…im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
…Verordnung (EU) 2019/1716 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und…
…Zufolge der Bestimmung des § 1441 ABGB ist ein Abgabenschuldner nicht berechtigt, ihm zustehende Geldforderungen (insbesondere privatrechtlicher Natur) an den Bund (Ausnahme: dieselbe Staatskasse - § 1441 zweiter Satz ABGB) gegen die Abgabenforderung des Bundes aufzurechnen. Ein diesbezüglicher Antrag des Abgabenschuldners bei der Abgabenbehörde kann nur als ein…
…aus nicht steuerbaren Auslandsumsätzen + Umsätze aus Eigenverbrauch - Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 und 9 UStG 1994 (zB Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und Wertpapieren, Umsätze aus dem Verkauf von Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes; in diesem Sinne sind auch Entschädigungen für Bodenwertminderungen auszuscheiden)…
…2016 wurde die Höhe des besonderen Steuersatzes für Kapitalerträge von 25% auf 27,5% angehoben. Mit einem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% werden weiterhin Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten besteuert, wenn es sich nicht um Ausgleichszahlungen und Leihgebühren gemäß …
…Abs. 2 Z 1 EStG 1988, § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 und Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten liegen auch dann inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat…
…Wegzug, hat die abzugsverpflichtete depotführende Stelle oder der abzugsverpflichtete inländische Dienstleister - im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge - den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 94 Z 7 erster Satz EStG 1988). Sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten und sonstige Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten vorhanden, gilt dabei der Schuldner der Kapitalerträge (§ 93 Abs…
…ist ein gesondertes Steuerreporting auszustellen. Auch diese Ausnahme gilt gleichermaßen für Einkünfte aus Bankeinlagen, die auf als betrieblich deklarierten Konten oder Treuhandkonten (Ander-Konten) erzielt werden. Für Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten kann gemäß § 2 Abs. 3 SteuerreportingVO ein gesondertes…
…Verordnung (EU) 2024/386 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und…
…Verordnung (EU) 2024/287 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und…
…Verordnung (EU) 2023/2406 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und…
…Verordnung (EU) 2023/888 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und…
… 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel…
… -3."Gelder": Finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Organisationen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere…
…beschränkt 3."Gelder": Finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte…
…sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich…
… 5."Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Organisationen, Gut haben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich oder privat gehandelte…
… 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, -Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, -öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel…
…der Vermietung oder der Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art einschließlich von - aber nicht beschränkt auf: -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, -Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, -Schulden und Schuldverschreibungen, -öffentlich und privat…