RIS AI
7 117 Treffer467 msnur geltende Fassungen
ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Nachweise wie Rechnungen, Lieferscheine, Kauf- bzw. Zahlungsbelege angefordert werden; bestehen im Kontrollfall Zweifel an der Authentizität der vorgelegten Nachweise oder an der ordnungsgemäßen Ausfuhr der Rückwaren aus dem Zollgebiet der Union, ist die Ausfuhrzollstelle gemäß Art. 255 Abs. 3 UZK-IA zu befassen; liegt die…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…eATA (1) Wurden Waren mit einem Carnet ATA/eATA ausgeführt, so kann ihre Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Rückwarenbegünstigung auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf der Grundlage des Carnet ATA/eATA erfolgen. Folgende Förmlichkeiten sind zu erfüllen: Prüfung der Felder A…

UZK-IAAnhang 62-02 Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 62-02 Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren [Grafik]   . [Grafik]   (*) [Grafik]   . [Grafik]   (*) Merkblatt zum Auskunftsblatt INF 3 1.Die Formulare werden auf weißem holzfreiem, geleimtem Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g gedruckt. 2.Die Formulare haben das Format 210…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf die Abfertigung von Rückwaren nur insoweit, als dies für die Abfertigungspraxis zweckmäßig erscheint. Hinweis: Anmeldungen durch so genannte konkludente Handlungen in der Ausfuhr und in der Wiederausfuhr sind unter anderem für folgende Waren erlaubt…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…erfasst" verbindlich zu erklären. Darüber hinaus ist im Tabreiter "Spezifische Informationen" Sektion "Beschreibung der Gründe für die Erstattung, respektive Erlass" - in der Auswahl die entsprechende Begründung aus dem Dropdown-Menü zu wählen. Nachstehende Begründungen stehen zur Verfügung: NRW - nachträgliche Rückwarenbegünstigung (Art. 203 ZK i.V…

ZK-2031Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

ZK-20311. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…1 1.2. Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren ist ergänzend zu den einschlägigen Rechtsvorschriften und ergänzend zu den Arbeitsrichtlinien über die Zollanmeldung allgemein sowie über die im Informatikverfahren abgegebenen Zollanmeldungen anzuwenden. 1.3. Zollunion EG-Türkei Auf die Zollunion EG-Türkei sind die Rückwarenbestimmungen, insbesondere hinsichtlich…

ZK-20312.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2023

…Nr. L 206 vom 30.7.2016 S. 1 (1) Die Fälle und Voraussetzungen, unter denen eine Rückwarenbefreiung für landwirtschaftliche Erzeugnisse zulässig ist, sind in Art. 159 UZK-DA abschließend geregelt. (2) Für Erzeugnisse, die einer Ausfuhrlizenzregelung unterliegen oder für die die Ausfuhrerstattung im Voraus…

UZKKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 203 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien…

UZK-DAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 158 Waren, die bei der Wiedereinfuhr als im denselben Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten (Artikel 203 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Waren gelten bei der Wiedereinfuhr als in demselben Zustand, in dem sie…

UZK-DAArtikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind (Artikel 204 des Zollkodex) (1) Rückwaren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind, werden von den Einfuhrabgaben befreit, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die im…

UZK-IAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 253 Erforderliche Informationen (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Der Anmelder stellt der Zollstelle, in der die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, die Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen…

VB-03502.3. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

2.3. Ausnahmen (1) Pflanzenschutzmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 185 ff ZK zurückgebracht werden, sind von den Beschränkungen des § 27 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419"). (2) Die Beschränkungen gelten weiters nicht für Pflanzenschutzmittel, die…

UZK-IAArtikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Werden Rückwaren, bei deren Ausfuhr ggf. Förmlichkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Erstattungen oder sonstigen Beträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt wurden, zur Überlassung…

UZK-IAArtikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Auf Antrag der Zollstelle, in der die Rückwaren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, übermittelt die Ausfuhrzollstelle alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen, aus denen hervorgeht, dass in Bezug auf diese…

ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Zollverfahrens vor es liegt kein Hinweis vor, dass die Waren zwischenzeitlich als Rückwaren einfuhrabgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr der Union wiedereingeführt worden sind. Die Korrektur kann auf Antrag des Beteiligten vorgenommen werden und hat bescheidmäßig zu erfolgen. Ferner ist die Korrektur in der Zollanmeldung…

MO-85013. Lizenzbefreiungen:
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…Menge, die im Rahmen desselben logistischen Vorgangs in den zollrechtlich freien Verkehr überführt oder ausgeführt werden sollen; d) Erzeugnisse, die gemäß Arbeitsrichtlinie ZK-1850 (Rückwaren) in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen sind; e)Erzeugnisse, für die der Anmelder bei der Annahme der Wiederausfuhranmeldung nachweist…

UZK-DAArtikel 135 Mündliche Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbefreiung nach den Artikeln 39 und 40 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen. (2) Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können für die in Artikel 136 Absatz 1 genannten Waren mündlich abgegeben werden, sofern die Waren als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind.

UZK-DAArtikel 138 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet gelten
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Nr. L 54 vom 22.02.2023 S. 12024/634 d)tragbare Musikinstrumente, die von Reisenden wiedereingeführt werden und als Rückwaren gemäß Artikel 203 des Zollkodex von den Einfuhrabgaben befreit sind; e)Briefsendungen; f)bis zu dem Datum, das gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU…