…nicht nur aus handelsrechtlicher, sondern auch aus umsatzsteuerlicher Sicht. Da das Umsatzsteuerrecht keine Rückwirkungsfiktion vorsieht, kann folglich der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung der der OEG zurechenbaren Umsätze zur KG frühestens mit dem Tag erfolgen, an dem der Zusammenschlussvertrag abgeschlossen wurde, also die Gesellschaft zumindest im…
…werden. Die Nichtanerkennung der Vorsteuern sei daher rechtswidrig. Am 16.8.2004 erging an die Bw ein Vorhalt folgenden Inhalts: "Bei Einbringungen gemäß Art III UmgrStG gilt für die Umsatzsteuer keine Rückwirkungsfiktion. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der Anmeldung zur Eintragung im…
…Eigentümerin des Schulgebäudes anzusehen ist. Die Zurechnung des Schulgebäudes an die Leasingnehmerin stützte er - wie oben ausgeführt - im Wesentlichen auf die mangelnde selbständige Wirtschaftsguteigenschaft des Schulgebäudes, auf den zu niedrigen Baurechtzins, die hohen Vorleistungen, den Verzicht auf die Verzinsung der Kautionen, das Andienungsrecht und auf…
…Für diesen Übergang habe das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern auf Grund der übernommenen Verbindlichkeiten eine Gegenleistung errechnet, welche zur Vorschreibung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren geführt hätten. Eine Grunderwerbsteuer falle nur dann an, wenn das Schenkungssteuergesetz nicht anzuwenden sei. Beim Übergang der betrieblichen Grundstücke handle…
…der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen. Die Höhe des Sicherheitszuschlages von 2% betreffend das Jahr 2007 ist in Hinblick auf die fehlenden bzw. nicht zur Gänze zuordenbaren Rechnungen betreffend den Hausverwaltungen ebenso als begründet und angemessen zu beurteilen. In diesem Zusammenhang wird weiters darauf hingewiesen, dass es der…
…für die Firma ImmobilienAG Blockhäuser aus Holz. Dabei wird ein Bausatz in Finnland bestellt und von den Mitarbeitern der Firma T(Bw.) aufgebaut. Da durch das Zusammenfügen von Material und Arbeit ein Gebäude errichtet wird, kommt es in umsatzsteuerlicher Hinsicht zur Erbringung einer Werklieferung nach …
…für die Firma A-AG Blockhäuser aus Holz. Dabei wird ein Bausatz in Finnland bestellt und von den Mitarbeitern der Firma AD aufgebaut. Da durch das Zusammenfügen von Material und Arbeit ein Gebäude errichtet wird, kommt es in umsatzsteuerlicher Hinsicht zur Erbringung einer Werklieferung nach …
…gewöhnlich ausgeübt wird, eine der Methoden darstellt, mit denen geprüft werden kann, ob die Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird (Ruppe, aaO, § 2, Tz 12). Die Fähigkeit, Unternehmer zu sein, besitzt jedes Gebilde, das als solches Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn erbringt (Ruppe, aaO…
…gewöhnlich ausgeübt wird, eine der Methoden darstellt, mit denen geprüft werden kann, ob die Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird (Ruppe, aaO, § 2, Tz 12). Die Fähigkeit, Unternehmer zu sein, besitzt jedes Gebilde, das als solches Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn erbringt (Ruppe, aaO…
…das Firmenbuch infolge Übergangs des Vermögens rechtlich wirksam. Diese Gesamtrechtsnachfolge umfasst nach § 19 Abs 1 BAO alle Abgabenarten, ab diesem Zeitpunkt ändert sich auch (ex lege) die Bescheidadressierung. Die Abgabenbehörden müssen etwa im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellte Nachforderungen jener Gesellschaft vorschreiben, der diese potentielle…
…kürzen. Im erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheid wurde diese Kürzung vorgenommen, nicht jedoch im Feststellungsbescheid. Der Prüfer ermittelte einen Anteil des Wintergartens an den vorliegenden Gesamtbaukosten von rund 25 Prozent. Analog zu den umsatzsteuerlichen Erlöskürzungen werden somit nun auch im ertragsteuerlichen Feststellungsverfahren die Einnahmen um 25 Prozent vermindert…
…dieses Haus zu diesen Bedingungen wohl nie zur Verfügung gestellt worden. Das Wohnhaus gehöre daher weder zum steuerlichen Betriebsvermögen noch zum umsatzsteuerlichen Vermögen der Berufungswerberin, womit die Anschaffungskosten aus der steuerlich relevanten Sphäre auszuscheiden und die geltend gemachten Vorsteuern steuerlich nicht anzuerkennen seien. 4.2…
…Abs. 2 Z 2 KStG 1988 dar. Durch den Übergang vom Selbstbetrieb zur Verpachtung sei aber keine Änderung der Verhältnisse eingetreten. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ergäbe sich - so der steuerliche Vertreter weiter - ein ganz anderes Bild. Umsatzsteuerrechtlich begründe die Bw. als Personengesellschaft ein eigenes Unternehmen gemäß…
… 6 Abs. 1 Z. 9a UStG94 dar, da keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Die vorgelegten Eingangsrechnungen wurden vor allem ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG 94 (Bauleistungen) ausgestellt. Die I..... ist gegenüber den Sublieferanten schriftlich und…
…die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. 1. Zurechnung der Einkünfte Die Bw. hat mit 9. Jänner 2009 um eine Gewerbeberechtigung angesucht und wurde am 12…
…der Zurechnung der Einkünfte über einen Zeitraum von 8 Monaten an R. H. ihr eine gesamte Jahresabschreibung zustehen würde. Es wäre im Jahre 2001 die Abschreibung für die bisherigen Eigentümer fortgesetzt worden. Mag. M. H. habe demnach erst ab dem Folgejahr eine Abschreibung nach der…
… 6 Abs. 1 Z. 9 a UStG 94 dar, da keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Die vorgelegten Eingangsrechnungen wurden vor allem ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG 94 (Bauleistungen) ausgestellt. Die I....... ist gegenüber den Sublieferanten…
…Klarstellung zur Zurechnung der vermeintlichen Feststellungsbescheide an das Finanzamt A: Die vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 können nicht dem Finanzamt C zugeordnet werden, weil dieses nicht iSd § 96 BAO als bescheiderlassende Behörde in den Ausfertigungen angeführt ist. f) Schlussfolgerung: Durch die Übergabe der mit…
…die Zurechnung eines Umsatzes von immerhin 774.000,00 S (vorher 0,00 S) in gerade einmal acht Zeilen ausgeführt und wird im wesentlichen mit dem "Übergang von einer früher unternehmerischen Tätigkeit zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit" (und damit eigentlich völlig unzureichend) begründet. Andererseits hegt der…
…möglich. In umsatzsteuerlicher Hinsicht sei zu bemerken, dass man die gesamte, als Eigenverbrauch unterstellte Entnahme dem Steuersatz von 20% unterzogen habe, dies obwohl die ausländischen Domains mit .com nicht steuerbar seien und kein Vorsteuerabzug vorgenommen worden sei. Der Spruch der bekämpften Bescheide sei daher unrichtig…