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VB-02201.2. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht…

AH-22163. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien29.04.2025

…durch die zuständige Behörde möglich. 3.2. Einfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen Gemäß ArtikelArtikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/44 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/00 44 ist es verboten, zur internen Repression verwendbare Ausrüstungen gemäß der Liste im…

UP-46008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…

UP-45208.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Gegenstände Rz 689: Werden Gegenstände ins Drittlandsgebiet ausgeführt, dort für den Ausführer veredelt und anschließend von dem Ausführer oder für ihn wieder eingeführt, ist das für die Veredlung zu zahlende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 5 Abs. 2 UStG 1994). Dies gilt grundsätzlich für…

AH-41102. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern
geltende FassungRichtlinien21.03.2017

…an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt") zu verwenden. 2.3.3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. 2.4. Einfuhrmöglichkeit ohne Quotenregelung Siehe dazu die Befreiungsbestimmungen in der Arbeitsrichtlinie AH-1120.

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZK-IAArtikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Mitgliedstaat(en) niedergelassen sind, c)unter demselben (achtstelligen) Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, d)ausschließlich von ein und demselben Ausführer an ein und denselben Einführer geliefert und die Einfuhrzollförmlichkeiten bei ein und derselben Zollstelle desselben Mitgliedstaats erfüllt werden. Dieses Verfahren gilt für den Zeitraum…

UZK-IAArtikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Das Verfahren nach Artikel 99 Absatz 3 gilt für einen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten festgelegten Zeitraum. (2) Die Zollbehörden der Einfuhrmitgliedstaaten, die aufeinander folgende Überlassungen zum zollrechtlich freien…

UZK-IAArtikel 115 Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörden des Einfuhrlands festgelegten Voraussetzungen nicht zusammengesetzte oder zerlegte Erzeugnisse der Abschnitte XVI oder XVII oder der Positionen 7308 oder 9406 des Harmonisierten Systems im Sinne der Allgemeinen Auslegungsvorschrift 2 a zum Harmonisierten System in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehörden bei der Einfuhr der…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners die Frist verlängern, wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Artikel 48 bemessen wurde. Unbeschadet des Artikels 112 Absatz 1 wird die Frist höchstens um den Zeitraum verlängert…

UZKArtikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen (1) Die Zollbehörden bewilligen unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und auf Antrag des Beteiligten die Einfuhr der Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Waren. Bei der vorzeitigen Einfuhr der Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten…

ZK-0612Abschnitt III - Einfuhr
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Abschnitt III - Einfuhr Datengruppe Bezugsnummern (Refs, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Bezugsnummer | LRN | an..22 |   | 7 | P | Beschreibung: | Eindeutige Bezugsnummer des Anmelders (Auftragsnummer, Bearbeitungsnummer, ……

VB-03310. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2009), BGBl. I Nr. 16/2010; 2.die - gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 als Bundesgesetz geltende - Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus, BGBl. Nr. 248/1996. 0.2. Aufgaben der Zollverwaltung (1) Neben den in § 6 Abs. 1 ZollR…

VB-0221Muster 4: Einfuhrgenehmigung
geltende FassungRichtlinien20.02.2023

…Anschriften (mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail- Adresse) aller weiteren am Einfuhrvorgang beteiligten Wirtschaftsbeteiligten wie Spediteure, Vermittler, Zollagenten. 5.Feld 8: Anzugeben sind der Name und die vollständige Anschrift des Endempfängers. Einführer und Endempfänger können ein und dieselbe Person sein. 6.Feld 7: Anzugeben…

UZK-DAArtikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…freien Verkehr abzüglich des statistischen Werts der entsprechenden Waren zur vorübergehenden Ausfuhr zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die passive Veredelung übergeführt wurden, multipliziert mit dem Betrag der für die Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse geltenden Einfuhrabgabe und dividiert durch den Zollwert der Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse.

UZKArtikel 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…überlassen worden wären. Dieser Betrag ist für jeden Monat oder angefangenen Monat zu entrichten, in dem sich die Waren in der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben befinden. (2) Der Einfuhrabgabenbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der zu entrichten gewesen wäre…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ausgenommen Waren, die Einfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen | C01 | 9919 0000 00 | Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Gegenstände zur Grabausschmückung | C41 | 9919 0000 00 | Aussteuer und Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass…

VB-0320Muster 12 - Bestätigung des Einführers für haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien23.07.2026

Muster 12 - Bestätigung des Einführers für haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse Hinweis: Ein einheitliches Muster für diese Bestätigung ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen sind die inhaltlichen Anforderungen an die Bestätigung festgelegt. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten: a)Angaben zum Absender und Empfänger der in die Union…

UZK-DATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…