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Findok · Richtlinien

UZK-IA

Anhang 62-02 Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren

geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 12.07.2023

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Wortlaut laut Findok

Anhang 62-02 Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren [Grafik]   . [Grafik]   (*) [Grafik]   . [Grafik]   (*) Merkblatt zum Auskunftsblatt INF 3 1.Die Formulare werden auf weißem holzfreiem, geleimtem Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g gedruckt. 2.Die Formulare haben das Format 210 × 297 mm, wobei in der Länge Abweichungen von -5 bis +8 mm zugelassen sind. Die Einteilung des Formulars muss genau eingehalten werden; dies gilt jedoch nicht für die Breite der Felder 6 und 7. 3.Es obliegt den Mitgliedstaaten, die Formulare drucken zu lassen. Jedes Formular trägt zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die vorgedruckt sein kann. 4.Die Formulare sind in einer von den zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats akzeptierten Amtssprache der Union zu drucken. Sie sind in derselben Sprache auszufüllen, in der sie gedruckt wurden. Gegebenenfalls können die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats der Wiedereinfuhr, in dem das Auskunftsblatt INF 3 vorzulegen ist, eine Übersetzung in die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats verlangen. (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 19. November 2020, ABl. Nr. L 387 vom 19.11.2020 S. 31

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Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.751.541
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
12.07.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF