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RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212a Abs. 8 BAO zur Entrichtung oder Tilgung einer Abgabe, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen, kommt eine Umbuchung oder Überrechnung gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht in Betracht, soweit die Einhebung…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einhebung ausgesetzt ist, ergeben. Rz 540: Ein Guthaben, das nach einer gemäß § 215 Abs. 1 BAO erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde des Bundes verbleibt, ist gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rz 1905: Ein Guthaben kann, soweit es nicht gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 BAO zu verwenden ist oder gemäß § 239 Abs. 2 BAO herangezogen wird, auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen zurückgezahlt werden. Rz 1906: Über ein rückzahlbares Guthaben kann auch durch…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…Waren handelt, daher ist zB auch Software oder elektrische Energie als wirtschaftliche Ressource anzusehen, da diese für den Erwerb von Finanzmitteln verwendet werden können; dass die Definition "wirtschaftliche Ressourcen" somit nahezu alle Arten von Gütern umfasst und dass weder durch Ankäufe von gelisteten Personen, Einrichtungen…

AH-46051. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien08.04.2024

…einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Organisationen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen…

AH-46041. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine…

AH-24841. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Daraus ergibt sich ein generelles Ein-, Aus- und Durchfuhrverbot von Waren von den oder an die entsprechend gelisteten Personen. 2."Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen": die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen…

AH-22321. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…Verfügung gestellt werden dürfen. Daraus ergibt sich ein generelles Ein-, Aus- und Durchfuhrverbot von Waren von den oder an die entsprechend gelisteten Personen. 2."Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen": die Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen für jegliche Form des Erwerbs von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschließlich…

ZK-07704.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Sicherheit verlangt wird, geleistet werden. (2) Einer Barsicherheit gleichgestellte Zahlungsmittel sind solche Zahlungsmittel, die auch zur Entrichtung von Abgaben (Artikel 109 Abs. 1 UZK) verwendet werden können (§ 57 ZollR-DG). Zahlungsmittel mit schuldbefreiender Wirkung im Sinn des Artikels 109 Abs. 1 UZK sind in § 65…

AH-26533. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien22.02.2023

…es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden könnenist jedenfalls auch der Reiseverkehr umfasst. Zu beachten ist, dass es dabei unerheblich ist, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren handelt…

AH-20721. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien24.07.2026

…wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen - daraus ergibt sich ein generelles Ein-, Aus- und Durchfuhrverbot von Waren von den oder an die entsprechend gelisteten Personen. -"Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen": die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen…

AH-46021. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2026

…jeder Art, wie unter anderem: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe…

AH-26081. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2025

…wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, ergibt sich ein generelles Ein-, Aus- und Durchfuhrverbot von Waren von den oder an die entsprechend gelisteten Personen. "Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen" die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf…

AH-20621. Rechtsgrundlage
geltende FassungRichtlinien02.03.2026

…Person muss der Ausführer nachweisen, dass dafür eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. In ACCS ist dazu der Dokumentenartencode N941 ("Embargogenehmigung") zu verwenden - außerdem ist die Nummer der Ausfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. 2B. Ausfuhr von Geldern im…

AH-23281. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien14.12.2023

…dass dafür eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. In eAus-Zoll ist dazu der Dokumentenartencode N941 ("Embargogenehmigung") zu verwenden - außerdem ist und Durchfuhrverbot von Waren von den oder an die Nummer der Ausfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie entsprechend gelisteten Personen.AH-1110 Abschnitt 4…

AH-26532. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien22.02.2023

…muss der Ausführer nachweisen, dass dafür eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. In e-ZollACCS ist dazu der Dokumentenartencode N941 ("Embargogenehmigung") zu verwenden - außerdem ist die Nummer der Ausfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. 2B2.3. Ausfuhr von Geldern…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der für ihre Entrichtung zustehenden Frist getilgt, so wird jede später gebuchte Abgabenschuldigkeit, für die ansonsten ein Guthaben zur Verfügung gestanden oder hinsichtlich derer eine Zahlung oder die Verwendung einer sonstigen Gutschrift rechtzeitig gewesen wäre, mit dem Zahlungstermin (Fälligkeitstag, Zahlungsfrist oder Nachfrist) der vorzeitig getilgten…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden, wobei § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden ist, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden oder zu tilgenden Abgabenschuldigkeit ausdrücklich hingewiesen wurde…

UStR 2000 Rz 346–3493.1.3. Einheitlichkeit der Leistung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Anwendungen bereit gestellt werden, die es dem betreffenden Nutzer ermöglichen, einen Anschluss zu reservieren, den Umsatzverlauf einzusehen und in einer elektronischen Geldbörse gespeicherte Guthaben zu erwerben und sie für die Bezahlung der Aufladungen zu verwenden (vgl. EuGH 20.4.20223, Rs C-282/22, P…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf dem dann ein (gemäß § 215 BAO zu verwendendes bzw. gemäß § 239 BAO rückzahlbares) Guthaben ausgewiesen ist; das Ziel des Gesetzesauftrages kann allerdings auch durch eine unmittelbare Rückzahlung ohne vorherige Umbuchung erreicht werden. Rz 751: Für die Entrichtung der nach erfolgter Umbuchung oder Rückzahlung wieder…