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GK-04101.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen an den Ausgangsort zurückgebracht. Die erste Rückfahrt und die letzte Hinfahrt in der Reihe der Pendelfahrten sind Leerfahrten.

GK-04102.3.1. Genehmigungspflicht
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

2.3.1. Genehmigungspflicht (1) Für alle Gelegenheitsverkehre (keine Pendelverkehre!), die nicht genehmigungsfrei sind (siehe Abschnitt 2.3.2.), können im Rahmen des Interbus-Übereinkommens Genehmigungen von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten des Interbus-Übereinkommens erteilt werden. Ein Muster einer solchen Interbus-Genehmigung ist als…

GK-0410Belarus
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Belarus | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG oder Kontingentgenehmigung…

GK-0410Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Bosnien-Herzegowina | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs.1 Z 2 GelvG oder…

GK-0410Ukraine
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Ukraine | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1) | ja, , auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG oder Kontingentgenehmigung…

GK-0410Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.), Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) und…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04102.3.3. Steuer- und Zollbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Steuer- und Zollbestimmungen (1) Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Interbus-Übereinkommens sind Omnibusse, die bei nach diesem Übereinkommen durchgeführten Gelegenheitsverkehren (keine Pendelverkehre!) eingesetzt werden, von allen Fahrzeugsteuern und allen auf den Betrieb oder Besitz von Fahrzeugen erhobenen Abgaben sowie von allen speziell auf Verkehrsleistungen…

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-09002.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…11.2002 S. 13, sind Omnibusse, die bei nach diesem Übereinkommen durchgeführten Gelegenheitsverkehren (keine Pendelverkehre!) eingesetzt werden, von allen Fahrzeugsteuern und allen auf den Betrieb oder Besitz von Fahrzeugen erhobenen Abgaben sowie von allen speziell auf Verkehrsleistungen erhobenen Steuern und Abgaben befreit. Diese Befreiung gilt…

GK-0900Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…die Aufenthaltsdauer. b)Omnibussen, die Gelegenheitsverkehre gemäß Arbeitsrichtlinie GK-0410 Abschnitt 1.2. (ausgenommen Pendelverkehre gemäß Arbeitsrichtlinie GK-0410 Abschnitt 1.2.1.) durchführen (Artikel 9 Abs. 1 des Interbus-Übereinkommens). | BIH | Bosnien-Herzegowina: Kraftfahrzeugen aller Art, wenn der Aufenthalt im Inland ein…

GK-04203. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre, Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten (siehe Arbeitsrichtlinie Personengelegenheitsverkehr im Nicht-EU/EWR-Bereich…

GK-04100.2. Geltungsbereich
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina;, Kroatien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Türkei. (3) Bilaterale Vereinbarungen gelten derzeit mit folgenden Staaten: Belarus, Bosnien/-Herzegowina, Kroatien, Moldau, Russland, Ukraine. Hinweis: Gegenüber den Interbus-Mitgliedsländern sind die bilateralen Vereinbarungen nur hinsichtlich des Pendelverkehrs anzuwenden. Alle anderen grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehre unterliegen dem Interbus…

GK-04102.2. Bilaterale Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Abs. 1 Ziffer 2 Gelegenheitsverkehrs-GesetzGelverkG (siehe Abschnitt 2.1.1.). (2) Die Kontingentgenehmigungen sind Einzelfahrtgenehmigungen und gelten prinzipiell für eine Hin- und eine Rückfahrt. Ausnahmen bestehen vereinzelt bei für den Pendelverkehr ausgestellten Genehmigungen, wobei eine Pendelverkehrsgenehmigung, die zum Beispiel für fünf Fahrten ausgestellt ist…

GK-04102.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…bleibt, werden bestimmte harmonisierte Verfahrensregeln vorgesehen. (2) Das Interbus-Übereinkommen gilt für grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehre. Dabei gelten als grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehre im Sinne dieses Übereinkommens alle Gelegenheitsverkehre gemäß Abschnitt 1.2., die zumindest auf dem Gebiet von zwei Vertragsparteien durchgeführt werden, ausgenommen Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.).

GK-0410Anlage 1
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…| nein |   | Interbus Fahrtenheft (Anlage 3) | Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) | nein |   | Interbus Fahrtenheft (Anlage 3) | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. …

GK-0410Andorra
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Fahrtenblatt) | Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) | restliche Gelegenheitsverkehre | ja |…

GK-0410Kroatien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…| nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. …