…auf einem früheren Leasingvertrag eine österreichische Mobilfunknummer des KG angegeben war, fällt gegenüber den übrigen eindeutigen Indizien nicht so ins Gewicht, dass die Bw. den Standort bzw. die Verwendung des Kfz in Deutschland nicht als erwiesen annehmen durfte. Dass der österreichische Mutterbetrieb für die deutsche…
…Kündigung aller Mitarbeiter 31. Mai 2006) und den Beschluss des Amtsgerichtes München vom 22. August 2012, wonach das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D-KG nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben wird, und teilte mit, dass es sich ihrer Kenntnis entziehe, bis wann mit der Übermittlung…
…Jahresabschluss abgeleitete Steuerrechnung nach österreichischen Vorschriften abzustellen (daher wäre auch der deutsche Letztbescheid nicht relevant). Bei der Nachversteuerung werde ebenso eindeutig auf eine Verlustverwertung nach deutschem Steuerrecht abgestellt (daher seien dort deutsche Bescheide zu beachten). Auch die Veranlagung der Ergebnistangenten der KG bei der deutschen…
…Beide Gesellschaften bilanzierten mit Bilanzstichtag 31. Oktober. Die Berufungswerberin war bis dahin nur als geschäftsführende Arbeitsgesellschafterin der KG in Erscheinung getreten und hatte im Vergleichszeitraum (Wirtschaftsjahre 2000/01 bis 2002/03) keine Investitionen von prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern getätigt. Den Akten sind auch nach dem Erwerb des…
… 2 Absatz 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) die Eingangsabgabenschuld für sechs Paletten Lautsprecher mit einer Rohmasse von 1.152,00 kg in der Höhe von insgesamt € 12.898,77 (€ 2.283,44 an Zoll und € 10.615,33 an Einfuhrumsatzsteuer fest). Darüber…
…angeglichen wurden (vgl. Art. 94 des EG-Vertrages) und das österreichische Körperschaftsteuerrecht generell zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften differenziert, liegt nach Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz keine Europarechtswidrigkeit der in Frage stehenden Regelung vor. Dazu führte die Berufungswerberin aus: Gemäß Art. 43 EG-Vertrag…
…solcherart also in Österreich [steuerbare und] steuerpflichtige Lieferungen [im Wege eines Versandhandels] erbracht hätten, was sie aber gegenüber der Abgabenbehörde durch die Behauptung von Abhollieferungen der österreichischen Landwirte in Luxemburg zu verheimlichen versucht hätten. Bei einer vom Finanzamt Leibnitz durchgeführten Umsatzsteuerprüfung seien von N bzw…
…dass aus dem amtsärztlichen Befund ersichtlich sei, dass der Bf. bei einer Größe von 180 cm ein Gewicht von 230 kg aufweise. Der Amtsarzt habe dazu eine nicht bekannte Bemerkung mit "BMI 71" samt 4 Rufzeichen angeführt und Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Zuckerkrankheit attestiert. Es sei…
…in der Schweiz wohnhaften natürlichen Person, die Kommanditist einer österreichischen KG sei: Gelte der Kommanditist in Österreich lediglich als "Steuerausländer", so würde die Einschränkung nach § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greifen. Hätte der Kommanditist hingegen einen österreichischen Zweitwohnsitz, so würden die bezeichneten Restriktionen…
…in der Schweiz wohnhaften natürlichen Person, die Kommanditist einer österreichischen KG sei: Gelte der Kommanditist in Österreich lediglich als "Steuerausländer", so würde die Einschränkung nach § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greifen. Hätte der Kommanditist hingegen einen österreichischen Zweitwohnsitz, so würden die bezeichneten Restriktionen…
…sei; VwGH 20.2.2008, 2008/15/0019 (UFS-Akt Bl 48ff: Ausschluss einer in Österreich beschränkt steuerpflichtigen deutschen AG, die zu 95% an einer österreichischen KG beteiligt ist, von der Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist ein Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit iSd Art. 43 iVm Art. 48…
…durch den Steuerabzug abgegolten gelten. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an der L.-KG seien daher um die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zu kürzen gewesen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer nicht auf die Einkommensteuer anzurechnen gewesen. Halte eine österreichische Personengesellschaft, der ein in Deutschland ansässiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KG, Adr., vertreten durch die Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1130 Wien, Auhofstraße 1, vom 12. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag…
…habe ihre Verdienste in Österreich mit einer Ausländersteuer versteuert und zahle ihre Steuern in Deutschland. Weitere Verpflichtungen ihrerseits dem österreichischen Staat gegenüber seien ihr nicht bekannt. Über Vorhalt erklärte das Finanzamt, die Bw. sei Kommanditistin der KG, die aus beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern bestehe…
…1999, 99/14/0026; 21.2.2001, 2001/14/0008; 27.8.2002, 96/14/0144. Die Vertretung einer GmbH & Co KG nach außen obliegt nach österreichischem Recht der Komplementär- GmbH, konkret deren Geschäftsführern iSd § 19 GmbH-G (Koppensteiner, in: Straube (Hrsg), HGB Kommentar, Tz…
…und gesonderte Feststellung nach der Rechtsprechung überhaupt nicht statt (VwGH 27.6.1991, 91/13/0002). Der Verstorbene war nicht österreichischer Staatsbürger Stirbt ein ausländischer Beteiligter einer in Österreich ansässigen Personenvereinigung (zB OHG oder KG), so handelt es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung iSd …
…angewendet habe. Der Österreichische Gebrauchszolltarif nach dem Zolltarifgesetz 1988 habe zum 31.12.1994 für Liköre mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 5 Gewichtsprozent der Warennummer 2208 90 990 B5 einen allgemeinen Zollsatz von S 3.500.-/100 kg ausgewiesen. Ein EW…
…und gesonderte Feststellung nach der Rechtsprechung überhaupt nicht statt (VwGH 27.6.1991, 91/13/0002). Der Verstorbene war nicht österreichischer Staatsbürger Stirbt ein ausländischer Beteiligter einer in Österreich ansässigen Personenvereinigung (zB OHG oder KG), so handelt es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung iSd …
…als Nachfolgerechtsträger gleichzeitig errichtete X. Y. Z. Austria Nfg GmbH & Co KG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. II des Umgründungssteuergesetzes auf der Grundlage der Bilanz zum 31. Dezember 1999 und unter Zugrundelegung des Umgründungsplanes vom 16. Juni 2000…
…Den Ausgangspunkt für das gegenständliche Berufungsverfahren bilde demnach die österreichische K-GmbH. An dieser Gesellschaft sei die Bw. (mit Sitz in Deutschland) als atypisch stiller Gesellschafter zu 75% beteiligt. An der Bw. sei wiederum die AK-GmbH & Co KG (ebenfalls mit Sitz in Deutschland) zu…