…gearbeitet werde. Schon der Ort der Berufsausübung sei nicht ident; desgleichen die Betriebsausstattung und dergleichen. Es fehle somit auch dieser wesentliche Gesichtspunkt für die "Übereignung eines Unternehmens im Ganzen". Da somit von vornherein der Haftungsbescheid mangels Vorliegens der gesetzlichen. Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 lit…
…Kaufvertrages unterblieben ist, handelt es sich beim hier gegenständlichen Nachtrag vom 29. Jänner 2007 bloß um die Rückgängigmachung des obligatorischen Übereignungsanspruches. Eine solche Rückgängigmachung stellt keinen Erwerbsvorgang im Sinn des § 1 GrEStG 1987 dar und unterliegt daher auch nicht der Grunderwerbsteuer (vgl. VwGH 13.03…
…fristgerecht erhobenen Berufung brachte die steuerliche Vertretung des Bw im Wesentlichen vor, dass die Abgabenbehörde von einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung, nämlich der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen und damit dem Übergang eines lebensfähigen Unternehmens, ausgegangen sei. Tatsächlich habe IW den Betrieb schon Monate zuvor geschlossen…
…vorgelegten Abgabenerklärung vom 7.6.1999 angegebenen "besonderen Leistung" in Höhe von 300.000,00 ATS fest, wobei es der Besteuerung eine Abtretung des Übereignungsanspruches vom Ehegatten zugrundelegte. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: In der Berufungsentscheidung RV/0882-G/02 sei festgestellt…
…der sachenrechtlichen Zuordnung derselben Wohnung an mehrere Personen, so dass nur eine Person im Grundbuch als berechtigt aufscheinen könne. Der durch den Anwartschaftsvertrag entstandenen Anspruch auf Übereignung der Wohnung sei jedoch kein dinglicher, sondern bloß ein obligatorischer. Der obligatorische Anspruch könne beliebig vielen Personen zustehen…
…Juni 2002 erging gegenständlicher Grunderwerbsteuerbescheid, mit dem Grunderwerbsteuer in Höhe von 1.616,10 € festgesetzt worden ist. Dieser betrifft die Abtretung des Übereignungsanspruches anlässlich des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 6. Dezember 2001 durch B.S.. Die Berechnung der festgesetzten Grunderwerbsteuer würde sich wie folgt…
…gründenden Abgabenschulden durch den Übergang des Unternehmens (Betriebes) in andere Hände nicht verloren gehen zu lassen. Die Haftung knüpft dabei an die Übereignung eines Unternehmens (oder eines im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes) im Ganzen, also an den Übergang eines lebenden (lebensfähigen) Unternehmens bzw…
…aus der Kaufurkunde hervorgehe, dass der Kauf und Wohnungseigentumsvertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht errichtet und die GEB noch Eigentümerin gewesen wäre und dass auf Grund dieses Sachverhaltes von einem Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet (§ 1 Abs. 1 Z 3…
…dass ohne Bedeutung ist, von wem die Bw erworben hat, weil kein Ersterwerb gegeben ist. Jedenfalls hat die Bw den Hälfteanteil durch Abtretung des Übereignungsanspruches vom Ehegatten vor dem 1. Juli 1987 erworben, weil auch der formelle Kaufvertrag vor dem 1. Juli 1987 unterfertigt wurde…
…Punktationen, die eine Willensübereinstimmung der Parteien über Ware und Preis enthalten, begründen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG einen Anspruch auf Übereignung (siehe VwGH 25.10.1990, 88/16/0148). Im Erkenntnis vom 12.4.1983, 83/16/0083, führt der VwGH aus, dass…
…Berufungswerberin für den Fall der Nichtverehelichung auf sämtliche Rechtsansprüche gegenüber der Wohnungsgenossenschaft verzichtet. Bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages seien keinerlei Ansprüche der Berufungswerberin auf Übereignung von Anteilen am Mindestanteil gegenüber der Wohnbaufirma entstanden. Eine Übertragung irgendwelcher Ansprüche an den Ersterwerber bzw…
… 17 Abs. 1 Z 3 GrEStG ungültig sei. Es handle sich um eine rechtliche Unmöglichkeit iSd § 878 ABGB, welche das Zustandekommen eines den Anspruch auf Übereignung begründenden Rechtsgeschäftes vereitelt habe (Hinweis auf Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 135 zu § 1). Eine Grunderwerbsteuer sei daher…
…Im Falle des § 17 Abs.2 GrEStG 1987 stellt der " Rückerwerb" selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Allerdings stellt die Rückgängigmachung eines bloß obligatorischen Übereignungsanspruches keinen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Sie unterliegt daher auch nicht der Grunderwerbsteuer (vgl. die zur vergleichbaren…
…ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, sowie nach Abs. 1 Z 3 leg. cit. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereigungsanspruches begründet. Ein Kaufvertrag ist nach bürgerlich-rechtlichem Verständnis ein Konsensualvertrag, der durch Willenseinigung über Kaufsache und…
…Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages zu bezahlen habe und der Bw. auf Grund des Anwartschaftsvertrages für die Hälftewohnung. Die Anwartschaft begründe einen Anspruch auf Übereignung, jedoch nur wenn die gesetzliche Bedingung der Eheschließung erfüllt sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2000 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Z 1 GrEStG 1987 unterliegen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, der Grunderwerbsteuer. Aus den Aussagen des Bw. im Rahmen seiner Einvernahme durch den Unabhängigen Finanzsenat am 11. April 2012 geht unzweifelhaft…
…Abgabepflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründe, soweit die Abgaben auf die Zeit seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entfielen. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. durch seinen Vertreter das Rechtsmittel der Berufung ein. Gegenstand einer Übernahme könne nur ein lebendes…
…komme, da die diesbezüglichen Voraussetzungen (Übereignung entweder an die Republik Österreich oder an eine physische Person) nicht vorlägen. In der dagegen erhobenen Berufung wird die Steuerfestsetzung ausgehend von einer Gegenleistung von nur € 5,234.618,05 begehrt und eingewendet: Der Kaufvertrag vom 11. Dezember…
…vorgeschrieben worden sei. Laut Kaufvertrag habe die S-KEG für die Entrichtung der betreffenden Abgaben zu sorgen gehabt. Im Zeitpunkt der Übereignung sei kein Abgabenrückstand gegeben gewesen, den der Bw hätte kennen müssen. Darüber hinaus möchte der Bw auf die Nachrangigkeit der Haftung generell hinweisen…
…Optionsvertrag" angenommen wurde. Als Ziel der vorliegenden Vereinbarung geht klar die Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft EZ 393 GB 60068 Turnau hervor. Der UFS vermag der Auffassung des Berufungswerbers, es sei kein Übereignungsanspruch begründet worden, aus folgenden Gründen nicht zu folgen. Der hier zu…