…aus der Kaufurkunde hervorgehe, dass der Kauf und Wohnungseigentumsvertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht errichtet und die GEB noch Eigentümerin gewesen wäre und dass auf Grund dieses Sachverhaltes von einem Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet (§ 1 Abs. 1 Z 3…
…der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, 3. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet, 4. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufanbot begründet. Dem Kaufanbot steht ein Anbot zum…
…vorgelegten Abgabenerklärung vom 7.6.1999 angegebenen "besonderen Leistung" in Höhe von 300.000,00 ATS fest, wobei es der Besteuerung eine Abtretung des Übereignungsanspruches vom Ehegatten zugrundelegte. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: In der Berufungsentscheidung RV/0882-G/02 sei festgestellt…
…der Judikatur des OGH die Ungültigkeit des Vertrages wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit gemäß § 878 ABGB, außer man verstehe den Übereignungsanspruch aus dem Anwartschaftsvertrag als bedingten Anspruch, nämlich von der zukünftigen Eheschließung bedingt abhängig. Wenn man der Argumentation des Finanzamtes folge, wonach kein bedingter Erwerbsvorgang vorliege…
…Juni 2002 erging gegenständlicher Grunderwerbsteuerbescheid, mit dem Grunderwerbsteuer in Höhe von 1.616,10 € festgesetzt worden ist. Dieser betrifft die Abtretung des Übereignungsanspruches anlässlich des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 6. Dezember 2001 durch B.S.. Die Berechnung der festgesetzten Grunderwerbsteuer würde sich wie folgt…
…dass ohne Bedeutung ist, von wem die Bw erworben hat, weil kein Ersterwerb gegeben ist. Jedenfalls hat die Bw den Hälfteanteil durch Abtretung des Übereignungsanspruches vom Ehegatten vor dem 1. Juli 1987 erworben, weil auch der formelle Kaufvertrag vor dem 1. Juli 1987 unterfertigt wurde…
…Im Falle des § 17 Abs.2 GrEStG 1987 stellt der " Rückerwerb" selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Allerdings stellt die Rückgängigmachung eines bloß obligatorischen Übereignungsanspruches keinen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Sie unterliegt daher auch nicht der Grunderwerbsteuer (vgl. die zur vergleichbaren…
…nach Z 3 dieser Bestimmung Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründen. Entgegen dem Dafürhalten des Bw in der Berufung bindet das Gesetz die Steuerpflicht an den Erwerb des Rechtstitels zur (späteren) Übereignung und damit an das erste, im Rechtsleben in Erscheinung tretende…
…1 Z 3 leg. cit. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereigungsanspruches begründet. Ein Kaufvertrag ist nach bürgerlich-rechtlichem Verständnis ein Konsensualvertrag, der durch Willenseinigung über Kaufsache und Kaufpreis zustande kommt. Dem Einwand des Bw., ein Kaufvertrag zwischen ihm und seiner Gattin könne…
…Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt also davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen…
…inländische Grundstücke beziehen, und nach Z 3 dieser Bestimmung Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründen. Das Gesetz bindet die Steuerpflicht an den Erwerb des Rechtstitels zur (späteren) Übereignung und damit an das erste, im Rechtsleben in Erscheinung tretende Ereignis, das ist das…
…2.7.1998, 97/16/0269) ist eine Punktation gegeben, wenn der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung im Klagsweg, also unmittelbar durchsetzen kann. Im gegenständlichen Anwartschaftsvertrag…
…Frage an den VwGH heranzutragen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unterliegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet, soweit es sich auf inländische Grundstücke bezieht, der Grunderwerbsteuer. Dass die Bw. mit Erbschaftskauf vom 19…
…damit (insgesamt zwei) Erwerbsvorgänge im Sinn des § 1 GrEStG verwirklicht. Das Grunderwerbsteuergesetz bindet die Steuerpflicht an die Begründung des Übereignungsanspruches, also an das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst an das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch. Erwerbsvorgang ist der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang (das…
…2.7.1998, 97/16/0269) ist eine Punktation gegeben, wenn der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung im Klagsweg, also unmittelbar durchsetzen kann. Im gegenständlichen Anwartschaftsvertrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
…es zivilrechtlich nicht denkbar ist, dass mehrere Erben Übereignungsansprüche auf Bruchteilen von mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Mindestanteilen, welche nach § 12 Abs. 2 WEG nicht geteilt werden dürfen, erwerben, kann ein zivilrechtlich nicht möglicher Übereignungsanspruch auch nicht an die KEG übertragen werden, ist dem schon der…
…um ein Rechtsgeschäft iSd. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 handle. Auch Anwartschaftsverträge könnten Übereignungsansprüche enthalten. Die Berufungsvorentscheidung ist rechtskräftig geworden. Mit Bescheid vom 9. Februar 2006 wurde der Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG 1987 vom Finanzamt abgewiesen. Gegen den Abweisungsbescheid…
… 17 GrEStG 1987. Vielmehr liegt auf Grund des Umstandes, dass Ehegatte mit Nachtrag vom 14.11.2011 vom Vertrag zurückgetreten ist, damit die Bw die Liegenschaft allein erwerben kann, eine Übertragung des Übereignungsanspruches iSd. § 1 Abs. 1 Z. 3 GrEStG 1987 vor." Dagegen brachte die…
…erwerben. Das Grunderwerbsteuergesetz bindet die Steuerpflicht schon an den Erwerb des Rechtstitels zur (späteren) Übereignung und damit an das erste, im Rechtsleben tretende Ereignis, nämlich an die Begründung des Übereignungsanspruches, also an das so genannte Verpflichtungsgeschäft, und nicht erst an das so genannte Erfüllungsgeschäft, an…