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Findok · Richtlinien

VB-0401

2.3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2016gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0401

Wortlaut laut Findok

2.3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat 2.3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes ist unter Durchfuhr die Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet in das Ausland zu verstehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich auch um eine Durchfuhr durch das Zollgebiet der Europäischen Union handelt. (2) Kriegsmaterialrechtlich sind daher folgende Beförderungen als Durchfuhren anzusehen: 1.Beförderung einer in Österreich als Kriegsmaterial zu behandelnden Sache aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland (zollrechtliche Ausfuhr, kriegsmaterialrechtliche Durchfuhr); 2.Beförderung einer in Österreich als Kriegsmaterial zu behandelnden Sache aus einem Drittland über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat (zollrechtliche Einfuhr, kriegsmaterialrechtliche Durchfuhr); 3.Beförderung einer in Österreich als Kriegsmaterial zu behandelnden Sache aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat (zollrechtlich nicht relevant, kriegsmaterialrechtliche Durchfuhr, und zwar Verbringung innerhalb der Europäischen Union - siehe Abschnitt 1.2.); 4.Beförderung einer in Österreich als Kriegsmaterial zu behandelnden Sache aus einem Drittstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen Drittstaat (zollrechtliche Durchfuhr, kriegsmaterialrechtliche Durchfuhr).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0041-IV/8/2007
Stammnummer
27113
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.10.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

VB-0401 — 2.3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat · RIS AI