…unter anderem fest, dass ab Juli 2004 die für den DB und DZ beantragte Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz nicht gewährt werden könne. Nach dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung sei die Befreiung für die Schaffung eines Teilbetriebes (Überlassung von Arbeitskräften gem. § 94 Z…
…siehe Beispiel 2), liegt noch keine Bauleistungen vor. Auch die Überlassung von Arbeitskräften ist auf Grund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung als Bauleistung anzusehen, wenn die überlassenen Arbeitskräfte für den Entleiher Bauleistungen erbringen. Bestehen im Einzelfall Zweifel, ob eine Bauleistung vorliegt (zB Einbau von Küchen, Ladeneinrichtungen)…
…der ***22*** nicht vorliegen, sondern die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht wurden. Es kann daher keine Rechtswidrigkeit erkannt werden, wenn die belangte Behörde die abgerechneten Fremdleistungen als Arbeitskräftegestellung qualifizierte und die Bf. zur Haftung für die Abzugsteuer in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen…
…zur Firma EM CZ - die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte vorgelegen ist. Bei Gesamtbetrachtung des Falles liegt der behauptete Werkvertrag zwischen dem Berufungswerber und der Fa. EM CZ nicht vor, sondern wurden die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht. Die vom Einzelunternehmer D ausbezahlten…
…Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht deren Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leistungserfolg herbeizuführen. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft zum Zweck der Arbeitsleistung und nicht zur Ausführung einzelner Arbeiten. Der Gesteller schuldet kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern mit…
…Überlassung von Arbeitskräften tätig. Im Zuge einer den Zeitraum 1.1.2008 bis 31.12.2009 umfassenden Lohnabgabenprüfung wurden laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung folgende Feststellungen getroffen: Zwischen der Bf als Auftraggeberin und den im Bericht genannten Personen als Auftragnehmer wurden Werkverträge abgeschlossen…
…ein deutsches Personalgestellungsunternehmen grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Vergütungen für die Überlassung von Arbeitskräften bezahlt. Auf Antrag des deutschen Unternehmens habe das zuständige Finanzamt zeitlich befristet eine Entlastung an der Quelle gestattet. Für Vergütungen bzw Zeiträume während des Jahres 2007, die von den dem deutschen Personalgestellungsunternehmen ausgestellten Befreiungsbescheiden…
…dass von ihr weder Arbeitsmittel bereitgestellt wurden noch seien die Unternehmer (die an Dritte überlassenen Personen) zeitlich oder örtlich an einen bestimmten Arbeitsort gebunden gewesen. Die Aufträge seien in Bezug auf die Bf völlig weisungsfrei durchgeführt worden. Die betroffenen Personen seien nicht als Arbeitskräfte überlassen…
…wurde aber gerade nicht von diesen Abstand genommen, vielmehr waren diese über die VIBÖ und ÖNORMEN vertraglich vereinbart. Dass die Subunternehmen zwar eigenes Werkzeug benutzt haben, das Material und Großgeräte aber beigestellt wurde, spricht nur auf den ersten Blick eher für eine Überlassung von Arbeitskräften…
…Auch die Beschwerdeführerin selbst werde von ihrer Auftraggeberin auf der Basis von Regiestunden entlohnt, sodass zwangsläufig auch die Bezahlung ihrer eigenen Subfirmen gar nicht anders erfolgen könne. Zum Beweis dafür, dass die von den Firmen ***M***, ***L*** und ***E*** eingesetzten Arbeiter nicht als überlassene Arbeitskräfte…
…Auch die Beschwerdeführerin selbst werde von ihrer Auftraggeberin auf der Basis von Regiestunden entlohnt, sodass zwangsläufig auch die Bezahlung ihrer eigenen Subfirmen gar nicht anders erfolgen könne. Zum Beweis dafür, dass die von den Firmen ***M***, Leqendarna und ***E*** eingesetzten Arbeiter nicht als überlassene Arbeitskräfte…
…N hafteten auch für die von ihnen erbrachten Leistungen. Dafür seien entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen worden. M bzw. die N müssten zudem fehlerhafte Leistungen umgehend auf eigene Rechnung beheben. Die abgeschlossenen Werkverträge seien immer ergebnisorientiert gewesen und hätten nie die Überlassung von Arbeitskräften zum Gegenstand gehabt.…
Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…
…der Folge: Bw.) ist die Überlassung von Arbeitskräften. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid vom 19. November 1996 hat das Finanzamt den Bw. für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1991 zur Haftung für Lohnsteuer in Höhe von ATS 5.614.494,00 herangezogen und…
…Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (in Folge: Bw.) - welche laut Firmenbuchauszug als Betriebsgegenstand die Überlassung von Arbeitskräften (§ 251 Abs. 1 GewO 1973) anführt…
…S. (Gattin des C) bis 29.1.2003 zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt und deren im Firmenbuch eingetragene Alleingeschäftsführerin. Gegenstand des Unternehmens war laut Gesellschaftsvertrag u.a. Personalleasing und Überlassung von Arbeitskräften. Die Gesellschaft wurde am 23. Juli 2005 amtswegig gelöscht, nachdem der Konkursantrag…
…Überlassung von Arbeitskräften, Anlagenmontagen, Verleih von Arbeitsgeräten, Planungsbüro sowie Handel mit Waren aller Art tätig. Der mit 25 % an der Berufungswerberin beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführer betrieb neben der Tätigkeit als Geschäftsführer ein Einzelunternehmen in den Bereichen Schlossereiwesen und Arbeitskräfteverleih und war nach den Angaben der Beschwerdeführerin…
…die P1-GmbH über eine Gewerbeberechtigung zur Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Der P1-GmbH wurden mit Datum für die Betriebsstätte in 2xxx T., H-Straße, Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des Schmiedegewerbes gemäß § 94 Z 72 GewO 1973 sowie des reglementierten Gewerbes zur Überlassung von Arbeitskräften gemäß …
…die Ausübung des Bauträgergewerbes, die Überlassung von Arbeitskräften im Baugewerbe, die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die im Geschäftsfeld der Gesellschaft tätig sind; 2. die Errichtung von Zweigniederlassungen und der Betrieb von Zweigniederlassungen, der Erwerb von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, die Pacht derartiger…
…die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen." Dem Beschwerdeeinwand, dass Barschecks nicht unter das sog. Barzahlungsverbot iSd § 20 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 (Abzugsverbot) subsumiert…