…66.600,00 €", welche von ihm als agB geltend gemacht worden sei (Ergänzungsersuchen vom 6.09.2010). Der Bw. führte in Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens mit Schreiben vom 20.09.2010 im Wesentlichen Folgendes aus: Es sei Minderheitsgesellschafter der Fa. I. gewesen und dort für…
…bezieht, nicht aber dass dabei das Handeln von Familienangehörigen ... zu berücksichtigen wäre." Die Darstellung des Finanzamtes, der Bw. sei als Minderheits-Gesellschafter der Manager des Unternehmens gewesen, könne nicht geteilt werden. Gerade das Gegenteil sei der Fall gewesen, die Betrachtung der Familien- und Beteiligungsverhältnisse, sowie…
…einbringlich erschienen, verzichtet. Der Umstand, dass die mit 1% am Stammkapital beteiligte Gesellschafterin einen Verzicht in Millionenhöhe leistet, der mit 99% am Stammkapital beteiligte Gesellschafter jedoch keinerlei Leistung in diesem Zusammenhang erbringt, sondern den Anteil der Minderheits-Gesellschafterin gleichsam unentgeltlich erwirbt, zwingt zum Schluss, dass…
…96, in dem für 1994 ein Bilanzverlust von S 29.961,03 und für 1995 ein solcher von S 5.992.584,99 genannt wurde. Da ich nur mehr Minderheitsgesellschafter war, konnte ich die Entwicklung nicht stoppen (siehe mein schwacher Protestbrief vom 20.10.96…
…erfolgten, die dem Vater des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers gehörte, sind diese Aufwendungen steuerlich nicht anzuerkennen und im Sinne obiger Rechtsausführungen als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist abweichend von den Beteiligungsverhältnissen zur Gänze SI zuzurechnen, da er damals (Minderheits-) Gesellschafter der Bw. war…
…8%), SK (8%) und CL (4%) gehalten. Bei Vertragsschluss am 9. Dezember 1995 wurde zwischen der amerikanischen MZ-Inc und den vorangeführten verbleibenden "Minderheitsgesellschaftern" ein Andienungsrecht (buy-out-Option) vereinbart, welchem zufolge die MZ-Inc bei Vorliegen näher geregelter Bedingungen die restlichen Anteile iHv. 20…
…09/2010 [Vorauszahlungen an] Umsatzsteuer und Lohnabgaben nicht fristgerecht entrichtet bzw. abgeführt und auch die Umsatzsteuervoranmeldungen jeweils verspätet überreicht worden. Der Beschuldigte ist 60%-Gesellschafter der Agentur, es gibt zwei weitere (Minderheits-) Gesellschafter. Der Beschuldigte war und ist als Alleingeschäftsführer auch ausschließlich für die buchhalterischen…
…gegenständlichen Fall sogar eine längere Frist rechtens sei, da es nicht nur um den Rücktritt als Geschäftsführer gehe, sondern der Bw auch (Minderheits-) Gesellschafter gewesen sei, und daher auch für diesen Punkt eine Lösung habe gefunden werden müssen. Der Bw sei daher rechtzeitig zurückgetreten und…
…UStG 1994 ausführendes Einzelunternehmen mit dem Geschäftsbereich EDV-Dienstleistungen und erzielte daraus Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988. Daneben war bzw. ist die Bw. (Minderheits-)Gesellschafterin bzw. Liquidatorin der unter der StNr. 34 steuerlich erfassten et GmbH (FN 78 des Landesgerichtes Wels; Geschäftszweig: EDV-Dienste, Vertrieb…
…dienstrechtliche Konsequenz bis hin zu einer Klage auf gerichtliche Abberufung als Geschäftsführer, die zulässigerweise auch mit einer einstweiligen Verfügung verbunden werden kann - getroffen hätte. Beherrschender Einfluss kommt einem Minderheitsgesellschafter einer GmbH nur dann zu, wenn ihm durch Festlegung höherer Quoten im Rahmen der Unternehmensführung für…
…Rechtsvertreter RA Dr. Ka vorgelegten Unterlagen (Auszug aus dem Handelsregister) hervor, dass RBg weder Vorstandsmitglied, noch Gesellschafter der Fa. Bt GmbH ist. Sie werden daher ersucht das Ergebnis eines allfällig geführten zivilgerichtlichen Verfahrens zur Frage, ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht bzw. ob diese…
…sind, die Vortragsgrenzen nicht anzuwenden sind, Gebrauch gemacht. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde hinsichtlich der erklärten Schuldnachlässe nachstehender Sachverhalt festgestellt: 1) Ausmaß der Verschuldung zu den Bilanzstichtagen: Seitens der geprüften Gesellschaft (S) wurde eine Aufstellung, wie hoch die Verschuldung im Zeitpunkt des versuchten Ausgleiches war, nicht…
…die Minderheit, sofern dieser Vertrag oder das Gesetz nichts Gegenteiliges fordert. Die Gesellschafter übernehmen Verpflichtungen aus diesem Vertrag keinesfalls solidarisch, sondern jeweils nur entsprechend ihrer Anteile. ... VI ... Die Zuweisung des Ergebnisses (Überschuss oder Abgang) erfolgt im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Während des Jahres hinzutretende Gesellschafter werden…
…dass ich die b im Grunde weder ordnungsgemäß eintragen lassen konnte, noch mit dieser in irgendeiner Form arbeiten konnte, da ich aufgrund der Verteilung der Gesellschaftsanteile in der Minderheit bin und somit handlungsunfähig. 5. Mitarbeiter, die ihre Arbeit für das in Gründung befindliche Unternehmen bereits…
…Nach den EStR bedarf es zur Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes folgender Punkte: Nachlaß von Verbindlichkeiten. Dies liegt vor. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen, wobei sämtliche, die Mehrheit, eventuell auch eine Minderheit von Gläubigern sich bereit erklärt, auf Forderungen zu verzichten. Eine schematische Anwendung einer bestimmten Grenze ist nicht zielführend…
…der E.GmbH. im Nominale von S 25.000,00 erworben hatte, der Notariatsakt sei von ihm auf Grund der tatsächlichen Lage der Gesellschaft angefochten und in der beiliegenden Korrespondenz mit seinem Kollegen Dr.R. sei die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages vereinbart worden. Dabei wurde…
…beiden Gläubiger seien bei einem Gesamtvolumen von knapp 50 Mio € wohl jedenfalls als Hauptgläubiger anzusehen. Darüber hinaus habe die F als Gesellschafterin einen Sanierungsbeitrag im Ausmaß von 679.325,88 € geleistet, was nach herrschender Ansicht ein weiterer Beleg für eine tatsächliche Sanierungsabsicht sei…
…sind. Nach Bedenkenvorhalt des Finanzamtes gab die Bw.bekannt, dass die strittige Zahlung von 100.000,00 S die Haftungseinlösung an die Raiffeisenbank für die Kredite der F. GmbH, deren geschäftsführende Gesellschafterin sie gewesen sei, betreffe. Darüber hinaus wurden Bankbelege vorgelegt, aus welchen hervorgeht, dass…
Geschäftsaufzeichnungen abzuverlangen. Auf die Geschäftsführung dieser Gesellschaften habe er auch als Minderheitsgesellschafter zu keinem Zeitpunkt Einfluss gehabt. In der abweisenden BVE des FA wurde i.w. ausgeführt, dass in der Berufung die Zurechnung von Umsätzen und Einkünften aus dem Handel mit Waren aller Art bestritten…
…An der Gesellschaft beteiligt waren im Streitzeitraum Herr Gesellschafter1 und Herr Gesellschafter2 zu jeweils 49,9 Prozent und Herr Minderheitsgesellschafter zu 0,2 Prozent. Die Geschäftsführung der Gesellschaft besorgten jeweils selbständig seit Gründung der Gesellschaft Herr Gesellschafter1 und Herr Gesellschafter2. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde…