ärztlichen Praxisgemeinschaft als Betriebsschuld zu werten ist, ist kein Wiederaufnahmegrund. Der "private Hausbau" (Tz 24, 3. Absatz) ist eine Tatsache, die den Abgabenbehörden vor Erlassung des Erstbescheides/Einkommensteuer 1999 (= 3. Juli 2000), des Erstbescheides/Einkommensteuer 2000 (= 5. Juli 2001) und des Erstbescheides/Einkommensteuer…
…Zeit noch einzelunternehmerische ärztliche Tätigkeit verwendet. Welche einzelunternehmerische Tätigkeit war hier genau gemeint? Wann begann diese einzelunternehmerische Tätigkeit und wie wurde Sie ausgeführt? 7. Geben Sie bitte an, wie das Ausmaß von 45 % betriebliche Verwendung des Fahrzeuges vor der eigentlichen Eröffnung der Praxisgemeinschaft berechnet wurde…
…war für den Patienten nicht erkennbar, dass er mit der Ordination Dr. Cz - Dr. Ka kontrahiert. Die vorgenommene Umsatzsteuerberichtigung für die ärztlichen Leistungen der Ordination Dr. Cz - Dr. Ka wird daher nicht anerkannt. Hinsichtlich der restlichen Umsatzsteuerberichtigung wurde festgestellt, dass die Rechungsberichtigung erst im Jahr…
…aus: "Vom Abgabepflichtigen war geplant, die Wohnung in der Y-Gasse als Gemeinschaftspraxis (mit Dr.Sch.) zu verwenden. Da Dr.Sch. auf Grund von Krankheit an der Praxisgemeinschaft nicht teilnahm, hat der Abgabepflichtige allein die Wohnung angemietet und versucht, die Räumlichkeiten, die er nicht benötigt…
…klar gesagt werden könne, dass R jemals ein selbständiges Leben führen werde. Das in der Folge nach Vorlage zahlreicher ärztlicher Befunde vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eingeholte zweite Sachverständigengutachten ergab keinerlei Änderung gegenüber dem ersten Gutachten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2012 wurde die…
…dem Jahr 1998 seien daher nicht anzuerkennen. Die Bw erhob gegen diese Bescheide Berufung, wobei sie ausführte, sie übe eine ärztliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus weshalb diese Tätigkeit unter § 1 Abs 1 LVO zu subsumieren sei. In der Bescheidbegründung werde auf die Wiederaufnahmegründe nicht eingegangen…
…von ATS 4 Mio. abgedeckt wurde. Dieser Kredit betraf betriebliche Schulden aus der ärztlichen Praxisgemeinschaft mit dem Vater und ist daher auch in der Einzelfirma als Betriebsschuld zu werten. Der private Hausbau fällt ebenfalls in das Jahr der Kreditaufstockung (27.3.1996: Baubewilligung; 18.9…
…Rechte und Pflichten daraus nicht abgeleitet werden können. Auch würde die enge Auslegung des Wortbegriffes einer teleologischen Interpretation der Begünstigungsvorschrift widersprechen. In diesem Zusammenhang verweise der steuerliche Vertreter weiters auf die ursprüngliche Auslegung der Befreiungsvorschrift bei ärztlichen Praxisgemeinschaften. Die Finanzverwaltung hätte in diesem Zusammenhang ursprünglich…
…Wundtherapie- und Tagespflegezentrum war daher kein weiterer Betriebsstandort von Herrn und Frau Dr. Bw.. Wenn sie mich nach Fällen fragen, in denen Patienten vom Hausarzt mir zur Wundbehandlung überwiesen wurden und dann in der Folge eine ärztliche Leistung von der Ordinationsgemeinschaft Dr. Bw. erfolgt ist…
…von Herrn und Frau Dr. Bw.1u.2. Wenn sie mich nach Fällen fragen, in denen Patienten vom Hausarzt mir zur Wundbehandlung überwiesen wurden und dann in der Folge eine ärztliche Leistung von der Ordinationsgemeinschaft Dr. Bw.1u.2 erfolgt ist, fällt mir der Fall…