…zum Wohnort, dann als außerhalb des Wohnortes gelegen gelten würden, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels betragen würde. Die Fahrzeit von Mistelbach zur Schule für Ganzheitskosmetik I. in…
…zentralen Bahnhöfen und Haltestellen, wobei ausgenommen von Linz und Wien der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen wurde. Weiters wäre für die Berechnung der Fahrtzeit das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" heranzuziehen. Eine derartige Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer…
…dort mit U2 bis Schottentor) jeweils knapp unter 20 Minuten. Der Südtiroler Platz liegt daher verkehrstechnisch näher zum Zentrum - und damit zur Universität Wien - als der Südbahnhof. Das "günstigste" öffentliche Verkehrsmittel ist daher der Postbus zwischen Eisenstadt Domplatz und Wien Südtiroler Platz. Da End- bzw…
…zentralen Bahnhöfen und Haltestellen, wobei ausgenommen von Linz und Wien der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen wurde. Weiters wäre für die Berechnung der Fahrtzeit das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" heranzuziehen. Eine derartige Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer…
…bewältigen Individualverkehr und öffentliche Verkehrsmittel (und Letztere wiederum anhängig von der Qualität des Verkehrsnetzes in den einzelnen Regionen) völlig unterschiedliche Wegstrecken innerhalb von 90 Minuten. Neuerlich sei an dieser Stelle der Vergleich mit den VO zum Ausbildungsbereich gezogen: Legt das günstigste öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer…
…abgestellt, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Im hg Erkenntnis vom 27…
…Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder Studienort und Umsteigevorgänge seien nicht in die Wegzeiten einzurechnen. Maßgeblich sei demnach nur die Fahrzeit die das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen den Wohnort und den Ausbildungsort benötige. Laut Fahrplanauskunft der ÖBB benötigt der Zug für die Fahrtstrecke P…
…Salzburg, dass die Tochter des Berufungswerbers zu Beginn des Unterrichtes anwesend zu sein hat und das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" die Strecke zwischen Wohnort und Ausbildungsort im Jahr 2002 in einer Stunde und elf Minuten und damit nicht in einer Stunde zurücklegte, ist für den Berufungswerber…
…und Wien Mitte / Landstraße). Vom Bw. nicht bestritten wird, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Verordnung das jeweils günstigste öffentliche Verkehrsmittel heranzuziehen ist. Da im Fall von Eisenstadt - Wien zwei Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, nämlich die Bahn mit Fahrzeiten von über einer Stunde und der…
…Tarifkm: 75 km + Bf. Spittal-Millstätter See - Fachhochschule: 1,3 km) bzw. gerundet 80 km beträgt. | 5. | Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Studienort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Das Finanzamt und der Bw. gehen übereinstimmend davon aus…
…Bezogen auf die in der Verordnung genannten Gemeinde A. ist unbestritten der Bahnhof A die konkrete Abfahrtsstelle für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrzeit jeweils für die tägliche Hin- oder Rückfahrt zwischen den für die Wohngemeinde und den Studienort in Frage kommenden Bahnhöfen (Bahnhof A…
…Umstand abgestellt, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Das bedeutet zusammengefasst, dass…
…Umstand abgestellt, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Das bedeutet zusammengefasst, dass…
…solche Fahrt bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels dauert. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen FAA und Schulort mit öffentlichen Verkehrsmitteln (vgl. VwGH vom 27.8.2008, 2006/15/0114). Die schnellstmögliche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen FAA und Schulort und umgekehrt…
…zeitlich noch zumutbar ist. Zeitlich zumutbar ist die tägliche Hin - und Rückfahrt dann, wenn eine Fahrzeit zwischen Wohn - und Studienort von 1 Stunde (bezogen auf das günstigste öffentliche Verkehrsmittel) nicht überschritten wird. Sofern ein Wohnort in den jeweiligen Verordnungen genannt ist, ist von der zeitlichen…
…zeitlich noch zumutbar ist. Zeitlich zumutbar ist die tägliche Hin - und Rückfahrt dann, wenn eine Fahrzeit zwischen Wohn - und Studienort von 1 Stunde (bezogen auf das günstigste öffentliche Verkehrsmittel) nicht überschritten wird. Sofern ein Wohnort in den jeweiligen Verordnungen genannt ist, ist von der zeitlichen…
…dem Fahrplan des Steirischen Verkehrsverbundes von X Y nach Seckau Schule 1 Stunde 9 Minuten und von Seckau Schule nach X Y 1 Stunde 3 Minuten, wobei es sich jeweils um das günstigste öffentliche Verkehrsmittel handle. Da die Fahrzeit von einer Stunde somit überschritten werde…
…die Bewältigung der Wegstrecke zwischen Wohnort und Studienort das günstigste öffentliche Verkehrsmittel für die Prüfung der Zumutbarkeit maßgeblich ist. Andererseits ist nicht mehr eine Wegstrecke von über 1500 m von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegsstelle bis zur Ausbildungsstätte ausdrücklich…
…zu berücksichtigen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114). Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Nach der zuletzt genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich beim günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel im Sinne des § 2 Abs…
…zumutbarer Weise verwendbaren öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Gesamtfahrzeit von weniger als einer Stunde zurückgelegt werden könne. Dabei werde auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Zumutbarkeit sei jedenfalls dann gegeben, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten werde. Für das günstigste Verkehrsmittel sei es ausreichend…