…BW seinen Hauptwohnsitz in Österreich habe und der BW vorbrachte, dass sein "1. Wohnsitz" in Deutschland liege und sein österreichischer Arbeitgeber einen kostenlosen Transport der Arbeitnehmer zum und vom Unternehmen anbiete, erließ das FA einen Bescheid, mit dem die NoVA für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug für…
…dass sein "1. Wohnsitz" in Deutschland liege und sein (damaliger) österreichischer Arbeitgeber einen kostenlosen Transport der Arbeitnehmer zum und vom Unternehmen anbiete, er das Fahrzeug vor allem für seine ehrenamtliche Tätigkeit in A verwende und aufgrund der Jahreskilometerleistung von durchschnittlich 10.000 km/Jahr gar…
…dass sein "1. Wohnsitz" in Deutschland liege und sein (damaliger) österreichischer Arbeitgeber einen kostenlosen Transport der Arbeitnehmer zum und vom Unternehmen anbiete, er das Fahrzeug vor allem für seine ehrenamtliche Tätigkeit in A verwende und aufgrund der Jahreskilometerleistung von durchschnittlich 10.000 km/Jahr gar…
…Folge der anzuerkennende Verkehrsabsetzbetrag zu niedrig ermittelt worden. Zum anderen habe das Finanzamt im Ergebnis die Behauptung aufgestellt, sein österreichischer Arbeitgeber habe den Verkehrsabsetzbetrag "aliquot, sowohl von dem nicht der Lohnsteuer unterliegenden Bezugsteil als auch von dem der Lohnsteuer unterliegenden, in Österreich steuerpflichtigen Bezugsteil angesetzt."…
…bar übergeben. Die Wohnung sei in der Nähe des Mercator gelegen gewesen. Den mit der Gastuniversität geschlossenen Vertrag finde die Bw nicht mehr. Faktum sei jedoch, dass ihr österreichischer Arbeitgeber sie verpflichtet habe, in Sarajevo tätig zu sein. Erinnerlich sei es aus dienstrechtlichen bzw. sonstigen…
…in diesem Zusammenhang auf die EAS 1863 vom 2.7.2001 verweist, wonach es dem Fremdverhaltensgrundsatz entspreche, dass die dem Dritten erwachsenden Kosten vom österreichischen Arbeitgeber getragen würden, wenn sich dieser dafür entscheidet, dass die Gehaltsbezüge seiner ausschließlich für ihn tätigen Mitarbeiter durch Leistungen eines…
…ist grundsätzlich zu untersuchen, ob bei der Auslegung des Abkommens der darin verwendete Arbeitgeberbegriff sich mit jenem des österreichischen innerstaatlichen Rechtes deckt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Normen eines Doppelbesteuerungsabkommens als Teil des Völkerrechts nicht originär dem innerstaatlichen Rechtskreis entstammen und dass den…
…steuerliche Erfassung der strittigen Gehaltsbestandteile in Österreich. Die für die Tätigkeiten in der Slowakei vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge unterliegen gemäß Art. 15 Abs. 2 des österreichisch - tschechoslowakischen und des österreichisch - deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung (vgl. auch BM für Finanzen vom 6.10…
…im Ausland kann eine nachträgliche Steuerentlastung in Österreich erwirkt werden, wenn in dem ausländischen Prüfungsverfahren die landesinterne Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung des mit dem österreichischen Arbeitgeber abgeschlossenen Dienstvertrages bekanntgegeben und deren unionsrechtlich diskriminierungsfreie Anwendung bestätigt wird. Bei Bedarf kann diese Frage sodann auch im Wege…
…in Irland anzusuchen. Mit Wirksamwerden meiner Versetzung an die Österreichische Botschaft Dublin im Jänner 2009, und somit Wiedereintritt ins aktive Erwerbsleben habe ich die irischen Behörden davon in Kenntnis gesetzt, dass ich nunmehr aufgrund meines Arbeitsgebers und meiner Tätigkeit im diplomatischen Dienst der Republik Österreich…
…CHF (889,58 €) und begründete dies sinngemäß wie folgt: Bei isolierter Betrachtung des Lohnes aus dem Dienstverhältnis nach österreichischen steuerrechtlichen Maßstäben würde eine Veranlagung bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 6.250,97 € zu einer vollen Rückerstattung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer führen…
… 68 EStG anzuwenden seien. Der Arbeitgeber bezahle dem Bw. einen Grundlohn von monatlich 2.770,-- CHF zuzüglich einer Nachtzulage von 830,-- CHF. Diese Nachtzulage sei bei Vergleich mit der österreichischen Kolletivvertragsregelung jedenfalls angemessen. Es werde zudem um eine Überprüfung der sonstigen Werbungskosten/Sonderausgaben ersucht sowie…
…dass nur jene Bezüge steuerfrei seien, die von einem inländischen Arbeitgeber bezahlt würden. Der Bw sei laut Arbeitsvertrag bei der deutschen Fa. Sch. GmbH angestellt und werde auch von dieser entlohnt. Die österreichische Firma habe eigene Angestellte. Eine begünstigte Auslandstätigkeit liege daher nicht vor. Mit…
…wobei offenbar unstrittig wäre, dass der Bw hierfür die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 erhielte, wenn er bei einem österreichischen Arbeitgeber iSd § 3 Abs 1 Z 10 lit a EStG 1988 beschäftigt wäre. Dem angefochtenen, mit 20. April 2006 datierten Einkommensteuerbescheid…
…erhalten hätte. Diese Nettobeträge würden sodann in Österreich auf die Bruttobeträge hochgerechnet, die nach Abzug der österreichischen Steuern genau jenes in Deutschland errechnete Nettogehalt ergeben würden. Der Bw. legte dazu auch eine Bestätigung der zentralen Verrechnungsstelle für Expatriates seines Arbeitgebers vor, welche bestätige, dass ein…
…in den deutschen Stammbetrieb gehandelt, sondern dieser in Deutschland auch begünstigte Montagetätigkeiten ausgeführt habe. Dienstreisen in das österreichische Tochterunternehmen der deutschen Arbeitgeberin habe der Rechtsmittelwerber im Streitjahr nicht unternommen. Der bekämpfte Bescheid erweise sich schließlich auch deshalb als nicht rechtskonform, weil das Finanzamt bei Berechnung…
…| Hartmann | Internationale Beziehungen | 13,30 € | Hartmann | Geschichte der Politikwissenschaft | 12,30 € | Pelinka | Österreichische Politik | 21,80 € | Ettmayer | Eine geteilte Welt | 9,80 € | Schiller | Macht außer Kontrolle |…
…EZ xxx, GST-NR xxxx) beibehalten. Die große Entfernung ihrer Arbeitsstelle in der Schweiz vom österreichischen Wohnort habe aber erfordert, sich am Beschäftigungsort eine Wohnung zu mieten. Mit Einkommensteuerbescheid 2011 vom 23. August 2012 wurde den berufungsgegenständlichen Aufwendungen die Abzugsfähigkeit im Wesentlichen mit der Begründung…
…2005 (V-Akten, Blatt 13) wird am Ende der Darstellung des Verfahrensablaufes dargestellt (siehe unten). II. c) Der Bw. übermittelte zwei Schreiben seines Arbeitgebers (Blatt 17 und 18) mit nachfolgendem Inhalt: Bestätigung 13. Monatslohn Sehr geehrter Herr . . Ihrem Wunsch gemäß bestätigen wir, dass im Bruttolohn…
…liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, sodass streitgegenständlich Österreich als Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Österreich -Schweiz zu betrachten ist. Die in der Schweiz erzielten Einkünfte sind auf Grundlage der Vorschriften des österreichischen EStG 1988 zu ermitteln, für welche zur Vermeidung einer - eventuellen…