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Findok · Richtlinien

AH-2216

5. Strafbestimmungen

geltende FassungRichtlinie2025-0.325.373gilt ab 08.02.2022

Inhaltsverzeichnis der AH-2216

Wortlaut laut Findok

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber Libyen gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.325.373
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0004-IV/8/2011
Stammnummer
52339
Enthalten in Fassung
9, 10, 11 (geltend: 11)
Gültig
08.02.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF