…denkbar. Da zur Sicherung von Abgabenansprüchen im finanzbehördlichen Verfahren nur die im § 78 Abs. 2 AbgEO erschöpfend aufgezählten Vollstreckungsarten zugelassen sind, darf bei Exekution auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen nur die Pfändung vorgenommen werden, wogegen die Verwertung der Pfandrechte durch Überweisung zur Einziehung nicht zulässig…
…bezifferte Abgabenschuld auf 7.447.400,00 € richtig gestellt wird. Die mit dem angefochtenen Bescheid vom 12. Oktober 2005 ferner ausgesprochene Überweisung zur Einziehung wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…bezifferte Abgabenschuld auf 7.447.400,00 € richtig gestellt wird. Die mit dem angefochtenen Bescheid vom 12. Oktober 2005 ferner ausgesprochene Überweisung zur Einziehung wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…bezifferte Abgabenschuld auf 7.447.400,00 € richtig gestellt wird. Die mit dem angefochtenen Bescheid vom 12. Oktober 2005 ferner ausgesprochene Überweisung zur Einziehung wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…Oktober 2005 ferner ausgesprochene Überweisung zur Einziehung wird aufgehoben. Im Übrigen werden die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der A=GmbH (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe…
…der im Sicherungsverfahren (§ 78 AbgEO) gepfändeten Forderung durch Überweisung zur Einziehung unzulässig gewesen sei, weil der zum Zeitpunkt der Einziehung (Bescheid vom 30. 11. 2000) noch unerledigte Aussetzungsantrag eine zwingende Einbringungshemmung gemäß § 230 Abs. 6 BAO zur Folge gehabt habe. Auch diese Ausführungen verhelfen der…
…durch Dr. Martin Weiser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 11. Mai 1998 betreffend Überweisung zur Einziehung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…15. Bezirk die der Gesellschaft gegen die Gesellschafterin zustehende Forderung auf Einzahlung der Reststammeinlage und verfügte die Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe des ausstehenden Abgabenrückstandes von 968,90 €. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. als Drittschuldnerin das Rechtsmittel der Berufung und begründete diese…
…dem Bescheid betreffend Überweisung einer Geldforderung vom 30. August 2011 sprach das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber dem Berufungswerber für die gepfändete Geldforderung, ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte Dritter bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenschuld gemäß § 71 AbgEO, die Überweisung zur Einziehung aus…
…Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Nach Lehre und Rechtsprechung endet das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinn der §§ 71 ff AbgEO kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht (vgl. Liebeg, Kommentar zur Abgabenexekutionsordnung, § 78 Tz…
…1997 pfändete das Finanzamt die der Gesellschaft gegen den Gesellschafter zustehende Forderung auf Einzahlung der aushaftenden Stammeinlage (Reststammeinlage) und verfügte die Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe des aushaftenden Abgabenrückstandes in Höhe von damals ATS 107.273,-- zuzüglich der durch die Pfändung angefallenen Barauslagen in…
…Bw. die Pfändung sämtlicher Forderungen angeordnet, die dem Vollstreckungsschuldner auf Grund seiner Gesellschafterstellung dieser gegenüber damals zugestanden seien, weiters die Überweisung der gepfändeten Geldforderung zur Einziehung durch die Republik Österreich ausgesprochen und schließlich von der Bw. eine Drittschuldnererklärung abverlangt. Im Pfändungsbescheid wurde der Bw. als…
…Bei der gegebenen Sachlage erschien ein Zugriff auf die Provisionseinkünfte des Bw. zielführend. Es erging daher der angefochtene Bescheid betreffend Pfändung und Überweisung zur Einziehung. Der Einwand des Bw., dass der Rückstand durch Gutschriften aus den Veranlagungen 2007 und 2008 weggefallen sei, trifft nicht zu…
…Leoben Mürzzuschlag die dem Berufungswerber (= Bw.) gegen die P.GmbH zustehenden Forderungen aus vertraglichen Verpflichtungen und verfügte die Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe des aushaftenden Abgabenrückstandes in Höhe von 10.218,89 € zuzüglich der durch die Pfändung angefallenen Gebühren und Barauslagen in…
…Geldforderung sein Ende; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinne der §§ 71 ff AbgEO hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden. Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde lediglich die Pfändung einer Forderung der Bw. verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Gemäß § 65…
…Geldforderung sein Ende; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinne der §§ 71 ff AbgEO hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden. Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde lediglich die Pfändung einer Forderung der Bw. verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Gemäß § 65…
…Geldforderung sein Ende; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinne der §§ 71 ff AbgEO hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden. Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde lediglich die Pfändung einer Forderung der Bw. verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Gemäß § 65…
…Zum Verfügungsverbot teilte der Vertreter des Berufungswerbers in einer Eingabe vom 1.6.2007 "der Ordnung halber" mit, dass er dieses aufgrund der Berufung gegen den Bescheid über die Pfändung und Überweisung zur Einziehung als gegenstandslos betrachte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs…
…zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung…
…Geldforderung endet. Eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinn der §§ 71 ff AbgEO kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 78 Tz 8). Gemäß § 78 Abs. 3 AbgEO sind auf die zur Sicherung von Abgaben vorgenommenen Vollstreckungshandlungen die Bestimmungen des I. Teiles…