…Österreich zu versteuernden Bezüge aus. Da mit N. kein Doppelbesteuerungsabkommen bestehe, sei die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Zuge der Verordnung betreffend die Vermeidung zu Doppelbesteuerung in Verbindung mit § 48 BAO umzusetzen. Somit seien jene Einkünfte, die der Besteuerung in N. unterliegen, in Österreich zu befreien…
…Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid vom 16.6.1998 ordnete der Bundesminister gemäß § 48 BAO an, dass die Schenkung der GG. an den Bw. in Österreich aus der…
…Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid vom 16.6.1998 ordnete der Bundesminister gemäß § 48 BAO an, dass die Schenkung der GG. an den Bw. in Österreich aus der…
…§ 48 BAO mit dem Anliegen gestellt den obigen Vermögenswert aus der österreichischen Besteuerungshoheit herauszunehmen. Mit der Bitte meiner Situation positiv gegenüberzustehen verbleibe ich mit den besten Grüßen" Mit Schreiben vom 7. November 2005 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom Bundesministerium für Finanzen…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte der Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…Berücksichtigung der Kinder) und Teilerstattung nicht nachweislich getragenen (verbleibenden) Ausmaß auf die veranlagte inländische Einkommensteuer ungeachtet eines ablehnenden Bescheides des BMF gemäß § 48 BAO anzurechnen ist, obwohl mit Taiwan kein Doppelbesteuerungsabkommen in Geltung steht. Festgestellter maßgeblicher Sachverhalt Die aus Taiwan stammende Berufungswerberin (Bw.) ist seit…
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.031 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.030 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.031 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …
…Problem der Doppelbesteuerung der Einkünfte. Durch die unilaterale Maßnahme des § 48 BAO kann diese Doppelbesteuerung vermieden werden. In den Streitjahren ist dafür die auf der Grundlage des § 48 BAO ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen, BGBl II, Nr 474/2002 …
…inländische Rechtsnorm fehle, sei nicht schädlich. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolge aufgrund des zwischenstaatlichen Rechts bzw aufgrund des § 48 BAO. Sie ergebe sich primär aus dem Abkommensrecht. Ein Anrechnungsvortrag ergebe sich auch aus verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überlegungen. (1) Es entspreche der herrschenden Ansicht, dass DBA…
…ErbStG vorgesehen die Steuer vom Gesamtbetrag und allen Zuwendungen zusammenzurechnen. Von dem daraus sich ergebenden Steuerbetrag nach österreichischem Recht ist die von dem Gesamtbetrag insgesamt in Deutschland entrichtete Erbschaftssteuerbetrag gemäß §48 BAO anzurechnen. Daraus ergibt sich, dass die nunmehr in Deutschland aufgrund des Schenkungsvorganges aus…
…Martin Karner, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2000 und 2001 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…