…Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs…
…Vermögenswerte erst nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens bekannt - ändern sich also nachträglich die Abhandlungsgrundlagen - so hat in Anwendung des § 183 AußStrG der Gerichtskommissär die Parteien, denen dies noch nicht bekannt ist, zu verständigen. Da der Dw. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft nach Herrn X an…
…Sinn des Antrages vom 3. Juli 2007" die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft (die genau beschrieben wurden) gegen Bezahlung der mit € 1.041,00 bestimmten Verfahrenskosten sowie "auf Abschlag der nachstehenden eigenen/bezahlten/zur vollständigen Zahlung übernommenen Forderungen im jeweils angeführten Betrag", und zwar |…
…den Beschluss des Bezirksgerichts ***BG*** vom 08.08.2022 vor, aus dem hervorgeht, dass dem Witwer der Verstorbenen die überschuldete Verlassenschaft gemäß § 154 AußStrG an Zahlungsstatt überlassen wird und er ermächtigt ist, Steuererklärungen für die letzten fünf Jahre namens der Verstorbenen beim zuständigen Finanzamt abzugeben. …
…Nachlasses bestehen bleiben, sodass bei Stattgabe der Beschwerde auch keine Nachtragsverhandlung durchzuführen wäre. Da im Beschwerdefall eine überschuldete Verlassenschaft vorlag und somit lediglich antragsgemäß die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG erfolgte, kommt es mangels Verlassenschaftsabhandlung zu keiner Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO…
…Gebühr (iHv EUR 24,00) gemäß § 154 AußStrG an Zahlung statt überlassen. Es lag somit eine überschuldete Verlassenschaft vor. Bei stattgebender Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes ergibt sich kein Aktivvermögen in Form eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruches des Beschwerdeführers. Dritte, die für die Geltendmachung eines Haftungsanspruches herangezogen werden können…
…die Erbschaftssteuer mit 503,30 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 2.3.1995 verstarb RS. Ihr Nachlass wurde für erblos erklärt und dem Staat übergeben. Am 20.10.2005 verstarb WE. Die überschuldete Verlassenschaft wurde der erbl. Testamentserbin CZ (in der Folge kurz Bw. genannt) gemäß …
…Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Nach § 154 Abs. 1 AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlung statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798 a ABGB einen Titel zum Erwerb. (siehe Fellner…
…Gemäß § 798a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG (in der damals gültigen Fassung) der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter…
…kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…Begründung abgelehnt worden sei. Das Erbe sei von ihr nicht wie in der Begründung angeführt mangels eines Rechtsnachfolgers ausgeschlagen worden, sondern die überschuldete Verlassenschaft sei von ihr angetreten worden. In der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt mit Verweis auf § 549 ABGB ausgeführt, dass Begräbniskosten zu den…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt In der Verlassenschaftssache Erbl, verstorben am 5.2.2013, war der Nachlass mit dem Betrag von 39.054,98 überschuldet. An Aktiva waren ein unbebautes Grundstück im Ausmaß von 907 m², EZGB…
…Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798 a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs…
…Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im Wert von 16.471,88 € in Hinblick auf seine Forderung…
…an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (UFS RV/1249-L/07). Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Erwerb (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz…
…denen kein einen Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 798a ABGB bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb, wenn das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen…
…Fachfirmen und seinem Onkel erledigt worden seien; insbesondere die Wohnung ***2*** habe umfangreichere Arbeiten erfordert. Sie selbst habe Interesse am Kauf dieser Wohnung bekundet, um die überschuldete Verlassenschaft zu unterstützen, der Bf. habe einen Verkauf jedoch stets abgelehnt. Nach ihrem Eindruck hätten seine Maßnahmen ausschließlich…
…Rz 222 zu § 1 GrEStG). Demgegenüber stellt die gerichtliche Überlassung der Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag des Gläubigers keinen Erwerb von Todes wegen dar, verwirklicht doch eine solche über Antrag der Gläubiger mit Gerichtsbeschluss herbeigeführte Überlassung an Zahlungs statt keinen der in § 2 ErbStG…
…Abgesehen davon war der Nachlass überschuldet, sodass auch diese Kosten nicht getragen werden konnten. Daher erachtet das Bundesfinanzgericht die Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht als geboten und daher ergeht dieser Beschluss nur an die Amtspartei. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…