…Aufwertungsverschmelzung abgabenrechtlich eine Gesamtrechtsnachfolge vor. Die aufnehmende Körperschaft übernimmt daher auch bei Aufwertungsverschmelzungen grundsätzlich sämtliche Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft . Hinsichtlich der gewinnermittlungsrechtlichen Positionen ist allerdings zu beachten, dass solche, die an eine Fortführung der Buchwerte anknüpfen, nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen können." Im Hinblick…
…in welchem wörtlich ausgeführt wird: "Sollte der Gruppenträger auf eine gruppenfremde Körperschaft verschmolzen werden, geht zwar die Gruppe unter; da die Nachversteuerung aber nicht an den Bestand der Unternehmensgruppe anknüpft, geht durch die Verschmelzung auch die Nachversteuerunghängigkeit auf die übernehmende Körperschaft über....." Dazu ist festzuhalten…
…worden, insgesamt hätte sich dadurch ein geringerer steuerlicher Verlust in Höhe vom 53.837,23 € ergeben. Im Rahmen der Spaltung sei der Verlustvortrag gemäß § 35 UmgrStG iVm § 21 UmgrStG der übernehmenden Körperschaft insoweit zuzurechnen, als diese Verluste dem übertragenen Vermögen iSd § 12 Abs. 2…
…Gesamtrechtsnachfolge tritt die übernehmende Gesellschaft aber auch hinsichtlich des § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 in die Position der übertragenden Gesellschaft. Nur wenn in eine besondere Bestimmung dies ausschließt, wie es der Art. II § 9 Abs. 8 UmgrStG ("Mindeststeuern der übertragenden Körperschaft im Sinne…
…2005), in dem auch der Verschmelzungsstichtag liege, auf die Körperschaftsteuer der Bw. anzurechnen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. führt im Vorlageantrag zu Recht aus, dass im Falle von Umgründungen nach dem UmgrStG die Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuer insoweit auf die übernehmenden Körperschaften (Rechtsnachfolger) übergeht…
…00 Verrechenbare Schwebeverluste der übertragenen Körperschaft sind von § 4 UmgrStG nicht berührt und gehen daher uneingeschränkt auf die übernehmende Körperschaft über. Sie sind auch nicht von der vorgenannten zeitlichen Verschiebung betroffen und mit den Gewinnen jenes Wirtschaftsjahres der übernehmenden Körperschaft zu verrechnen, in das…
…der Prüfer der Veranlagungsjahre 2000 bis 2002 nicht zuständig war, die Verwendung des Verlustvortrages ab 1. Jänner 2003 zu beurteilen. Dass der Prüfer der Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 den Verlust nicht der übernehmenden Körperschaft, sondern nach der Aktenlage der KG zuwies, ist im gegenständlichen Verfahren…
…Entnahmen und Einlagen, die in der Zeit zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages getätigt werden, können an Stelle der Erfassung als Verrechnungsforderung oder -verbindlichkeit gegenüber der übernehmenden Körperschaft zurückbezogen werden. Diese Vorgänge gelten als mit Ablauf des Einbringungsstichtages getätigt, wenn sie…
…einer Rückabwicklung einer Unternehmensgruppe führen. Den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung, bei einer Verschmelzung könnten Verluste unter Umständen nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen und die übernehmende Körperschaft könne die Vortragsfähigkeit ihrer eigenen Verluste verlieren, während bei der Gruppenbesteuerung Verluste auch bei fehlender Betriebseigenschaft mit dem…
…Darstellung verwiesen. Bezüglich der strittigen Investitionszuwachsprämie (kurz IZP) sei festzuhalten, dass durch das Ausscheiden der Mitunternehmer alle Gesellschaftsanteile an der KG in der Hand der übernehmenden Gesellschaft angewachsen sei, weshalb keine aktive Betriebsübertragung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes stattgefunden habe, wiewohl dieses auf den gegenständlichen Vorgang…
…A und Ing. Karl B Geschäftsführer der übernehmenden Körperschaft. Eine wesentliche Änderung in der organisatorischen Struktur ist demnach nicht eingetreten. Ebenso wenig hat eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur stattgefunden: Zwar stellt jeder Gesellschafterwechsel eine Änderung der Gesellschafterstruktur dar (vgl Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988…
…1993 seien - abweichend vom allgemeinen Grundsatz des Abs. 2 leg. cit. - Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang mit der Beschäftigung ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch für Zeiträume steuerwirksam, die nach Abschluss des Einbringungsvertrages beginnen würden. Dies gelte bei Einbringungen durch eine Mitunternehmerschaft auch für…
…im Anlagevermögen aktiviert werden könne. Dieser Mindervermögenszugang stelle eine steuerneutrale Vermögensminderung dar. Zu ,Buchverlusten auf betrieblicher Grundlage' führe Wiesner (aaO) weiter aus, dass bei Umgründungen ohne (außerhalb einer) Kapitalerhöhung die übernehmende Körperschaft aus Anlass der Umgründung Wirtschaftsgüter, aus ihrem Bestand abgebe. Bei Verschmelzungen zu Buchwerten…
…Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre." § 18 Abs. 2 UmgrStG lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "(2) § 14 Abs. 2 gilt für die übernehmende Körperschaft mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages, soweit in Abs. 3 und in § 16 Abs. 5 keine Ausnahmen vorgesehen sind. ..." § 24 Abs…
…die übernehmende Körperschaft vor. Ungeachtet der Tatsache, dass die in der Mitunternehmerschaft anfallenden Verluste quotenmäßig den Mitunternehmern zuzurechnen sind, gehen die dem von der Mitunternehmerschaft eingebrachten Vermögen objektiv zurechenbaren und von den Mitunternehmern noch nicht ausgeglichenen vortragsfähigen Verluste nach § 21 UmgrStG auf die übernehmende Körperschaft…
…die Eigenschaft von negativem Betriebsvermögen und wird sie dennoch mit dem begünstigten Vermögen in die übernehmende Körperschaft eingebracht, kann sich in der Folge keine Änderung in der steuerlichen Beurteilung ergeben. Die Zinsenbelastung der übernehmenden Körperschaft ist daher als verdeckte Ausschüttung zu werten. Wenn die Bw…
…die Bw. nicht Stellung genommen. Über die Berufung wurde erwogen: KÖRPERSCHAFTSTEUER 1993 - 1996 Punkt 1) Verschmelzungsmehrwert - Firmenwert, 1993 - 1995 Bei Verschmelzungen hat gem. § 3 Abs. 1 UmgrStG idF BGBl. Nr. 699/1991 die übernehmende Körperschaft die zum Verschmelzungsstichtag steuerlich maßgebenden Buchwerte im Sinne des § 2…
…dass aufgrund der Bestimmung des § 18 Abs. 3 UmgrStG Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung erst ab Vertragsabschluss steuerwirksam seien. Da hinsichtlich des zurückbehaltenen Betriebsgebäudes nicht spätestens am Tag des Sacheinlagevertrages eine Entgeltvereinbarung getroffen wurde, sei die Rückwirkung auf den…
…III UmgrStG vorliegen. Die steuerlichen Folgen eines solchen explizit vertraglich verankerten Vorbehalts der Ausschüttung zugunsten der Gesellschafter und die steuerliche Durchleitung durch die übernehmende Körperschaft seien in der RZ 881 der Umgründungsteuerrichtlinien dargelegt, welche das Finanzamt in seiner Begründung zitiert habe. Bei der Berufungswerberin sei…
…SWK 1993 A 444, seien Schwebeverluste i.S.d. § 10 Abs. 8 Einkommensteuergesetz 1988 einer übertragenden Körperschaft im Falle der Verschmelzung gegen den nächstfolgenden Gewinn jenes Wirtschaftsjahres der übernehmenden Körperschaft zu verrechnen, in das die Verschmelzungswirkungen fallen. Nachdem § 10 Z 1 UmgrStG auf § 4 UmgrStG…