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UZK-TDAAbschnitt 3 Beantragung des Status eines AEO
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Abschnitt 3 Beantragung des Status eines AEO Artikel 5 Form der Anträge und Bewilligungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der VerbesserungAnpassung des AEO-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für Anträge…

UZK-TDAKapitel 5 Zollrechtlicher Status und Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Kapitel 5 Zollrechtlicher Status und Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 12 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im vereinfachten Unionsversandverfahren Wird für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren das papiergestützte Unionsversandverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 1…

UZK-DAArtikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden (Artikel 153 Absatz 3 des Zollkodex) Übersteigt der Gesamtwert von Tieren, die im Zollgebiet der Union von Tieren geboren werden, die Gegenstand einer Zollanmeldung sind und in die Lagerung…

UZK-DAArtikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird bei der Zollbehörde beantragt, die in dem Mitgliedstaat, in dem die…

UZK-DAArtikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Auffassung ist, dass sie die TIR-Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Bedürfnissen des Beteiligten zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führt. (3) Die Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers gilt für TIR-Verfahren, die in dem Mitgliedstaat, in dem…

UZK-DAArtikel 192 Beantragung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 192 Beantragung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Versenders gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex für die Zwecke der Überführung von Unionswaren…

UZK-DAArtikel 194 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 194 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers für die Zwecke des Empfangs von im Unionsversandverfahren beförderten Waren gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe…

UZK-DAArtikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex wird nur Antragstellern gewährt, die erklären, dass…

UZK-IAArtikel 269 Status von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…

UZKArtikel 39 Bewilligung des Status
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Bewilligung des Status Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a)Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben, b)der…

UZKArtikel 249 Zollrechtlicher Status
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 249 Zollrechtlicher Status Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern ihr zollrechtlicher Status als Unionswaren nicht nachgewiesen wurde. Für die Zwecke der Anwendung von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrlizenzen…

UZK-IAAnhang 51-01 Statuserfassungspapier
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 51-01 Statuserfassungspapier [Grafik]  

UZK-DAUnterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Artikel 26 Bedingungen für die Annahme des Antrags auf Bewilligung des AEO-Status (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Zusätzlich zu den in Artikel 11 Absatz 1 festgelegten Bedingungen für die Annahme eines Antrags…

UZK-DATitel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

… e)Waren, die aus den in Buchstabe d genannten Erzeugnissen an Bord desselben Fischereifahrzeugs oder eines Fabrikschiffs der Union - auch unter Verwendung anderer Erzeugnisse mit zollrechtlichem Status von Unionswaren - gewonnen und gemäß Artikel 129 in das Zollgebiet der Union verbracht werden; f)Erzeugnisse der Seefischerei…

UZK-DAAbschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt…

UZK-DAArtikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines Dokuments ,T2L' oder ,T2LF' (*)
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Artikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines VersandpapiersDokuments ,T2L' oder ,T2LF' (*) (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bis zur Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255…

UZK-DAArtikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wenn es keinen Versender gibt, die betreffende Person kennzeichnet den zollrechtlichen Status der Unionswaren, indem er auf der Rechnung oder dem Beförderungspapier den Code ,T2L' oder ,T2LF' angibt und diese Angabe unterschreibt. (3) Im Fall eines Sichtvermerks der Zollbehörde enthält dieser bis zum Zeitpunkt der…

UZK-DAArtikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU…

UZK-DAArtikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR, Carnet ATA, NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder, Carnet ATA, NATO-Vordruck 302 oder FormularEU-Vordruck 302 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Werden WarenUnionswaren gemäß dem TIR-Übereinkommen, dem ATA-‐Übereinkommen, dem Übereinkommen von Istanbul oder dem am…

UZK-DAArtikel 130 Nachweis des zollrechtlichen Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ort, an dem die Erzeugnisse der Seefischerei gefangen wurden, so dass festgestellt werden kann, dass die Erzeugnisse oder Waren den zollrechtlichen Status von Unionswaren gemäß Artikel 129 haben; b)die Erzeugnisse der Seefischerei (Name und Art) und deren Rohmasse (kg); c)die Art der Waren…