…Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen Rz 2882: Die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung für Sport- und Freizeiteinrichtungen (zB Schilifte und Schipisten) stellt keinen Umsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 22 UStG 1994 dar, sofern sie nicht als bloße land- und…
…30, Stichwort: Land- und Forstwirtschaft). Ein echter Schadenersatz liegt daher grundsätzlich nicht vor. Die in Rede stehende sonstige Leistung ist mit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten (wie zB im Zusammenhang mit der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für Sport- und Freizeiteinrichtungen) vergleichbar. Da derartige Leistungen…
…1 Z 16 UStG 1994 es überhaupt zuließe, aus Verträgen betreffend die Überlassung von Sport- und Freizeiteinrichtungen eine als "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" zu qualifizierende und als steuerbefreit zu betrachtende Komponente herauszuschälen. Eine Antwortfindung erübrigte sich nach den Aussagen des VwGH in diesem Erkenntnis…
…ungünstigeren Auswirkung erst für zukünftige Zeiträume relevant sein. § 22 UStG 1994 (Rz 2882 UStR 2000) Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schipisten, Lifttrassen und Langlaufloipen) sowie für das Aufstellen von Handymasten an pauschalierte Land- und Forstwirte Der…
…irreführend und bedarf einer Klarstellung. Die Einrichtung befindet sich zur Gänze im Freien auf dem von der Gemeinde gepachteten Grundstück mit dem darauf errichteten Gastlokal. Es ist weder eine (Sport-)Halle vorhanden noch handelt es sich um einen Sportplatz mit genormten Abmessungen (wie etwa für…
…für eine Hängeseilbrücke. Sämtliche Kriterien des § 2 Abs. 1 KStG seien im übrigen erfüllt. Mit Stellungnahme vom 4.10.2022 brachte das Finanzamt vor, die Bewirtschaftung der Parkplätze stelle sich als unabhängiges Geschäftsfeld dar und die daraus erzielten Einnahmen könnten nicht einer Vielzahl von Freizeiteinrichtungen…
…einem Grundstück abgestellt werden. Tritt das Kriterium des "Abstellens von Fahrzeugen" gänzlich in den Hintergrund, wie zB bei Schauräumen von Autohändlern, Fahrradhändlern usw., Ausstellungsflächen von Gebrauchtwagenhändlern und dgl. so kommt die Steuerbefreiung zur Anwendung. Rz 898: Für die Frage, ob eine vermietete (zur Nutzung überlassene…
…5.2004 erbrachte Campingleistungen für nichtunternehmerische Zwecke gilt Rz 1197 sinngemäß. Rz 1380: Bis 30.4.2016 ist auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke gemäß …
…die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anzuwenden, sofern der Satz nicht unter 10% liegt. Durch die Richtlinie 2000/17/EG, ABl. L 84/24, wurde diese Erlaubnis als Dauerrecht in die 6. RL übernommen. Bis zum Beitritt Österreichs zur EU hatten § 1 Abs. 2 und …
…1 Z 16 u.a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei sei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten aufgrund von Nutzungsverträgen sei als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Demnach sei bei Nutzungsüberlassung von Sport- und Spielanlagen, wenn sie als wesentliches…
…Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen…
…gehen zu Lasten von Frau ***3***. Die Beratung- und Vertretungskosten gehen zu Lasten der jeweiligen Vertragspartei. IX. Gegenständliche Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, demnach die Gemeinde ***5*** in Kenntnis und gleichzeitiger Genehmigung des in der Präambel angeführten Teilungsplanes für sämtliche Grundstücke eine Umwidmung…
…der Fremdkapitalaufnahme und verzögertem Verkauf von Grundstücken ergeben hat, kann darin daher grundsätzlich keine Unwägbarkeit erblickt werden, die steuerlich allenfalls zu einer Verlängerung des Zeitraumes bis zum Erzielen eines Gesamtgewinnes führen könnte. Auch die Probleme bei der Erteilung einer Baubewilligung, die ebenfalls für die Verzögerung…
…Rechts, sodass die von § 4 dt KStG verwendeten Begriffe für die Bestimmung der Unternehmereigenschaft KöR USt-lich und damit ggf anders als bei einer ausschließlich körperschaftsteuerlichen Anwendung dieser Vorschrift auszulegen sind. Der BFH hat sogar betreffend eine Überlassung von Räumlichkeiten einer Sport- und Freizeithalle, die…
…liegt beispielsweise bei folgenden Umsätzen vor: • Umsätze aus dem Betrieb von Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen und anderen Sport- und Spielanlagen, wenn vom leistenden Unternehmer außer dem bloß passiven Zurverfügungstellen des Grundstücks samt Anlagen noch geschäftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sport- oder Spielanlage wie zB Aufsicht…
…Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (Stand 1.6.2002) lautet: Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen kann durch Einräumung einer Dienstbarkeit oder im Rahmen eines Bestandsvertrages erfolgen. Entgelte für die Einräumung einer Dienstbarkeit auf einem Gelände, das zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eines pauschalierten Landwirtes gehört…
…Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (VwGH 25.06.2007, 2006/14/0001). Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994. Gemeinnützige Sportvereinigungen können demnach sowohl bei Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken, die ansonsten gemäß § 6 Abs. 1…
…die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (unbefristet) einen ermäßigten Steuersatz, sofern dieser Steuersatz mindestens 10 % beträgt, anzuwenden. Bis zum Beitritt Österreichs zur EU hatten § 1 Abs. 2 und § 6 LVO 1993 iVm § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 normiert, dass die Vermietung von Wohnraum…
…aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der…
…Das sind verlustbringende Tätigkeiten aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich 1. nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen…