…1 Z 16 u.a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei sei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten aufgrund von Nutzungsverträgen sei als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Demnach sei bei Nutzungsüberlassung von Sport- und Spielanlagen, wenn sie als wesentliches…
…der Fremdkapitalaufnahme und verzögertem Verkauf von Grundstücken ergeben hat, kann darin daher grundsätzlich keine Unwägbarkeit erblickt werden, die steuerlich allenfalls zu einer Verlängerung des Zeitraumes bis zum Erzielen eines Gesamtgewinnes führen könnte. Auch die Probleme bei der Erteilung einer Baubewilligung, die ebenfalls für die Verzögerung…
…Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (Stand 1.6.2002) lautet: Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen kann durch Einräumung einer Dienstbarkeit oder im Rahmen eines Bestandsvertrages erfolgen. Entgelte für die Einräumung einer Dienstbarkeit auf einem Gelände, das zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eines pauschalierten Landwirtes gehört…
…aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der…
…und der Betrieb weiterer Anlagen, welche für die Bevölkerung der Gemeinde A., den Fremdenverkehr und Sport von allgemeiner Bedeutung sind, die Beteiligung an Unternehmungen, welche zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes solcher Anlagen gegründet werden, sowie der Erwerb der hiefür erforderlichen Konzessionen, Grundstücke und…
…und der Betrieb weiterer Anlagen, welche für die Bevölkerung der Gemeinde A., den Fremdenverkehr und Sport von allgemeiner Bedeutung sind, die Beteiligung an Unternehmungen, welche zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes solcher Anlagen gegründet werden, sowie der Erwerb der hiefür erforderlichen Konzessionen, Grundstücke und…
…und der Betrieb weiterer Anlagen, welche für die Bevölkerung der Gemeinde A., den Fremdenverkehr und Sport von allgemeiner Bedeutung sind, die Beteiligung an Unternehmungen, welche zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes solcher Anlagen gegründet werden, sowie der Erwerb der hiefür erforderlichen Konzessionen, Grundstücke und…
…daher - wie vorangehend bereits ausgeführt - die Überlassung an die Bundesliga nicht zuzurechnen. Es liegt auch kein fiktiver USt-BgA im Ausmaß der Bundesligaüberlassung vor. Zu den fiktiven BgA des § 2 Abs 3 UStG zählt auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften…
…intern lt. BP: | 5.322,74 | 6.393,91 | 4.993,72 Soweit die Sporthalle zur Erteilung von Turnunterricht an die örtliche Volksschule sowie an die Schulerhalterverbände (Polytechnische Schule, Hauptschule) überlassen und für gemeindeeigene Zwecke genutzt werde, sei diese Nutzung dem Hoheitsbereich…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…Grundstück ca 400 m² - Nettomiete (rund) € 1.100,00 - Penthouse Hauptstadt - Innenstadt, Nutzfläche ca 160 m² + Terrassen, Nettomiete € 1.600,00 Zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses für das Bewertungsobjekt in Höhe von € 1.800,00 p. m. (nach Zu- und Umbau) führt…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in…
…Gastgewerbes überlassen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juli 2003 sei eine Tarifordnung erlassen worden. Laut Amtsbericht vom 5. Juni 2003 sei bei der Tarifgestaltung speziell darauf Bedacht genommen worden, dass sich die Sport- und Kulturvereine der Stadt die Nutzung auch leisten könnten. Daher seien für den…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5.7.2010 lautet wie folgt: Gem. § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Gegenleistung für den Erwerb des Grundstückes von Herrn…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5.7.2010 lautet wie folgt: Gem. § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Gegenleistung für den Erwerb des Grundstückes von Herrn…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2…
…Gesellschaften abgesehen von der (mittelbaren) Eigentümerposition, welche bei allen Gesellschaften vorhanden war, auch noch persönlich Geschäftsführer gewesen sind. Dass die Verwaltung von Besitzgesellschaften ohne aufwändigen Geschäftsgang Angestellten des Rechnungswesens anderer Gesellschaften und Verwandten überlassen würde, stört das Bild des Familienkonzerns nicht. Gleiches gilt für die…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…als Financier für den Kauf eines Seegrundstückes auftreten sollte, dessen Wert ausschließlich in der Benutzbarkeit des darauf errichteten Hauses zu Wohnzwecken bestehe und dafür einen Mitteleinsatz von ca. S 6,800.000,-- tätigen sollte. Ebenso sei das Argument, O.G. hätte das Grundstück nicht an…