…Jahr 2003 ein, wobei er u.a. eine "freiwillige Mehrzahlung" an die Bayerische Ärzteversorgung in Höhe von € 5.375.- als Werbungskosten geltend machte. Das Finanzamt Innsbruck wich von der Erklärung insoweit ab, als es den angeführten Betrag nicht als Werbungskosten berücksichtigte. Begründet wurde dies…
…dieser GPLA wurden am 27. August 2010 neben einer Reihe von Feststellungen welche die Lohnsteuer betrafen folgende im weiteren Verfahren strittigen Feststellungen betreffend Dienstgeberbeitrag 2007 und 2008 getroffen: Freie Dienstverträge der Ärzte im chef- und kontrollärztlichen Bewilligungsdienst: Die Definition des Dienstverhältnisses (DV) des § 47 Abs…
…Sämtliche im ABS tätigen Ärzte standen unter der Leitung des Chefarztes der Bw. Name. Nach wie vor werden die in Papierform einlangenden Bewilligungsanträge von angestellten Ärzten der Bw. erledigt. Dass kein inhaltlicher Unterschied der Tätigkeiten der angestellten Ärzte und der Werkvertragsärzte besteht ergibt sich aus…
…Die Bw betreibt ein Sanatorium. Die abgabenbehördliche Überprüfung ergab folgendes: "Im Zuge der durchgeführten Prüfung der gemeinsamen Lohnabgaben bei der Sanatorium X wurden folgende Differenzen festgestellt: 1. Werkverträge Zahlreiche Ärzte, welche hauptsächliche für den Nacht-und Wochenenddienst im Sanatorium herangezogen wurden, wurden auf Basis von…
…usw., ebenfalls Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen müssten. In ihren Fällen werden die Poolgelder jedoch von der lohnauszahlenden Stelle den Einkünften aus unselbständiger Arbeit zugeordnet und der Lohnsteuer unterzogen. Die Poolgelder stehen den untergeordneten Ärzten, Pflegepersonal usw. zu und sind Bestandteil des Gehaltes (siehe Doralt…
…Die Primarärzte der landeseigenen Krankenanstalten legen Wert auf die Feststellung, dass sie den Rechtsstandpunkt vertreten, dass es sich bei den Ansprüchen der Ärzteschaft aus und im Zusammenhang mit Ambulanzgebühren um solche arbeitsentgeltrechtlicher bzw. besoldungsrechtlicher Natur handle, die einer einseitigen Kürzung durch den Dienstgeber selbst im…
…23 Stunden Praxis, das seien rund 40%, vorgesehen gewesen. Wäre, wie in der Bescheidbegründung behauptet, der praktische Teil (Ärztesport, in diesem Fall hauptsächlich Skisport) Freizeit, so hätte man dies im Programm als entsprechend lange Pause deklariert. Tatsächlich sei es aber so gewesen, dass die Seminarteilnehmer…
…auch wenn diese dem Meinungsaustausch dienen, als Kosten der Lebensführung nicht absetzbar. Da die Inhalte des besuchten Seminars "Triathlon-Reach the Top" nicht nahezu ausschließlich Ärzte ansprechen, konnten nur die beantragten Seminarbeiträge von € 140 berücksichtigt werden." In der gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…Einkommensteuererklärung machte er als Werbungskosten ua. den Mitgliedsbeitrag zur Vereinigung "Blaues Kreuz in Österreich" in Höhe von 7,50 Euro sowie den Mitgliedsbeitrag zur Vereinigung "ARCHAE - Austria" (Arbeitsgemeinschaft christlicher Ärzte in Österreich) in Höhe von 1.188,10 Euro geltend. Der zuletzt genannte Betrag enthält…
…und folglich nicht nochmals bei der Einkommensermittlung der nachgeordneten, selbständig tätigen Ärzte als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Der Bw begehrte in seiner Berufung die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Die im Berufungsschreiben angesprochene, anonymisierte (aber laut Diktion offensichtlich an den…
…22 Z. 1 lit. b letzter Satz EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlungen), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. Gemäß § 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, vom 19. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, vom 25. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. September 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige ist Arzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 10. Februar 2009 sowie 14. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 4. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 sowie vom 14. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer…
…1 Z. 4 lit. e EStG 1988. Das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich beim streitgegenständlichen Beitrag um eine freiwillige Zahlung handle und verwies auf die Bestätigung der bayerischen Ärzteversorgung vom 5.8.2004 (Bl. 26 d. FA- Aktes), aus der die Freiwilligkeit…
…versagt werden. Wenn auch - wie oben erläutert - die Ärztesportstunden 2003 zu einem Teil (wenigstens einem Viertel) der beruflichen Sphäre zugeordnet werden konnten, so kann der Anschaffung dieser Liftkarte keine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung beigemessen werden, zumal ein Teil der Ärztesportstunden aus objektiver Sicht, wenn auch…
…Bw. "in der Zeit vom 1.6.2002 bis 30.9.2006 als niedergelassener "Arzt für Allgemeinmedizin" in P.,Adr., in der Ärzteliste geführt worden wäre". Dazu stellt die BP fest: Es würde ein Schreiben des Bw. vom 29.05.2002 an die ÄZ existieren…
Weiters ist festzustellen, dass die Privathonorare lediglich von einer derart geringen Patientenanzahl resultieren (7 Einnahmen von 5 verschiedenen Personen im Jahre 2002, mit einer Umsatzhöhe von € 509,38 bzw. 6 Einnahmen von 6 Personen im Jahr 2003 mit einer Umsatzhöhe von € 519,- und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Y, vom 17. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 1. Februar 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Felicitas Seebach und Christian Schuckert im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 25. Dezember 2003 gegen die Bescheide…