lediglich ein - widerlegbares - Indiz für das Bestehen einer Wohngemeinschaft dar, seien jedoch nicht geeignet, einen vollen Beweis über die tatsächlichen Verhältnisse zu liefern. Tatsächlich lebten die Kinder aber bereits seit dem 19. Mai 2009 bei einheitlicher Wirtschaftsführung in ihrem Haushalt. Die Berufung wurde ohne…
…Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Wie aus Ihrem Schreiben vom 18.Oktober 2010, eingelangt am…
…zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Die Tochter der Bw wohne seit…
…behaupteten Zahlungen an den Sohn in keinem Verhältnis zum Einkommen der Bw. Mit Eingabe vom 22. Mai 2003 beantragte die Bw. die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sie gab an, dass sie die überwiegende Kostentragung für ihren Sohn aus den Unterhaltszahlungen…
…Mai 2008 in y befunden habe, um ihr Studium fortzusetzen. Die Berufungswerberin habe für sie den Unterhalt (überwiegend) bezahlt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.11.2011 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Prüfung des Unabhängigen Finanzsenates habe ergeben, dass der Kindesvater im Mai…
…Zuge des Verfahrens wurde weiters festgestellt, dass sich die Kindesmutter (und Lebensgefährtin des Antragsstellers) mit dem Sohn überwiegend in Italien aufhält und keiner Beschäftigung in Italien nachgeht. Der Antragsteller ist österreichischer Staatsbürger und ist bei einer Firma in Österreich beschäftigt. Das Finanzamt erließ am 2…
…für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf die Verhältnisse in B…
…als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer oder dem Selbständigen oder dem Studierenden in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 der VO bestimmt, dass - vorbehaltlich hier…
…Abs 2 zweiter Fall des FLAG jedenfalls zugleich auch entsprechend "überwiegend" getragen. Da der Bw die gesamten Kosten für seine mj Enkelkinder alleine getragen hat, brauche logischerweise auch nicht eigens festgestellt werden, in welchem Verhältnis bzw zu welchem Prozentsatz bzw in welchem Ausmaß (das heisst…
…für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes des Enkelkindes aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf die Verhältnisse in B…
…Abs 2 zweiter Fall des FLAG jedenfalls zugleich auch entsprechend "überwiegend" getragen. Da der Bw die gesamten Kosten für seine mj Enkelkinder alleine getragen hat, brauche logischerweise auch nicht eigens festgestellt werden, in welchem Verhältnis bzw zu welchem Prozentsatz bzw in welchem Ausmaß (das heisst…
…für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf die Verhältnisse in B…
…Bw. die Unterhaltskosten für seine mj. Enkelkinder im Streitzeitraum überwiegend getragen hat. Vorauszuschicken ist, dass bei der Prüfung dieser Frage auf die tatsächlichen Unterhaltskosten im Streitzeitraum in Bosnien (und nicht etwa auf österreichische Verhältnisse) abzustellen ist (VwGH v. 27.4.2005, 2001/14/0114, bzw…
…die Unterhaltskosten überwiegend trägt (Vater, Mutter oder ev. Kind selbst). Dazu ist die monatliche Höhe der gesamten Unterhaltskosten (Wohnung, Verpflegung, Krankheitskosten, Kleidung, Freizeit,..... ) in den strittigen Monaten und wer diese anteilsmäßig trägt, nachzuweisen. Da für die Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich…
…Die Tochter des Bw. lebe demnach bereits seit über vier Jahren außerhalb der elterlichen Wohnung. Den überwiegenden Unterhalt für das genannte Kind würde nach der Einschätzung des Bw. er selbst als Kindesvater leisten. Die gesamten Zahlungen für seine Tochter hätten im Jahr 2007 - 5.293…
…für den Sohn im genannten Zeitraum überwiegend getragen hat. Der Kindesvater war für diesen Zeitraum zu Unterhaltszahlungen für den Sohn verpflichtet und kam laut Bw. seiner Unterhaltsverpflichtung in Höhe von € 363,36 monatlich nach. Auf Grund der - im Verhältnis zu den Unterhaltsleistung der Bw…
…Nach § 115 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde zwar grundsätzlich die Verpflichtung abgabenpflichtige Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der…
…Belangen bewanderten Rechtsanwaltskanzlei nicht die Sorgfalt beachtet habe, zu der sie nach den Umständen verpflichtet und nach ihren geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt gewesen sei und die ihr auch zugemutet hätte werden können. Somit habe die Bw. sowohl objektiv als auch subjektiv zu Punkt 1…
…Danach verbleibende Verluste träfen den Geschäftsherrn. Folgegewinne würden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Ein danach noch verbleibender Gewinn würde zwischen dem atypisch stillen Gesellschafter und dem Geschäftsherrn im Verhältnis der Gesellschaftereinlage und dem Stammkapital aufgeteilt. Dem atypisch stillen Gesellschafter zugewiesene Gewinne…