Findok · Richtlinien
GK-0410
2.2. Bilaterale Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0008-IV/8/2009gilt ab 18.06.2009
Inhaltsverzeichnis der GK-0410
Wortlaut laut Findok
2.2. Bilaterale Vereinbarungen
2.2.1. Genehmigungspflicht
(1) Jeder Gelegenheitsverkehr, der von Busunternehmern durchgeführt wird, die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen bilateralen Vereinbarungen festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (siehe Abschnitt 2.2.2).
Mitzuführen sind die vereinbarten
Kontingentgenehmigungen (Abs. 2) oder eine
Bewilligung gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Gelegenheitsverkehrs-GesetzGelverkG (siehe Abschnitt 2.1.1.).
(2) Die Kontingentgenehmigungen sind Einzelfahrtgenehmigungen und gelten prinzipiell für eine Hin- und eine Rückfahrt. Ausnahmen bestehen vereinzelt bei für den Pendelverkehr ausgestellten Genehmigungen, wobei eine Pendelverkehrsgenehmigung, die zum Beispiel für fünf Fahrten ausgestellt ist, für fünf Hinfahrten und fünf Rückfahrten gilt. Die Genehmigungen sind nicht übertragbar und sind vollständig ausgefüllt während der gesamten Fahrt im Fahrzeug mitzuführen. Auf einem Genehmigungsformular können mehrere KFZ-Kennzeichen eingetragen werden, jedoch nur von Fahrzeugen des Unternehmens, auf das die Genehmigung ausgestellt ist. Folgende Daten der Genehmigung können gemäß den Vereinbarungen vom Unternehmer selbst ausgefüllt werden:
amtliche/s Kennzeichen des/der Fahrzeuge/s,
Vor- und Zuname des/der Lenker/s,
Reiseweg (Anführung der Grenzübergänge) sowie
Beginn und Ende der Fahrt (Ort und Datum).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010304/0008-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010304/0009-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26612
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 18.06.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF