…als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr in Höhe von 13…
…Gemeinde nicht von der österreichischen Einkommensteuer freigestellt worden sei. Der Auffassung des Finanzamtes halte er das liechtensteinische Gemeindegesetz entgegen. Demnach sei die Gemeinde eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie besorge im übertragenen Wirkungskreis Aufgaben des Staates, die ihr aufgrund von Gesetzen übertragen werden. Sie sei verpflichtet…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr in Höhe von 13,00 €…
…führe aus, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich- rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 13,20 unterlägen. Die Bw. stelle in…
…abgezogen werden. Nach § 29 Abs. 2 Steiermärkisches Landesfeuerwehrgesetz habe jene Gemeinde, die die feuerpolizeilichen Belange im eigenen Wirkungskreis wahrzunehmen hat, u.a. auch die Kosten für die Beschaffung der Geräte und sonstigen Gegenstände, die für Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren erforderlich sind, zu tragen…
…Bauherr auftrete und nach Fertigstellung des Bauwerkes dieses in das Eigentum des Bundes übergehe. Die Gemeinde sei eine Gebietskörperschaft und werde in einem solchen Fall im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig. Die Vereinbarung über die Gründung und die Errichtung einer HTL sei ein hoheitlicher…
…der zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld maßgeblichen Fassung - lauten: § 14 GebG Tarifpost 6 Eingaben GebG Abs. 1 Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, feste Gebühr 180 S. …
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG (idF BGBl. I 1997/130) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,-- (das entspricht 13,08…
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG (idF BGBl. I 1997/130) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,-- (das entspricht 13,08…
…2001 Vorsteuern aus der ihr von der A Anschlussstellen Betriebsgebiet P N ErrichtungsgmbH, kurz A, für die Errichtung eines Kreisverkehrs auf öffentlichem Gut gelegten Rechnungen zustehen oder nicht. Im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren, das dem Umsatzsteuerbescheid 2001 voranging, hat das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zunächst (Erstbescheide) die Ansicht…
…2001 Vorsteuern aus der ihr von der A Anschlussstellen Betriebsgebiet P N ErrichtungsgmbH, kurz A, für die Errichtung eines Kreisverkehrs auf öffentlichem Gut gelegten Rechnungen zustehen oder nicht. Im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren, das dem Umsatzsteuerbescheid 2001 voranging, hat das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zunächst (Erstbescheide) die Ansicht…
…nicht dem Gesetzt entspricht, dafür sprechen mehrere Gründe: Das Beamtendienstverhältnis wird auf Lebenszeit begründet. Durch die Ruhestandsverordnung wird das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beamten nicht beendet. Ich war als Leiter einer Abteilung der Beteiligungsverwaltung des Bundes im Bundesministerium für X tätig. Als solcher war ich…
…gegeben, als die Vorsteuer anerkannt, allerdings in gleicher Höhe von einem Eigenverbrauch ausgegangen wurde, da die Nutzung des Kreisverkehrs durch die Allgemeinheit und die formlose Übertragung in das öffentliche Gut für die Bw. eine Verwendung für nichtunternehmerische Zwecke darstelle. Mit Berufungsentscheidung vom 23. September 2005…
…Österreichischen Post AG für ein Postamt (Verteilerzentrum) vermietet werde. Die Verwendung der Räume, Freiflächen und Einrichtung für Zwecke der Gemeindeverwaltung sei zweifellos dem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde zuzuordnen. Die Vermietung des restlichen Gebäudes liege ebenfalls im Allgemeininteresse, weil das Verteilerzentrum der Post ein wichtiger…
…wurde erwogen: Nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld geltenden Fassung unterliegen Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaft in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 13…
…gelten. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 13,20. Der Berufungswerber bestreitet das Vorliegen des…
…gelten. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 13,20. Der Berufungswerber bestreitet das Vorliegen des…
…des § 14 Gebührengesetz, BGBl. II 2007/128, beträgt der Tarif für Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentliche-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, ab 1. Juli 2007 13,20 Euro an fester Gebühr. Das Ansuchen des Bw. vom…
…weniger zulässig sei, als im Verwaltungsstrafverfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §14 TP6 Abs1 GebG 1957 (GebG) idgF unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Personen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr idHv. €: 13,00.-. Gemäß § 11 Abs…