…unter anderem fest, dass ab Juli 2004 die für den DB und DZ beantragte Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz nicht gewährt werden könne. Nach dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung sei die Befreiung für die Schaffung eines Teilbetriebes (Überlassung von Arbeitskräften gem. § 94 Z…
…zur Firma EM CZ - die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte vorgelegen ist. Bei Gesamtbetrachtung des Falles liegt der behauptete Werkvertrag zwischen dem Berufungswerber und der Fa. EM CZ nicht vor, sondern wurden die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht. Die vom Einzelunternehmer D ausbezahlten…
…ein deutsches Personalgestellungsunternehmen grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Vergütungen für die Überlassung von Arbeitskräften bezahlt. Auf Antrag des deutschen Unternehmens habe das zuständige Finanzamt zeitlich befristet eine Entlastung an der Quelle gestattet. Für Vergütungen bzw Zeiträume während des Jahres 2007, die von den dem deutschen Personalgestellungsunternehmen ausgestellten Befreiungsbescheiden…
…der Folge: Bw.) ist die Überlassung von Arbeitskräften. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid vom 19. November 1996 hat das Finanzamt den Bw. für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1991 zur Haftung für Lohnsteuer in Höhe von ATS 5.614.494,00 herangezogen und…
…Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (in Folge: Bw.) - welche laut Firmenbuchauszug als Betriebsgegenstand die Überlassung von Arbeitskräften (§ 251 Abs. 1 GewO 1973) anführt…
…S. (Gattin des C) bis 29.1.2003 zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt und deren im Firmenbuch eingetragene Alleingeschäftsführerin. Gegenstand des Unternehmens war laut Gesellschaftsvertrag u.a. Personalleasing und Überlassung von Arbeitskräften. Die Gesellschaft wurde am 23. Juli 2005 amtswegig gelöscht, nachdem der Konkursantrag…
…die P1-GmbH über eine Gewerbeberechtigung zur Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Der P1-GmbH wurden mit Datum für die Betriebsstätte in 2xxx T., H-Straße, Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des Schmiedegewerbes gemäß § 94 Z 72 GewO 1973 sowie des reglementierten Gewerbes zur Überlassung von Arbeitskräften gemäß …
…die Ausübung des Bauträgergewerbes, die Überlassung von Arbeitskräften im Baugewerbe, die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die im Geschäftsfeld der Gesellschaft tätig sind; 2. die Errichtung von Zweigniederlassungen und der Betrieb von Zweigniederlassungen, der Erwerb von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, die Pacht derartiger…
…von der aus die Arbeitskräfte vermittelt werden (vgl. Taucher, Kommunalsteuer Kommentar, § 2, S. 13). Zu den Dienstnehmern eines das Personalleasing betreibenden Betriebes gehören nicht nur die in der Verwaltung tätigen Dienstnehmer, sondern auch die, die im Wege des Personalleasings an Dritte bzw. an Beschäftiger überlassen…
…der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. § 4 Abs. 4 EStG 1988 lautet (auszugsweise): Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind... § 184…
…die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. § 11 Abs 1a UStG lautet: Führt der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz…
…Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Scheiner/Kolacny/Caganek führen im UStG-Kommentar zu § 19 Abs. 1a aus: 2. Allgemeines Anm. 50: …
…Gesamtnutzfläche von 401,31 m², der Mieterlös pro m² sei S 59,80. Die Mieterin habe einen Lagerplatz für Rohmaterialien und eine Halle mit genügend Raum für einen Produktionsbetrieb benötigt, weiters habe sie auf eine gute Zufahrtsmöglichkeit für Transportmittel und das Vorhandensein von Arbeitskräften im…
…und führte aus: "Für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt des Sachverhaltes maßgebend. Im gegenständlichen Fall sprechen gegen eine Arbeitskräfteüberlassung folgende Sachverhaltselemente: der Subunternehmer haftete für den Erfolg der Werkleistungen, die Arbeitsleistungen wurden nicht im Betrieb des Werkbestellers…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Unternehmensgegenstand der Bw. ist die Überlassung von Arbeitskräften aller Art, sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand und deren Führung…
…Nachdem die V GesmbH mit der Überlassung von Arbeitskräften an die VA GesmbH & Co KG auf dem Werksgelände des Beschäftigers keinerlei Verfügungsmacht innehat, kann sie dort demgemäß keine Betriebsstätte betreiben. Vor dem Hintergrund dieser Sach- und Rechtslage kommt der Berufungswerberin entsprechend der oben dargelegten Judikatur…
…Gesellschafter und Geschäftsführer der XYZ X-Y-Z GmbH (in der Folge kurz: GmbH), deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Schlosserei, die Überlassung von Arbeitskräften und Montagen aller Art ist. Die GmbH ermittelt ihren Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. Der Bilanzstichtag ist der 31…
…die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Schlosserei, die Überlassung von Arbeitskräften und Montagen aller Art ist. Die Bw…
…Verwaltungsgerichtshofes ist bei Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte im Regelfall derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Dienste verschafft hat (VwGH 15.9.1999, 97/13/0164 unter Hinweis auf VwGH 20.12.1972, 2340/71). Danach entspricht es der organisatorischen Eingliederung in ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen…
…7 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) in Höhe von € 3.000,00 fest. Ihre dagegen fristgerecht erhobene Berufung begründete die Bw. damit, dass im Vertrag zwischen der Bw. und der Ü-GmbH über die Überlassung von Arbeitskräften ursprünglich die verpflichtende Beibringung einer abstrakten, auf…