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AH-22165. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber Libyen gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu…

AH-22605. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im…

AH-22601. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. 1.4. Waffenembargo Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen.

AH-22603A. Einfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

3A. Einfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen 3A.1. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 dürfen den im Anhang II der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur…

AH-22604. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressource
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressource Nach der Formulierung des Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle…

AH-23821. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien19.02.2026

…314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüberein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe. (2) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 gilt diese Verordnung: im Gebiet der Union (das sind die Hoheitsgebiete einschließlich des Luftraums der Mitgliedstaaten…

AH-2382Anlage 1
geltende FassungRichtlinien19.02.2026

Anlage 1 Liste der zu internerinternen Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates Anhang I 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen…

AH-2484Anlage 1
geltende FassungRichtlinien15.11.2017

Anlage 1 Anhang I zur Verordnung (EU) 2017/2063 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen im Sinne von Artikel 3 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste…

AH-22161. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien29.04.2025

…und Feuerwaffen (AH-3210) zu entnehmen. Hinweis: Die vorübergehende Ausfuhr von Verteidigungsgütern, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU angeführt sind sowie von Faustfeuerwaffen, die im Anhang I der EU-Feuerwaffenverordnung angeführt sind, nach Libyen ist aufgrund des Waffenembargos auch für Jäger und Sportschützen verboten.

AH-23221. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien26.04.2023

…Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen. (2) Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gilt diese Verordnung: -im Gebiet der Union (das sind die Hoheitsgebiete einschließlich des Luftraums der…

AH-22124A. Durchfuhr von Gütern und Technologien
geltende FassungRichtlinien13.12.2023

44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…

AH-23425. Vorabanmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien26.01.2023

…zusätzlichen Erklärungen" (siehe dazu vorstehenden Abschnitt 5.4.) erforderlich. 5.6. Ausnahmen Ausnahmen gelten nur für Waren nach Art. 263 Abs. 2 UZK. 6. Waffenembargo Gegenüber Somalia gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der Arbeitsrichtlinie AH-3210 zu entnehmen.

AH-23282A. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien06.11.2025

2A. Ausfuhr 2A.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…

AH-22125. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.12.2023

5. Durchfuhr von Gütern und TechnologienStrafbestimmungen Den im Anhang IBei der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen die Embargomaßnahmen sind die Strafbestimmungen der Begriff§§ 79 umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt…

AH-1110Abschnitt 3.5.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

…Guinea-Bissau | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2257 | Irak | Waffenembargo | AH-3210 | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Irak | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2612 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Iran | Interne Repression | AH-2616…

AH-2075Anlage 14
geltende FassungRichtlinien07.10.2022

Anlage 14 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission -Feuerwaffen sowie deren Teile gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 833258/20142012 BELGIEN | KN Code | Warenbezeichnung | ex 9302 00 00 | Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen…

AH-1110Abschnitt 3.6.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

…| AH-4200 | Kasachstan | Ursprungsnachweise für Stahlwaren | AH-5120 | Libyen | Interne Repression | AH-2216 | Libyen | Waffenembargo | AH-3210 | Syrien | Güterembargo | AH-2608 | Drittländer | Textilwaren | AH-4110 | Drittländer | Textilwaren…

AH-23825A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

5A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren AusrüstungenStrafbestimmungen Nach der Formulierung des Art. 3 Buchstabe a VO 314/2004 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…

AH-22241. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…bewirken würde. 1.3. Waffenembargo (1) Gegenüber Sudan gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. (2) Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter und Feuerwaffen (AH-3210) zu entnehmen. 1.4. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der…

AH-22123A. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien13.12.2023

33A. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher RessourcenEinfuhr 3.1. Ausfuhrverbot Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten natürlichen oder juristischen…