5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber Libyen gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu…
5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im…
…3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. 1.4. Waffenembargo Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen.
3A. Einfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen 3A.1. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 dürfen den im Anhang II der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur…
4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressource Nach der Formulierung des Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle…
…314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüberein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe. (2) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 gilt diese Verordnung: im Gebiet der Union (das sind die Hoheitsgebiete einschließlich des Luftraums der Mitgliedstaaten…
Anlage 1 Liste der zu internerinternen Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates Anhang I 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen…
Anlage 1 Anhang I zur Verordnung (EU) 2017/2063 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen im Sinne von Artikel 3 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste…
…und Feuerwaffen (AH-3210) zu entnehmen. Hinweis: Die vorübergehende Ausfuhr von Verteidigungsgütern, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU angeführt sind sowie von Faustfeuerwaffen, die im Anhang I der EU-Feuerwaffenverordnung angeführt sind, nach Libyen ist aufgrund des Waffenembargos auch für Jäger und Sportschützen verboten.
…Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen. (2) Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gilt diese Verordnung: -im Gebiet der Union (das sind die Hoheitsgebiete einschließlich des Luftraums der…
44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…
…zusätzlichen Erklärungen" (siehe dazu vorstehenden Abschnitt 5.4.) erforderlich. 5.6. Ausnahmen Ausnahmen gelten nur für Waren nach Art. 263 Abs. 2 UZK. 6. Waffenembargo Gegenüber Somalia gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der Arbeitsrichtlinie AH-3210 zu entnehmen.
2A. Ausfuhr 2A.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
5. Durchfuhr von Gütern und TechnologienStrafbestimmungen Den im Anhang IBei der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen die Embargomaßnahmen sind die Strafbestimmungen der Begriff§§ 79 umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt…
…Guinea-Bissau | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2257 | Irak | Waffenembargo | AH-3210 | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Irak | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2612 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Iran | Interne Repression | AH-2616…
Anlage 14 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission -Feuerwaffen sowie deren Teile gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 833258/20142012 BELGIEN | KN Code | Warenbezeichnung | ex 9302 00 00 | Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen…
…| AH-4200 | Kasachstan | Ursprungsnachweise für Stahlwaren | AH-5120 | Libyen | Interne Repression | AH-2216 | Libyen | Waffenembargo | AH-3210 | Syrien | Güterembargo | AH-2608 | Drittländer | Textilwaren | AH-4110 | Drittländer | Textilwaren…
5A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren AusrüstungenStrafbestimmungen Nach der Formulierung des Art. 3 Buchstabe a VO 314/2004 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…
…bewirken würde. 1.3. Waffenembargo (1) Gegenüber Sudan gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. (2) Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter und Feuerwaffen (AH-3210) zu entnehmen. 1.4. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der…
33A. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher RessourcenEinfuhr 3.1. Ausfuhrverbot Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten natürlichen oder juristischen…