1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…
2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
…Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | DA | IA | TDA | 22-23 | 11-18 | 10-15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen…
…4.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
4. Antrags- und Bewilligungsverfahren 4.1. Ablaufschema des Antragsverfahrens [Grafik] 4.2. Vorgespräch Wirtschaftsbeteiligte und Zollbehörden sollten im Interesse der Verfahrensökonomie vor der formellen Einbringung des Antrages ein Vorgespräch vereinbaren, um die Details sowie den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Antragsverfahrens abzustimmen. 4.3…
1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
…zentrale Zollabwicklung, Anschreibung in der Buchführung, Bewilligungen die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, Verwendung von Ersatzwaren, …) ist das vereinfachte Bewilligungsverfahren nicht zulässig. 1.3.2. Bewilligungsantrag und -erteilung Wenn eine Zollanmeldung als Bewilligungsantrag gelten soll, so hat diese gemäß Art. 163 Abs. 1 UZK…
…Buchst. e und f UZK-DA ist folglich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entscheidend. 2.5.2.1. Zulässige Fälle des vereinfachten Bewilligungsverfahrens Das vereinfachte Bewilligungsverfahren ist zulässig, wenn andere als die in Anhang 71-02 aufgeführten Waren sollen in die pV übergeführt werden…
…Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | DA | IA | TDA | - | 163 | - | - Für den Betrieb einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren ist immer eine formelle Bewilligung erforderlich, das vereinfachte Bewilligungsverfahren durch Annahme der Zollanmeldung ist nicht zulässig…
…262 UZK-IA). 2.4.2.1. Zulässige Fälle des vereinfachten Bewilligungsverfahrens Wenn andere als die in Anhang 71-02 UZK-DA (sensible Waren und Erzeugnisse) angeführten Waren in die aV übergeführt werden sollen; Ausschließungsgründe (außer sensible WarenJedoch können bei Vorliegen außergewöhnlicher und Erzeugnisse)hinreichend…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Edelmetallgegenstände ist nur Unternehmen zu erteilen, die beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 17 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 registriert sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Registrierung durch Vorlage…
5.3. Bewilligung Für die Abgabe einer Zollanmeldung im Anschreibeverfahren bedarf es jedenfalls einer Bewilligung durch die Zollbehörden. Hinweis: Soll das Anschreibeverfahren in mehreren Mitgliedstaaten abgewickelt werden, so ist zusätzlich zur Bewilligung zum Anschreibeverfahren eine Bewilligung für die "zentrale Zollabwicklung" erforderlich (siehe Abschnitt 7.). Eine…
…die englische Sprache (Hilfsübersetzungen ohne Rechtsverbindlichkeit) zur Unterstützung und zur Beschleunigung des Konsultationsverfahrens zu übermitteln. 7.4.5.3.2. Qualitätscheck Das CC-ZV unterstützt die Zollämter bei der ordnungsgemäßen Abwicklung des Bewilligungsverfahrens. Das CC-ZV prüft die übermittelten Unterlagen auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit…
2.2. Bewilligungspflicht | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 1 | Art. 240 | - | - Die Inanspruchnahme der aV erfordert eine Bewilligung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens werden in der Bewilligung festgelegt. In der…
2.8. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums…
0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK…
2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.