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Findok · Richtlinien

AH-2260

5. Strafbestimmungen

geltende FassungRichtlinie2025-0.740.435gilt ab 01.12.2023

Inhaltsverzeichnis der AH-2260

Wortlaut laut Findok

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.740.435
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0001-IV/8/2010
Stammnummer
44894
Enthalten in Fassung
8, 9 (geltend: 9)
Gültig
01.12.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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