…der diese Waren zugewiesen werden. (3) Die nach den Absätzen 1 und 2 bestimmten Unterpositionen oder weiteren Unterteilungen dienen der Anwendung der an die jeweilige Unterposition geknüpften Maßnahmen. (4) Die Kommission kann Vorschriften zur Festlegung der zolltariflichen Einreihung von Waren gemäß den Absätzen 1 und…
Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Abschnitt 1 Verwaltung von Zollkontingenten Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4…
Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Artikel 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung (1) Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif…
…Beschaffenheit einem Gewichtszoll unterliegen oder das Gewicht bzw. sonstige Umstände (zB Leistung, Tragfähigkeit) für deren tarifmäßige Einreihung von Bedeutung sind, so hat der Anmelder in der Anmeldung oder in dem mit dieser vorzulegenden Verzeichnis auch das entsprechende Gewicht und die sonstigen erforderlichen Daten anzuführen. Ersatzteile…
…Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen, die den Zollbehörden bei der Einreihung der Ware in die Zollnomenklatur von Nutzen sein könnten, als Anhänge beigefügt sind (,Ja/Nein'). Sind Muster oder Proben beigefügt, ist anzugeben, ob sie zurückzugeben sind. Tabellenspalte BOI (1b): Zu nennen sind…
…Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren festgelegte Warennomenklatur in ihrer aufgrund der Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 2728. Juni 20142019 geänderten Fassung ('im Folgenden ,HS 20172022'). (*) Die Einreihung von Waren in Positionen und Unterpositionen des Harmonisierten…
…02 … Zollnomenklatur Anzugeben ist, in welche Nomenklatur die Ware einzureihen ist. Es darf nur eine Nomenklatur angegeben werden. Folgende Nomenklaturen sind aufgeführt: | - | die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist; | -…
…Vomhundertsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses oder als Vomhundertteil des Nettogewichts dieser verwendeten Vormaterialien aus einer bezeichneten Gruppe von Kapiteln, einem bezeichneten Kapitel, einer bezeichneten Position oder einer bezeichneten Unterposition ausgedrückt werden; 16."Nettogewicht" ist das Eigengewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen…
…von einem buchmäßigen Nachweis abhängig und hat auch im Falle einer Schätzung des Umsatzes zu erfolgen. Rz 1168: Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu Anlage 1 richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN, das ist der gemeinsame Zolltarif der EU). Maßgebend für die Einreihung von Waren…
…weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in einer anderen Währung als der des Mitgliedstaats ausgedrückt sind, in dem die Bewertung vorgenommen wird, oder b)weil für die zolltarifliche Einreihung von Waren und die Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, einschließlich der…
…anderen Vertragspartei eine verbindliche Vorabauskunft erteilt und diese in der Vertragspartei verwendet werden kann. 2.Verbindliche Vorabauskünfte werden erteilt in Bezug auf a)die zolltarifliche Einreihung von Waren, b) den Ursprung von Waren und c)die geeignete Methode oder die geeigneten Kriterien und deren Anwendung…
…a) die zolltarifliche Einreihung von Waren, b) den Ursprung der Waren und c) alle sonstigen Fragen, auf die sich die Vertragsparteien einigen können. Hinweis: Die Zollbehörden der Vertragspartei können nach ihrem Recht eine verbindliche schriftliche Vorabauskunft zum Ursprung erteilen, bevor eine Ware in ihr Gebiet…
…a) die zolltarifliche Einreihung von Waren, b) den Ursprung der Waren und c) alle sonstigen Fragen, auf die sich die Vertragsparteien einigen können. Hinweis: Die Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei können nach ihrem Recht eine verbindliche schriftliche Vorabauskunft zum Ursprung erteilen, bevor eine Ware in ihr…
… c)"Einreihen" die Einreihung von Erzeugnissen oder Vormaterialien in ein bestimmtes Kapitel, eine bestimmte Position oder Unterposition des Harmonisierten Systems; d)"Sendung" Erzeugnisse, die entweder gleichzeitig von einem Ausführer an einen Empfänger oder mit einem einzigen Frachtpapier oder - bei Fehlen eines solchen Papiers - mit einer…
…in der Bewilligung auch Waren zugelassen sind, die unter derartige Bestimmungen fallen; der ergänzenden Zollanmeldung ; der ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabenbeträge durch Anfrage bei der Abgabensicherung; der ordnungsgemäßen Einreihung von Waren in den Zolltarif; der Ordnungsmäßigkeit von Präferenznachweisen, die für die Anwendung von ermäßigten Abgabensätzen erforderlich…
…als Vomhundertsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses oder als Vomhundertteil des Nettogewichts dieser verwendeten Vormaterialien aus einer bezeichneten Gruppe von Kapiteln, einem bezeichneten Kapitel, einer bezeichneten Position oder einer bezeichneten Unterposition ausgedrückt werden; p)"Nettogewicht" das Eigengewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen…
…erlassen: Maßnahmen zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung von Zollkontrollen, einschließlich des Austauschs risikobezogener Informationen und Analysen, gemeinsamer Risikokriterien und Standards, Kontrollmaßnahmen und vorrangiger Kontrollbereiche; Bestimmung der zolltariflichen Einreihung von Waren; Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Maßnahmen zum vorübergehenden Verbot der Nutzung von Gesamtbürgschaften. (9) Grundlage…
…Zollanmeldung(en) abgegeben wird (werden), muss die zolltarifliche Einreihung der Waren mit der zolltariflichen Einreihung in der von den zuständigen Zollbehörden erteilten Bewilligung übereinstimmen. Vor Abgabe der betreffenden Zollanmeldung kann der Wert anhand der von den zuständigen Zollbehörden erteilten Bewilligung geschätzt werden. (*) | Beschreibung der…
…bestimmt. Die Feststellung des Ursprungs einer Ware und ihrer Einreihung in den Zolltarif sind erforderlich, damit festgestellt werden kann, welche Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben sind und welche sonstigen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen gelten. Im Zollrecht gibt zwei Arten von Ursprung…
…3 zweiter Unterabsatz UZK). Abfälle und Reste bei Zerstörung Bei der Zerstörung von Waren der Endverwendung anfallende Abfälle und Reste gelten dem Zolllagerverfahren zugeführt (Art. 254 Abs. 7 UZK). Die weitere zollrechtliche Behandlung ist nach den Bemessungsgrundlagen und Einreihung für die Abfälle und Reste durchzuführen.