…zum Wohnort, dann als außerhalb des Wohnortes gelegen gelten würden, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels betragen würde. Die Fahrzeit von Mistelbach zur Schule für Ganzheitskosmetik I. in…
…zentralen Bahnhöfen und Haltestellen, wobei ausgenommen von Linz und Wien der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen wurde. Weiters wäre für die Berechnung der Fahrtzeit das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" heranzuziehen. Eine derartige Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer…
…dort mit U2 bis Schottentor) jeweils knapp unter 20 Minuten. Der Südtiroler Platz liegt daher verkehrstechnisch näher zum Zentrum - und damit zur Universität Wien - als der Südbahnhof. Das "günstigste" öffentliche Verkehrsmittel ist daher der Postbus zwischen Eisenstadt Domplatz und Wien Südtiroler Platz. Da End- bzw…
…zentralen Bahnhöfen und Haltestellen, wobei ausgenommen von Linz und Wien der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen wurde. Weiters wäre für die Berechnung der Fahrtzeit das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" heranzuziehen. Eine derartige Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer…
…bewältigen Individualverkehr und öffentliche Verkehrsmittel (und Letztere wiederum anhängig von der Qualität des Verkehrsnetzes in den einzelnen Regionen) völlig unterschiedliche Wegstrecken innerhalb von 90 Minuten. Neuerlich sei an dieser Stelle der Vergleich mit den VO zum Ausbildungsbereich gezogen: Legt das günstigste öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer…
…abgestellt, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Im hg Erkenntnis vom 27…
…15/0114, insbesondere aus dem Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist (vgl. VwGH 20.12.2016, Ra 2014/15/0011, Rn 21). Im zitierten…
…Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 2…
…einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder Studienort und Umsteigevorgänge seien nicht in die Wegzeiten einzurechnen. Maßgeblich sei demnach nur die Fahrzeit die das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen den Wohnort und den Ausbildungsort benötige. Laut Fahrplanauskunft der ÖBB benötigt der Zug für die Fahrtstrecke P…
…Salzburg, dass die Tochter des Berufungswerbers zu Beginn des Unterrichtes anwesend zu sein hat und das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" die Strecke zwischen Wohnort und Ausbildungsort im Jahr 2002 in einer Stunde und elf Minuten und damit nicht in einer Stunde zurücklegte, ist für den Berufungswerber…
…im Kalenderjahr durch Ansatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel Kostenersätze bis maximal 900 Euro nicht steuerbar geleistet werden. 10.5.1.2.6 Vergütungen für Fahrten an arbeitsfreien Tagen zum Familienwohnsitz Rz 714: Fahrtkostenvergütungen (zB Kilometergelder, Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels) sind auch Kosten…
…und Wien Mitte / Landstraße). Vom Bw. nicht bestritten wird, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Verordnung das jeweils günstigste öffentliche Verkehrsmittel heranzuziehen ist. Da im Fall von Eisenstadt - Wien zwei Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, nämlich die Bahn mit Fahrzeiten von über einer Stunde und der…
…Fahrzeit mit dieser Verbindung beträgt 1 Stunde und vier Minuten. Diese Verbindung stellt für den Sohn der Bf das „günstigste öffentliche Verkehrsmittel“ iSd VO des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dar. 3. Beweiswürdigung: Die getroffenen Feststellungen ergaben sich widerspruchsfrei…
…Tarifkm: 75 km + Bf. Spittal-Millstätter See - Fachhochschule: 1,3 km) bzw. gerundet 80 km beträgt. | 5. | Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Studienort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Das Finanzamt und der Bw. gehen übereinstimmend davon aus…
…Bezogen auf die in der Verordnung genannten Gemeinde A. ist unbestritten der Bahnhof A die konkrete Abfahrtsstelle für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrzeit jeweils für die tägliche Hin- oder Rückfahrt zwischen den für die Wohngemeinde und den Studienort in Frage kommenden Bahnhöfen (Bahnhof A…
…Rechtslage für Dienstreisen bis 31. Dezember 2024: Verwendet der Arbeitnehmer sein privat gekauftes Öffi-Ticket nachweislich für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber die fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel als Reisekostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar ersetzen, maximal jedoch bis zu den…
…Umstand abgestellt, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Das bedeutet zusammengefasst, dass…
…wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei seien die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel (Bahnhof ***3*** - Bahnhof Salzburg …
…Studienort Linz rd. 32 km entfernt. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ist die Bahn. Die Fahrzeit zwischen der Einstiegshaltestelle E und dem HBF Linz beträgt 38 Minuten. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus der Aktenlage und den vom Beschwerdeführer eingebrachten Schriftsätzen. Die Bestimmung…