Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH als Rechtsnachfolgerin der X-KG, Adr.1, vom 21. April 2011 und vom 15. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 11. April 2011 und vom 11. Juli 2011 betreffend Säumniszuschläge entschieden…
…Welche Maßnahmen dazu konkret gesetzt worden wären, wurde nicht erläutert. Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um das Ausreichen der gesetzten Maßnahmen bzw. das Fehlen eines Überwachungsverschuldens feststellen zu können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Dabei kommt es ausschließlich darauf an, ob der Bw. selbst ein grobes Überwachungsverschulden anzulasten ist, weil es unerheblich ist, ob die Buchhaltungsangestellte an der Säumnis ein grobes Verschulden trifft. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist dabei aber eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" nicht nötig…
…umso mehr, als die ordnungsgemäße Berechnung der Umsatzsteuer durch Verprobung nachgewiesen wurde, sind daraus Anhaltspunkte für den Verdacht eines Überwachungsverschuldens abzuleiten. Wer als Unternehmer tätig wird, hat die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Will der Abgabenpflichtige diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, oder ist er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma B-GmbH, vertreten durch Kapferer, Stauder & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 29. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Juni 2005 über die Festsetzung…
…gemeldeten Höhe entrichtet wurde, woraus folgt, dass hier offenbar jedes Controlling versagte. Ein Überwachungsverschulden war dem Bw. daher anzulasten. Insbesondere ist im Rahmen der Pflichten eines Geschäftsführers für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Einwand des Bw., dass die Nachforderung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. I., Wien, vertreten durch NÖWP Niederösterreichische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Nachf KEG, 2344 Maria Enzersdorf, Riemerschmidgasse 9, vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Februar 2010 über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. M., Wien, vertreten durch NÖWP Niederösterreichische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Nachf. KEG, 2344 Maria Enzersdorf, Riemerschmidgasse 9, vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Februar 2010 über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B-GmbH, vertreten durch Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 43, vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. August 2008 zu StNr. 000/0000, mit dem von der…
…beobachten können. Da das bisherige Verhalten der Mitarbeiterin des Bw. keinen Anlass gab, Probleme an der Durchführung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu erkennen, kann aus der speziellen Situation kein dem Bw. anzulastendes Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht, abgeleitet werden…
…die den zu beachtenden Termin Mitte Februar 2005 verstreichen hat lassen, zwar als ihr grobes Verschulden einzustufen wäre, da - wie im Vorlageantrag ausgeführt - die Ehegattin erst Anfang März 2005 erkrankt ist. Ein Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht…
…er seine steuerlichen Agenden übertragen hatte, diese bislang ordnungsgemäß erfüllt hat, sodass er guten Gewissens darauf vertrauen konnte, dass seine Frau auch die Einkommensteuervorauszahlungen ordentlich tätigt. Ein Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht, liegt seitens des Bw. somit…
…sogar grobes Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen für die Aufhebung nicht schädlich. Entscheidend sei vielmehr, ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Überwachungsverschulden, anzulasten wäre. Kein grobes Verschulden würde auch vorliegen, wenn sich der Abgabepflichtige zur Überweisung von Geldbeträgen eines ansonsten verlässlichen Kreditinstitutes…
…von Anhaltspunkten dafür behauptet, dass Y. seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen bei der erstschuldnerischen GmbH nicht nachkommen würde. Das Finanzamt hat sich im Haftungsbescheid mit diesem Vorbringen nicht auseinandergesetzt und insbesondere keine Feststellungen zu einem allfälligen Überwachungsverschulden des Bw. getroffen. Der Argumentation des Bw., er habe keine…
…ihm als bekannt angenommen werden. Daher hätte er an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Erstgeschäftsführers zweifeln müssen, weil eine Abfuhr der Lohnsteuer trotz Lohnzahlung unterblieb. Das Finanzamt gehe daher von einem vorwerfbaren Überwachungsverschulden aus, weshalb die Geltendmachung einer Haftung gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO hinsichtlich…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…
…der andere Geschäftsführer die ihm intern zugewiesenen Aufgaben nicht oder unvollständig erfüllt hat und somit Missstände in der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen vorliegen, ist ihm kein Überwachungsverschulden und damit auch keine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Der Berufung war, da die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nicht vorliegen…
…den Bw. ein Anlass vorlag, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des A.K. zu zweifeln. Das Vorliegen eines Überwachungsverschuldens des mit der Abgabenentrichtung nicht befassten Bw. wäre aber Voraussetzung dafür gewesen, dass die Vertreterhaftung (auch) gegenüber Letzterem geltend gemacht werden kann (vgl. nochmals Ritz, a…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-KG, vertreten durch Procurator Treuhand- und Revisions GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1120 Wien, Altmannsdorfer Straße 76a/St. 11/50G, vom 15. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Thomas Schöberl, Steuerberater, 8054 Graz, Kärntner Straße 415 B, vom 5. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 3. Februar 2004 betreffend Haftung gemäß…