…der Bestimmung des § 29 GebG 1957 ergibt sich, dass der Geschäftsherr verpflichtet ist, die durch die Handlung des Geschäftsführers begründete Gebühr zu entrichten. Es entsteht die Gebühr nicht erst mit der Vorteilserlangung, vielmehr findet ein Übergang der bereits in der Person des Geschäftsführers entstandenen Gebührenschuld…
…zur Gänze der Bestandnehmerin vorgeschrieben hätte, war es für die Bw. offenkundig, dass die Bestandnehmerin den von auf die Bw. entfallenden Anteil bisher nicht zurückgefordert hatte. Mit anderen Worten, da weder das Finanzamt noch die Bestandnehmerin die auf die Bw. entfallende anteilige Gebührenschuld eingefordert hatten…
…Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde. Der Darlehensschuldner hat die Gebühr selbst zu berechnen und innerhalb von drei Monaten nach dem Entstehen der Gebührenschuld bei dem Finanzamt, in dessen Amtsbereich sich die Geschäftsleitung des Darlehensschuldners befindet, zu entrichten. Ein Auszug…
…ergebe sich, dass der Geschäftsherr verpflichtet sei, die durch die Handlung des Geschäftsführers begründete Gebühr zu entrichten. Es entstehe die Gebühr nicht erst mit der Vorteilserlangung, vielmehr finde ein Übergang der bereits in der Person des Geschäftsführers entstandenen Gebührenschuld auf den Geschäftsherrn statt. Somit habe…
…UGB 2 § 38 Rz 23) - kommt es nach Punkt 4.5 des Vertrages zum Erfüllungszeitpunkt gerade auch zu einem (automatischen) Übergang der "Außenstände". Diese werden nämlich als "alle verbuchten und sonstigen Schulden gegenüber dem Verkäufer und andere Zahlungsforderungen aus dem Geschäftsbetrieb zum oder vor dem…
…213-IV/11/76). Auf Grund diese Rechtslage liege nach Ansicht der Bw. im gegenständlichen Sachverhalt eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vor, die zu keiner Gebührenschuld gem. § 33 TP 21 Abs. 1 GebG führe. Die Anfechtung der Höhe nach wird darauf gestützt, dass - selbst wenn…
…Gebührenschuld. Wird jedoch trotz gesetzlichen Übergangs der Rechtsverhältnisse eine Willensübereinstimmung über die Forderungsabtretung beurkundet, tritt die Gebührenpflicht gem. § 33 TP 21 GebG ein. Im vorliegenden Fall wurden umfangreiche vertragliche Vereinbarungen und Klarstellungen (Punkt 2.1 und 4.7) getroffen. Vereinbart wurde auch die Wirkung der…
…213-IV/11/76). Auf Grund diese Rechtslage liege nach Ansicht der Bw. im gegenständlichen Sachverhalt eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vor, die zu keiner Gebührenschuld gem. § 33 TP 21 Abs. 1 GebG führe. Die Anfechtung der Höhe nach wird darauf gestützt, dass - selbst wenn…
…Millionen Schilling Gesellschafter der BGmbH. Mit Vertrag vom 25. September 2000 trat er diesen Geschäftsanteil um einen Abtretungspreis von 35 Millionen Schilling an die Bw (Berufungswerberin, in der Folge als Bw bezeichnet) ab. In Punkt 5. des Abtretungsvertrages wurde vereinbart, dass der Übergang aller mit…
…Stammeinlage von fünf Millionen Schilling Gesellschafter der BGmbH. Mit Vertrag vom 25. September 2000 trat er diesen Geschäftsanteil um einen Abtretungspreis von 35 Millionen Schilling an die Bw. ab. In Punkt 5. des Abtretungsvertrages wurde vereinbart, dass der Übergang aller mit dem vertragsgegenständlichen Geschäftsanteil verbundenen…
…werden. Ein stillschweigender Übergang von Rechten aus diesem Vertrag auf Dritte oder einen allfälligen Rechtsnachfolger des Pächters ist ausgeschlossen." Punkt XII bzw. XI "Das Pachtverhältnis kann vom Verpächter auch während der vereinbarten Dauer vorzeitig ohne Kündigung aufgelöst werden, wenn der Pächter trotz Mahnung und Setzung…
…diese bei der Errichtung der Nebenvereinbarung am 10. September 2001 mit S 1,000.000,00 geschätzt worden wäre. Daraus würde sich eine Differenz zur tatsächlichen Abrechnung mit S 1,003.042,65 per 30. September 2001 ergeben. Die Dokumente wären bereits zur Übergabe an…
…entsteht die Gebührenschuld auch ohne Urkundenerrichtung, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft Geld leiht und dieser Vorgang in die Bücher des Schuldners aufgenommen wird (Ersatzbeurkundung). Entscheidend ist die Aufnahme des Darlehens in die Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners. Die buchhalterische Erfassung der von der A.W…
…das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Es ist daher im vorliegenden Fall für die gebührenrechtliche Beurteilung nicht entscheidend, dass der Pachtvertrag auf Grund der fehlenden Bankgarantie nicht "realisiert" worden ist. Ebenso betrifft die nicht erfolgte Übergabe der Kaution lediglich die Erfüllung des gültig…
…Gebühr ist gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG ohne Bemessung durch ein Finanzamt bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats selbst zu berechnen und zu entrichten." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde, dass das Rechtsgeschäft, die Verlosung, letzendlich nicht zustande…
…die (im Berufungsfall mit der Unterschrift der ö ) entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Da es also auf das beurkundete Rechtsgeschäft ankommt und nicht darauf, ob oder wie dieses Rechtsgeschäft ausgeführt wurde, gehen alle Einwände der Bw. die sich auf die mangelnde tatsächliche Übergabe und Leistung des…
…eines Darlehens auszugehen. Darüber hinaus wurde das Darlehen von der Bw offenbar auch in die Bücher aufgenommen, sodass im konkreten Fall möglicherweise nicht erst die Urkunde vom 9. Juni 2009 die Gebührenpflicht ausgelöst hat, sondern die Gebührenschuld bereits mit der Ersatzbeurkundung im Sinne des § 33…
…Entstehen der Gebührenschuld bei dem Finanzamt, in dessen Amtsbereich sich die Geschäftsleitung des Darlehensschuldners befindet, zu entrichten. Ein Auszug aus den Büchern oder Aufzeichnungen ist innerhalb derselben Frist an dieses Finanzamt zu übersenden. Die Übersendung gilt als Gebührenanzeige gemäß § 31." Nach § 983 ABGB in der…
…des Grundsatzes kostenloser Zugang zum Recht (MRK) und das Gesetz das die Übergabe der Originalbeweismittel an den Gegner bestimmt gegen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte verstößt (Recht auf Eigentum)." Mit Zurückweisungsbescheid vom 29. Dezember 2009 wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Antrag vom 17…
…zustande, dass der Bw. die Teilnahmebedingungen im Internet veröffentlichte und die Teilnehmer tatsächlich Lose kauften. Damit ist aber die Gebührenschuld spätestens im Zeitpunkt des ersten Loskaufes entstanden. Auf die Ziehung des Gewinnloses und die Übergabe der Yacht kommt es beim Entstehen der Gebührenschuld nicht an…