…Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs…
…Vermögenswerte erst nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens bekannt - ändern sich also nachträglich die Abhandlungsgrundlagen - so hat in Anwendung des § 183 AußStrG der Gerichtskommissär die Parteien, denen dies noch nicht bekannt ist, zu verständigen. Da der Dw. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft nach Herrn X an…
…die Erbschaftssteuer mit 503,30 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 2.3.1995 verstarb RS. Ihr Nachlass wurde für erblos erklärt und dem Staat übergeben. Am 20.10.2005 verstarb WE. Die überschuldete Verlassenschaft wurde der erbl. Testamentserbin CZ (in der Folge kurz Bw. genannt) gemäß …
…Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Nach § 154 Abs. 1 AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlung statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798 a ABGB einen Titel zum Erwerb. (siehe Fellner…
…Gemäß § 798a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG (in der damals gültigen Fassung) der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter…
…kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…Begründung abgelehnt worden sei. Das Erbe sei von ihr nicht wie in der Begründung angeführt mangels eines Rechtsnachfolgers ausgeschlagen worden, sondern die überschuldete Verlassenschaft sei von ihr angetreten worden. In der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt mit Verweis auf § 549 ABGB ausgeführt, dass Begräbniskosten zu den…
…Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs…
…Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im Wert von 16.471,88 € in Hinblick auf seine Forderung…
…an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (UFS RV/1249-L/07). Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Erwerb (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz…
…denen kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…Rz 222 zu § 1 GrEStG). Demgegenüber stellt die gerichtliche Überlassung der Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag des Gläubigers keinen Erwerb von Todes wegen dar, verwirklicht doch eine solche über Antrag der Gläubiger mit Gerichtsbeschluss herbeigeführte Überlassung an Zahlungs statt keinen der in § 2 ErbStG…
…würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. die Berufung vom 27. September 2012 (AS 27) mit der Begründung, das Nachlassvermögen der verstorbenen Ehefrau sei mit € 72.625,63 überschuldet. Obwohl der Bw. nur eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben habe, sei er auf Grund einer Bürgschaft…
…die bedingte Erberklärung zum Alleinerben des Nachlasses ab und verzichtet gleichzeitig auf die Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger." Nach Ansicht des Finanzamtes ergibt sich aus der Abgabe der bedingten Erbserklärung (siehe dazu § 802 ABGB) dass Sie freiwillig die aufgelaufenen Pflegeheimkosten aus der total überschuldeten Erbschaft übernommen haben…
…110.385,94 überschuldete Nachlass sei gem. § 154 Abs. 2 AußStrG iVm §§ 46 und 47 KO den aktenkundigen Gläubigern an Zahlung statt überlassen worden. Der Nachlass in Höhe von € 395,08 sei durch verhältnismäßige Bezahlung der Verfahrenskosten (Gerichtskommissionsgebühr: € 150,87; Verlassenschaftskurator: € 71…
…von der Bw. als auch von W.H. als ihr bevollmächtigter Sohn in der Verlassenschaftssache nach A.H. jeweils abgegebenen bedingten Erbserklärungen wurde der in Höhe von ATS 110.613,51 überschuldete Nachlass mit Urkunde vom 24. November 2000 zu 1/3 bzw. 2/3…
…fällig. Die weiteren Jahresbeträge von € 1.920,00 sind in Hinkunft jährlich jeweils am 24. Mai zu entrichten. Entscheidungsgründe 1. Erbanfall/letztwillige Verfügung/Verlassenschaftsabhandlung Die am TAG/MONAT 2006 verstorbene Frau ERBLASSERIN hatte mit letztwilliger Anordnung vom 30. Juli 2003 ihren Enkelsohn ERBE, geb…
…auf Grund des Erbschaftskaufvertrages vom 18. Juni 2002 dem erblichen Bruder Bw., welcher die bedingte Erbserklärung abgegeben habe, zur Gänze eingeantwortet und die Verlassenschaftsabhandlung für beendet erklärt. Am 15. Dezember 2003 wurde ein Erbschaftssteuerbescheid an Bw. abgefertigt, in dem die Erbschaftssteuer mit 25.821,31…
…Dieser war am 8. Jänner 2005 verstorben. Aus dem diese Verlassenschaftssache betreffenden Beschluss des Bezirksgerichtes Y vom 21. Juni 2005 ergab sich Folgendes: 1. Die Verlassenschaft nach Andreas Silvester H, geb. 31.12.1965, war insgesamt überschuldet (Aktiva 1.590,39 €; Passiva 8.737…