…den Bescheid betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Kalendermonate April bis Juni 2004 war daher ebenfalls als unbegründet abzuweisen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Vorsteuern für das Jahr 2004 auch noch im Rahmen der Jahresumsatzsteuererkärung geltend gemacht werden können. Feldkirch, am 8…
…Innsbruck irrtümlich als Gutschrift verbucht. Für die Zeiträume 12/2002 und 01-12/2003 hat der Beschwerdeführer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und auch keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Wegen Nichtabgabe der Jahres-Umsatzsteuererklärung für 2002 wurden die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer für 2002 gemäß § 184 BAO geschätzt und…
…November desselben Jahres Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1993 bis 1996 und Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 1994 bis 1996 ab. Aufgrund dieser sowie für die Folgejahre abgegebenen Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 3. August 2000 Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1999…
…§ 133 f BAO hat der Abgabepflichtige bis zum Ende des Monates April, bzw. bei elektronischer Übermittlung bis Ende des Monates Juni, eine Jahres-Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklicht, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese…
…noch in Anwendung einer Erlösverkürzungsfunktion eines EDV-Kassensystems. 8a) Das Finanzamt übernahm im gegenständlichen Umsatzsteuerbescheid 2007 - neben den obigen bekämpften Umsätzen - weiters die von der Berufungswerberin in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen der Monate Februar und März 2007 sowie in der (Jahres-)Umsatzsteuererklärung 2007 (betreffend den Zeitraum 14…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als auch jene nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahres-Umsatzsteuererklärungen bewirkt oder zu bewirken versucht wird. Eine Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfordert klare und eindeutige…
…Dezember 2008 die Festsetzung einer Zwangsstrafe) erfolgte, wie bereits für 2006 (Jahresumsatzsteuerbescheid nach Schätzung infolge nicht erfolgter Erklärungsabgabe vom 10. Dezember 2008), für 2007 keine Abgabe der entsprechenden Jahresumsatzsteuererklärung, und wurde im Zuge bzw. in Folge einer im Februar 2009 beim Bf. durchgeführten Außenprüfung ABNr…
…hier gegenständlichen Zeiträume die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet hat bzw. dass Umsatzsteuervoranmeldungen unrichtig waren. Der Beschwerdeführer hat die Jahres-Umsatzsteuererklärung für 2001 nicht abgegeben, weshalb die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer für 2001 gemäß § 184 BAO auf Grundlage der vom…
…Y eine Buch- und Betriebsprüfung für die Zeiträume 2001 bis 2003 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer für diese Zeiträume keine Jahres-Umsatzsteuererklärungen abgegeben hat. Für 2001 hat der Beschwerdeführer der Prüferin eine Belegsammlung und eine Abschlussbilanz vorgelegt, für 2002 und 2003 nur Belegsammlungen…
…dass er sich von einer Fehlannahme habe leiten lassen, wenn er davon ausgegangen sei, dass er mit der (Jahres-)Umsatzsteuererklärung bzw. mit der Bezahlung der vorgeschriebenen Umsatzsteuerschuld alles rechtmäßig regeln könne. Da bis zur Scheidung seine frühere Ehegattin sämtliche finanziellen Angelegenheiten für ihn erledigt habe…
…lit. a FinStrG zu bestrafen wäre. Für den Zeitraum 2005 hat der Berufungswerber am 8. Juli 2007 die Jahres-Umsatzsteuererklärung eingereicht, welche zu keinen finanzstrafrechtlich relevanten Feststellungen Anlass gab. Es liegen demnach keine Anhaltspunkte für eine - wenn auch nur versuchte - Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer vor. Im…
…Nichtvorlage eines Teils der vorsteuerrelevanten Rechnungen bei der Betriebsprüfung maßgeblich waren. Soweit Vorsteuern lediglich im Zusammenhang mit Zahlungsquittungen geltend gemacht wurden, ist festzuhalten, dass das steuerliche Rechenwerk für die Jahresumsatzsteuererklärung vom Steuerberater des Berufungswerbers erstellt bzw. verwertet wurde. Es wäre also Aufgabe des Steuerberaters gewesen…
… 33 FinStrG, im Selbstverlag Enns 2002, mit weiteren Nachweisen). Der Beschwerdeführer hat für die X-Ltd. eine Jahres-Umsatzsteuererklärung für 2004 eingereicht, in welcher der gegenständliche Umsatz ebensowenig erklärt wurde wie zuvor im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen. Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Umsatzsteuer für 2004…
…gleichen Umsatzsteuerbetrag sowohl (durch die Unterlassung der gesetzeswidrigen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen) eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als auch [durch die nachfolgende Unterlassung der Einbringung der (Jahres-)Umsatzsteuererklärung] eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 1 FinStrG bewirkt bzw. auch nur zu bewirken versucht…
…dass die in der vom Berufungswerber am 27. August 2003 nachgereichten (Jahres)Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärten und in der gegenständlichen Berufung ausgewiesenen Umsätze den Tatsachen entsprechen würden und von diesem richtig berechnet worden wären. Nach Auffassung der Abgabenbehörde würden diese Beträge deshalb vom…
… 33 FinStrG, im Selbstverlag Enns 2002, mit weiteren Nachweisen). Der Bf. hat eine Jahres-Umsatzsteuererklärung für 1999 eingereicht, in welcher die Berichtigung der Vorsteuer nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 in Höhe von S 387.709,52 (entspricht € 28.175,95) nicht angeführt war…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als auch jene nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahres-Umsatzsteuererklärungen bewirkt oder zu bewirken versucht wird. Eine Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfordert klare und eindeutige…
…0242). Die vom Bf. gewählte Vorgangsweise erfüllt in klassischer Weise die vorübergehende Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen, nimmt er doch in Kauf, dass er auf Grund der verspäteten Meldung (erst mit der Jahresumsatzsteuererklärung) "wahrscheinlich mehr zahlen würde müssen", weil Säumniszuschläge bzw. Zinsen hinzukommen würden. In diesem Zusammenhang…
… 33 Abs. 1 FinStrG nicht möglich war. Der Bf. vertritt die Ansicht, dass das Verfahren hinsichtlich der Jahresumsatzsteuererklärungen exakt die gleiche Abgabe betrifft, exakt den gleichen Jahreszeitraum und exakt die gleiche Abgabenhöhe wie das nun angestrebte Verfahren, sodass dies dem Prinzip widerspreche, dass über einen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 10. April 2002 wurde vom Steuerpflichtigen die Umsatzsteuererklärung des Jahres 2001 eingereicht. Mit Bescheid vom 22. Juli 2002 erfolgte eine…