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UFSW RV/2980-W/13Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG wenn Pflichtteilsberechtigter nachverstirbt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2013

…eine Geldforderung gehabt habe. Diese - und nicht ein nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG befreites Kapitalvermögen - sei Gegenstand des Nachlasses nach H.R. gewesen. Mit dem Monate nach dem Todestag des Herrn H.R. abgeschlossenen Pflichtteilsbedeckungsübereinkommen sei vereinbart worden, dass die Alleinerbin nach F…

UFSW RV/1983-W/09Kein § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG bei Sparbüchern im Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2013

…bzw. des auf diesen Sparbüchern befindlichen Guthabens auf Grund des Kraftloserklärungsverfahrens im Gesamtbetrag von € 300.000,- (Euro dreihunderttausend). Die Steuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG soll für diesen Betrag den Berechtigten Herrn ..... zukommen. Im Falle des Verzuges werden 10% p.a. Verzugszinsen…

UFSL RV/0378-L/081. Keine Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Teil berechtigt und errechnet sich Bemessungsgrundlage und ErbSt nunmehr wie folgt: | Sparvermögen | 299.844,35 € | anteilige Lebensversicherung | 1.207,19 € | Einheitswert (1/6 des 3-fachen angepassten EW - EFH Torbole) | 17.050,00 € | abzüglich Kosten…

UFSL RV/0377-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Teil berechtigt und errechnet sich Bemessungsgrundlage und ErbSt nunmehr wie folgt: | Sparvermögen | 299.844,35 € | anteilige Lebensversicherung | 1.207,19 € | Einheitswert (1/6 des 3-fachen angepassten EW - EFH Torbole) | 17.050,00 € | abzüglich Kosten…

UFSL RV/0376-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Teil berechtigt und errechnet sich Bemessungsgrundlage und ErbSt nunmehr wie folgt: | Sparvermögen | 299.844,35 € | anteilige Lebensversicherung | 1.207,19 € | Einheitswert (1/6 des 3-fachen angepassten EW - EFH Torbole) | 17.050,00 € | abzüglich Kosten…

UFSW RV/3276-W/07Gewährung Begünstigung gemäß § 17 ErbStG im Rahmen der Bemessung der Schenkungssteuer für den Erwerb von Liegenschaftsanteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…folglich ist nur das Drittel gemäß § 17 ErbStG als begünstigtes Vermögen heranzuziehen. Weiteres handelt es sich bei dem gegenständlichen Übergabsvertrag um eine gemischte Schenkung. Es ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Gegenleistung vom begünstigten Vermögen abzuziehen. Wert der Grundstücke : Gegenleistung = begünstigtes Vermögen : x=…

UFSW RV/2293-W/06Begünstigung gemäß § 17 ErbStG für 1/3 der angefallenen Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…von Todes wegen angefallen Als begünstigtes Vermögen im Sinne des § 17 ErbStG könne daher nur das von Alfred Janyicsek als Ehegatte erworbene Drittel an der in Rede stehenden Liegenschaft angesehen werden. Dagegen stellte der Bw. fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch den…

UFSF RV/0381-F/07§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG bei Immobilienfonds nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2008

…Vorlageantrag vom 22. August 2007 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG lautet: "Steuerfrei bleiben außerdem Erwerbe von Todes wegen - von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97…

UFSG RV/0107-G/031.) Österreichische Erbschaftssteuerpflicht 2.) § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 für ausländisches Kapitalvermögen 3.) Begünstigter Steuersatz nach § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG 1955 auch für deutschen gemeinnützigen Verein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…Erwerbe von Todes wegen, wie im gegenständlichen Erbschaftsfall, sind von dieser Befreiungsbestimmung nicht umfasst. 3.) Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG Die Bestimmung in der für den Stichtag, den 24. September 1998, geltenden Fassung (BGBl. 797/1996) lautet: "Erwerbe von Todes wegen von…

UFSL RV/0140-L/04Begünstigung nach § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…6 ErbStG vom Wert der landw. Grundstücke iHv. € 436,04 11 % | 47,96 € | Erbschaftssteuer | 28.613,19 € | Kürzung gemäß § 17 ErbStG (Berechnung siehe unten) | 12.904,98 € | Erbschaftssteuer (gesamt) | 15.708,21 € Begünstigung…

UFSW RV/0133-W/06Keine Erbschaftssteuerbefreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für Wertpapiere und Bankguthaben im Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2006

…Berufung entschieden, zumal alleine auf Grund dieser Tatsache hinsichtlich der berufungsgegenständlichen Vermögenswerte die in § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG normierten Voraussetzungen für eine Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht vorliegen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 15. Februar 2006

UFSW RV/2409-W/02Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…Nr. 12/1993" unterliegen. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ist gemäß Art V Z 2 des Bundesgesetzes BGBl 1993/12 bzw. Art VIII Z 2 AbgÄG 1994 auf Erwerbe von Todes wegen nach Personen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 verstorben sind. Der…

UFSW RV/0984-W/02Keine Befreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG für Sparbücher im Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2004

…wodurch eine Befreiung dieser Sparbücher gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG nicht möglich war. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wird vorgebracht, dass diese beiden Sparbücher, entgegen den Feststellungen bei der Nachschau, dennoch dem Privatvermögen der Erblasserin zuzuordnen seien. Aus diesem Grund sei…

UFSL RV/1492-L/02Keine Steuerbefreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für Wertpapiere im Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…möge Punkt 11.3 "Reichweite der Endbesteuerung" des Endbesteuerungserlasses AÖF 1994/175, wonach der Verweis des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG als statisch zu sehen sei und daher auf die Fassung des § 97 Abs. 1 und 2 EStG idF BGBl. Nr. 12/1993 abziele…

UFSW RV/3195-W/02Befreiung endbesteuerter Wertpapiere von der Erbschaftssteuer gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

… 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG von der Erbschaftssteuer befreit. Die Bemessungsgrundlage gemäß § 8 (1) ErbStG errechnet sich nunmehr wie folgt: | Bemessungsgrundlage lt. Bescheid vom 26.11.01 | S | 2.582.944,87 | zuzüglich Bargelddepot | S | + 4.000,-- |…

UFSL RV/0733-L/05§ 17 ErbStG; Zusammenfallen von Fruchtgenussrecht und Eigentum an einem Grundstück;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2005

…Das Fruchtgenussrecht in der geltendgemachten Höhe von 800,00 € erscheint daher etwas überhöht. § 17 ErbStG lautet: Wenn Personen der Steuerklassen I oder II Vermögen anfällt, das in den letzten fünf Jahren vor dem Anfall von Personen der gleichen Steuerklassen erworben worden ist und der…

UFSW RV/0527-W/06Festsetzung der Erbschaftssteuer bei Schenkung auf den Todesfall unter Einbeziehung der Begünstigung gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2007

…fünf Jahre, aber nicht mehr als zehn Jahre hinter dem späteren zurückliegt, um ein Viertel ermäßigt (§ 17 ErbStG). Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird vom Bereicherungsprinzip beherrscht, womit die Steuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Nur diese…

UFSL RV/0148-L/02Dem Pflichtteilsberechtigten steht der Teil der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z.17 ErbStG zu, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…im Betrag von 1,192.476,20 S befunden hätten. Nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG in der gültigen Fassung hätten Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen steuerfrei zu bleiben, soweit diese Erträge endbesteuert seien. Gegenständlich stehe unzweifelhaft fest, dass ein Großteil des Betrages…

UFSL RV/0149-L/02Dem Pflichtteilsberechtigten steht der Teil der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z.17 ErbStG zu, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…im Betrag von 1,192.476,20 S befunden hätten. Nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG in der gültigen Fassung hätten Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen steuerfrei zu bleiben, soweit diese Erträge endbesteuert seien. Gegenständlich stehe unzweifelhaft fest, dass ein Großteil des Betrages…

UFSW RV/0108-W/08Pflichtteilsforderung gegen Vorverlassenschaft ist kein nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG begünstigtes Vermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2011

…nicht ein nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG befreites Kapitalvermögen ist. Auch wenn nach dem Todestag des Herrn Erblasser2 dieser Pflichtteilsanspruch mit dem Pflichtteilsbedeckungsübereinkommen in der Form berichtigt wird, dass zur Berichtigung des Pflichtteils Sparbücher übergeben wurden, ändert das nichts daran, dass zum Todestag…