…die diesbezüglichen mündlichen Vereinbarungen unmittelbar aus der Lohnverrechnung ergeben hätten und diese auch tatsächlich gelebt worden wären. Da es sich bei der Auflösung der gegenständlichen Dienstverhältnisse um Änderungskündigungen gehandelt habe, wären insofern auch keine Eintragungen im Firmenbuch notwendig gewesen. Was die Durchsetzung einer derartigen Maßnahme…
…erfahren, eine solche sei auch am 1.1.1998 nach Abmeldung und sofortiger Wiedereinstellung geschehen. Die vom Arbeitgeber zum 31.12.1997 bezahlte "Abfertigung" sei von der Bw. mit der Begründung, dass eine Änderungskündigung mit einer 25 %-igen Gehaltsreduktion vorliege zu Unrecht gem. § 67 Abs…
…3 EStG 1988 dar. Eine in den Lohnsteuerrichtlinien, RZ 1070, angesprochene Änderungskündigung liege hier nicht vor, da weder das Dienstverhältnis mit Frau ChH sofort mit allen Konsequenzen gelöst und wieder aufgenommen worden sei, noch eine Gehaltsreduzierung in geeigneter Weise erfolgt sei. Die erste Gehaltskürzung habe…
…durch die 2. Instanz bekräftigte der Berufungswerber nochmals sein Vorbringen. Unter anderem wurde angegeben, dass über die Änderungskündigung zum 31.1.2005, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zu völlig anderen Konditionen und die Vereinbarung, dass die Abfertigung erst Ende 2006 bezahlt werden soll, schriftliche Unterlagen existieren…
…sei mit Wirksamkeit vom 1. November 1997 als Sachbearbeiter im Wareneingang eingesetzt worden. Gleichzeitig sei das Bruttomonatsgehalt von S 47.341,-- auf S 36.112,-- reduziert worden. Es liege somit eine so genannte "Änderungskündigung" vor, weshalb die Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 67 Abs. 3 bzw…
…Wirksamkeit vom 1. November 1998 als Sachbearbeiter KVP eingesetzt worden. Gleichzeitig sei das Bruttomonatsgehalt von S 50.029,-- auf S 43.523,-- reduziert worden. Es liege somit eine so genannte "Änderungskündigung" vor, weshalb die Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 67 Abs. 3 bzw. Abs. 6 EStG…
…Arbeiterdienstverhältnis anschließt, da es sich in diesem Fall nicht mehr um das gleiche Dienstverhältnis handelt. Bloße Änderungskündigungen mit geringfügigen Änderungen in der Entlohnung beenden idR das Dienstverhältnis nicht und lösen damit keinen Anspruch auf eine Abfertigungszahlung aus (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1990…
…seitens des Finanzamtes zur Bekräftigung ihrer Rechtsmeinung zitierten OGH-Entscheidungen würden sich auf künftige Änderungen von Dienstverhältnissen beziehen und daher keinen Bezug zum gegenständlichen Fall aufweisen. Dass künftige Änderungen (Verschlechterungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen) - im Rahmen der von der Judikatur vorgegebenen Grenzen - möglich seien, stünde außer Streit…
…Bestandteil des Mietzinses. Aufgrund der Tatsache, dass nach erfolgter Renovierung und Öffnung der Kapelle für die Allgemeinheit auch die Betriebskosten anstiegen, sei eine Erhöhung des Mietzinses im Ausmaß von 2.500 Euro jedenfalls zu erwarten und ohne Änderungskündigung, bzw. einvernehmliche Vertragsänderung möglich. Weiters sehe das…
…Ausmaß von 25% an seinen Sohn M abgetreten und seine Funktion als Geschäftsführer zurückgelegt. Durch die formale Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses mit Dezember 2000 und anschließendem Beginn eines neuen Dienstverhältnisses mit einer wesentlich verminderten Entlohnung von mindestens 25% (Änderungskündigung) sei die Abfertigung nach § 67 Abs…
…Die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten bleiben grundsätzlich unverändert aufrecht. Will der Erwerber davon abgehen, so bedarf dies einer einvernehmlichen Vertragsänderung oder Änderungskündigung. Eine Arbeitgeberkündigung wegen des Betriebsüberganges ist gemäß § 3 ARVAG unzulässig und damit nichtig. Lehnt ein Dienstnehmer im Falle der Unternehmensübertragung die Fortsetzung des…
…Arbeiterdienstverhältnis anschließt, da es sich in diesem Fall nicht mehr um das gleiche Dienstverhältnis handelt. Bloße Änderungskündigungen mit geringfügigen Änderungen in der Entlohnung beenden idR das Dienstverhältnis nicht und lösen damit keinen Anspruch auf eine Abfertigungszahlung aus (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1990…
…Arbeiterdienstverhältnis anschließt, da es sich in diesem Fall nicht mehr um das gleiche Dienstverhältnis handelt. Bloße Änderungskündigungen mit geringfügigen Änderungen in der Entlohnung beenden idR das Dienstverhältnis nicht und lösen damit keinen Anspruch auf eine Abfertigungszahlung aus (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1990…
…Arbeiterdienstverhältnis anschließt, da es sich in diesem Fall nicht mehr um das gleiche Dienstverhältnis handelt. Bloße Änderungskündigungen mit geringfügigen Änderungen in der Entlohnung beenden idR das Dienstverhältnis nicht und lösen damit keinen Anspruch auf eine Abfertigungszahlung aus (VwGH 7.2.90, 89/13/0033). Ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…