…ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein kein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde (oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren) ist. Eine Vorfrage…
…Erstattungsfähigkeit der Vorsteuer im Zusammenhang mit Roaminggebühren für in Österreich nicht ansässige Unternehmen verneinte. Erst durch die -für die Bw. jedenfalls nicht vorhersehbare -Berufungsentscheidung des UFS Außenstelle Graz unter GZ RV/0315-G/07 vom 10. August 2007 und durch eine anschließend erfolgte Änderung der…
…GP): Kernstück der Steuerreform 2005 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer ist die Einführung eines Durchschnittssatztarifes und eine damit verbundene Steuerentlastung in Höhe von insgesamt 1,1 Mrd. €, nachdem bereits mit 2004 eine deutliche Anhebung der Steuerfreigrenze vorgenommen worden ist und darüber liegende geringe…
…erst in einem späteren Besteuerungszeitraum realisiert wird, kann diese Änderung, soweit es sich um eine Reduktion handelt, die Bemessungsgrundlage lediglich auf 0 drücken. Eine Absetzung von zu hoch entrichteter oder festgesetzter Werbeabgabe von der Werbeabgabe eines späteren Zeitraumes, die zu einer Gutschrift und somit zu…
…grundsätzlich bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Für Abänderungen nach § 295a BAO gilt gemäß § 208 Abs. 1 lit. e ein spezieller Verjährungsbeginn. Danach beginnt die Verjährung in den Fällen des § 295a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist. Änderungen gemäß …
…der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten…
…weil das Gewicht der Abfälle in Abweichung von den Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens respektive des diesem zugrunde liegenden Verfahrens anderweitig ermittelt worden sei. Die Abänderung sei im Hinblick auf die Bindungswirkung des VwGH-Erkenntnisses rechtswidrig. Der Bf sei überdies während des Verfahrens nicht über die…
…Die von der Bf. intendierte Änderung der Bewilligung ist daher alleine deshalb abzulehnen, weil sie auf Grund ihres Wortlautes zur unerwünschten Auslegung führen könnte, dass die Bf. generell über alle Waren, also auch über jene, die sie zum Zeitpunkt des Erhaltes der Nachricht "Entladeerlaubnis" noch…
…da es sich um eine aufgelassene Eisenwarenhandlung handle. Das Gebäude könne durch Herausnahme der Geschäftseinrichtung ohne Änderung der Konstruktion zu einer Wohnung umgestaltet werden. Gleich lautend wurde Berufung gegen den Grundsteuermessbescheid erhoben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das…
…2004/14/0082). Es liegt somit auch Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor. Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2004 war daher ebenfalls abzuweisen. Jede Betätigung ist ab Änderung der Art der Bewirtschaftung neu zu beurteilen. Die Vermietungstätigkeit betreffend das Jahr 2005 war jedoch nicht berufungsgegenständlich…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach…
…a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet. Dem bekämpften Erkenntnis ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der der Bestrafung zu Grunde gelegt wurde zwar nicht explizit zu entnehmen, aber aus den Entscheidungsgründen ergibt sich unzweifelhaft…
…der Folge für die Vergangenheit rückprojiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (VwGH vom 17. April 1994, 93/15/0236, 24. April 1997, 94/15/0126; 31. März 1998, 98/13/0006). Eine steuerlich wirksame Änderung…
…Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1998 und 1999 sowie gegen den Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 01 - 06/2000 war folglich teilweise stattzugeben. Die aufgrund des Berufungsbegehrens durchgeführten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) haben keinerlei Auswirkung auf die ebenfalls…
…gleichlautend, als in ihnen die Herabsetzung der jeweiligen Jahreseinkommensteuer auf den Betrag laut Erstbescheid beantragt wird. Begründet wurden diese Berufungsschreiben damit, dass die Änderung der Einkommensteuerbescheide aufgrund der Berufungen gegen den jeweiligen Jahressteuerbescheid (wohl gemeint: Jahresfeststellungsbescheid) zur Steuernummer 590/1XXX (= Besitzgemeinschaft der Bw. und…
…als in ihnen die Herabsetzung der jeweiligen Jahreseinkommensteuer auf den im jeweiligen Streitjahr vorangegangenen Einkommensteuerbescheid beantragt wird. Begründet wurden diese Berufungsschreiben damit, dass die Änderung der Einkommensteuerbescheide aufgrund der Berufungen gegen den jeweiligen Jahressteuerbescheid (wohl gemeint: Jahresfeststellungsbescheid) zur Steuernummer 590/1XXX (= Besitzgemeinschaft des Bw…
…die als einzige zahlenmäßig angeführt seien. Alle anderen Ansprüche seien durch den Masseverwalter nie nachgewiesen und auch nicht gerichtlich geltend gemacht worden. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes hatten auch die Ansprüche nach dem URG keine Aussicht auf Erfolg. Nach Ansicht der Bw. komme die Anwendung des …
…Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Gemäß Abs.3 leg.cit. gilt Abs.1 sinngemäß, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die von der Bw. für das Jahr 1999 beantragte…
…erfolglos. Somit leben zwar die Forderungen in Höhe von S 6.000.000,-- samt Zinsen wiederum auf; da jedoch dieser sehr geringe Vergleichsbetrag von S 1.000.000,-nicht geleistet werden konnte, muss der Kläger (E. W.) davon ausgehen, dass die gesamte Forderung uneinbringlich ist…
…wegen. Der angefochtene Bescheid stützt sich auf § 303 Abs 1 lit b BAO. Gegen das Heranziehen dieser Rechtsgrundlage hat die Bw. keinen Einwand erhoben. Die Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO setzt neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel voraus, d.h. Änderungen im Bereich…