…3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat 2.3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes ist unter Durchfuhr die Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet in das Ausland zu verstehen, und…
1.2. Inland, Ausland Rz 141: Das Inland umfasst das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gebäude ausländischer Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate sowie Gebäude internationaler Organisationen zählen auch bei so genannter Exterritorialität zum Inland. Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden…
11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…
…Ausfuhr ist das Verbringen einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Bundesgebiet (auch aus Zolllagern oder aus Freizonen) - und nicht aus dem Zollgebiet - in das Ausland. Das Verbringen von Suchtmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland ist zwar zollrechtlich eine Ausfuhr…
…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…
2.4. Begriffsdefinitionen Im Bereich der Verbrauchsteuern gelten folgende aus der SystemRL sowie den österreichischen VSt-Ges abgeleitete Begriffsbestimmungen: 2.4.1. Steuergebiet Steuergebiet ist das Bundesgebiet der Republik Österreich, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Gemäß Art. 5 Abs. 3…
… 61 BAO) Rz 55: Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ist in § 61 BAO geregelt. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte…
…in Österreich über Antrag vom BMWFJBMWFW (siehe Abschnitt 2.) ausgestellt, wenn dies zur Erlangung der Genehmigung einer Ausfuhr aus einem Drittstaat oder einer Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Bundesgebiet erforderlich ist und bestimmten Genehmigungskriterien des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 nicht widerspricht. (2) § 56 Abs…
…Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich (1) Den Beschränkungen des Punzierungsgesetzes 2000 unterliegen Edelmetallgegenstände, die zu Handelszwecken in das Bundesgebiet verbracht werden. (2) Als Edelmetallgegenstände gelten gemäß § 1 des Punzierungsgesetzes 2000 a)Gegenstände aus Platin oder Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 950 Tausendstel, wobei dem Platin beigemengtes…
2.2. Abfertigungsvoraussetzungen (1) Jeder Inhaber eines Betriebes, der Edelmetallgegenstände zu Handelszwecken in das Bundesgebiet einführt, muss beim Zollamt Wien registriert sein und diese Registrierung anlässlich der Zollabfertigung nachweisen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7580"). Als "Handelszwecke" gelten dabei im Hinblick…
2.3.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3, erforderlich. Die Bewilligung kann…
…1) Gemäß § 5 Abs. 2a Kriegsmaterialgesetz ist die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat (nicht aber auch die sonstige Durchfuhr) von den Beschränkungen ausgenommen, wenn 1.eine entsprechende Ausfuhrbewilligung jenes EU-Mitgliedstaates vorliegt, aus dem…
…Einfuhrverbot (1) Die gewerbliche Einfuhr der unter Abschnitt 1.2. angeführten Waren in das Bundesgebiet ist verboten. (2) Im Hinblick auf das Einfuhrverbot können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren für solche Waren nicht erteilt werden. 1.2. Warenkreis (1) Dem Einfuhrverbot unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog |…
…Durchfuhr 1.3.1. Ungebrochene Durchfuhr (1) Eine ungebrochene Durchfuhr liegt vor, wenn eine den Beschränkungen des Suchtmittelgesetzes unterliegende Ware aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet ohne Unterbrechung des Transportweges in das Ausland verbracht wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich auch um eine…
1.3.2. Gebrochene Durchfuhr Eine gebrochene Durchfuhr liegt vor, wenn Suchtmittel aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet mit Zwischenlagerung in das Ausland verbracht werden.
…1.1. Genehmigungspflicht (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland, ist auch Unternehmern gestattet, die nach…
…ermitteln ist. Er betrifft Fälle der vertraglichen Einräumung eines Leitungsrechtes für eine ober- oder unterirdische Leitung (zB Stromleitungen, Rohrleitungen). Er ist für das gesamte Bundesgebiet anwendbar. 1. Allgemeines 1.1. Grundstück Das Grundstück im gegenständlichen Sinn bezeichnet einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, für den…
…BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Zuständigkeitsbegründendes Merkmal ist, dass einer Abgabenbehörde…
…specialis, dass Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Kraftfahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Entsprechend dieser Vermutung ist somit entscheidend, wer…
… 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz einer gesetzlichen Vermutung (Standortvermutung): Wenn ein Kraftfahrzeug von einer natürlichen- die Person mit einem Hauptwohnsitz oder einer juristischen Person mit Sitz im Bundesgebiet im Inland verwendet wirdzu verstehen, hat diesesdie das Kraftfahrzeug seinen vermuteten dauernden Standort im Inlandauf eigene…