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UZK-IAArtikel 239 Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 239 Beschau der Waren (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Beschließt die Zollstelle, nur einen Teil der Waren zu beschauen, so teilt sie dem Anmelder mit, welche Warenpositionen sie beschauen möchte. (2) Weigert sich der Anmelder, bei der Warenbeschau anwesend zu sein oder…

UZKArtikel 140 Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…

UZKArtikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Erleichterung der Beschau oder Entnahme von Mustern und Proben erforderliche Unterstützung gibt. (3) Die Entnahme von Mustern und Proben begründet, sofern sie nach den geltenden Vorschriften durchgeführt wird, keinen Schadenersatzanspruch gegenüber den Zollbehörden; diese tragen jedoch die durch ihre Analyse oder Beschau entstehenden Kosten…

UZK-IAAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren Artikel 190 Gestellung der Waren (Artikel 139 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass für die Gestellung der Waren Hafen- oder Flughafensysteme oder andere verfügbare Methoden der Informationsübermittlung verwendet werden.

UZKAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…Entladung und Beschau der Waren Artikel 139 Gestellung der Waren (1) Die in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren sind bei ihrer Ankunft bei der bezeichneten Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort oder in der Freizone unverzüglich von einer…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben nach…

UZKArtikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…mit einer Zollanmeldung angemeldeten Waren beschaut oder werden Muster und Proben entnommen, so gelten die Ergebnisse dieser Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für alle in derselben Anmeldung angegebenen Waren. Der Anmelder kann jedoch eine weitere Beschau der Waren oder die…

AH-43115. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten
geltende FassungRichtlinien11.01.2021

…In Abweichung der allgemeinen Vorschriften über die Beschau von Waren in der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 9. müssen die Beschau von Rohdiamanten zwei Zollorgane gleichzeitig vornehmen und es ist danach das Behältnis wieder verschlusssicher herzurichten. Über die durchgeführte Beschau und die verwendeten neuen Verschlüsse (Bezeichnung…

UZKAbschnitt 7 Warenkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 7 Warenkontrolle Artikel 46 Risikomanagement und Zollkontrollen (1) Die Zollbehörden können alle Zollkontrollen durchführen, die ihres Erachtens erforderlich sind. Zu diesen Zollkontrollen gehören insbesondere die Beschau der Waren, die Entnahme von Proben und Mustern, die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Anmeldung…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c)eine Beschau der Waren vornehmen, d)Muster und Proben zur Analyse oder eingehenden Prüfung entnehmen.

UZKArtikel 193 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften in Bezug auf die Überprüfung der Zollanmeldung, die Beschau der Waren und die Entnahme von Mustern und Proben sowie die Überprüfungsergebnisse fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

AH-11109. Warenbeschau
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender Unterstützung muss eine andere Person benannt…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…

ZK-2260Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

…Bestimmung: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag…

UZK-DAArtikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…nach ihrer Gestellung zu einem Zollverfahren angemeldet oder wieder ausgeführt, es sei denn, die Zollbehörden verlangen eine Beschau der Waren nach Artikel 140 Absatz 2 des Zollkodex. (*) Wurde der betreffende Ort bereits für den Betrieb eines Verwahrungslagers zugelassen, ist eine solche Zulassung nicht erforderlich. (2…

UZKArtikel 52 Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Antrag, b)Warenanalysen oder -gutachten und Postgebühren für die Rücksendung von Waren an einen Antragsteller, insbesondere im Falle von Entscheidungen nach Artikel 33 oder Auskünften nach Artikel 14 Absatz 1, c)Beschau von Waren, Entnahme von Proben und Mustern zu Überprüfungszwecken und Zerstörung von Waren…

UZKArtikel 129 Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…die summarische Eingangsanmeldung abgegeben hat, davon unterrichtet haben, dass sie eine Beschau der Waren vornehmen wollen, b)die Zollbehörden festgestellt haben, dass die Angaben in der summarischen Eingangsanmeldung unrichtig sind, c)die Waren bereits gestellt worden sind. (2) Werden die Waren, für die eine summarische…

UZKArtikel 146 Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…die Person, die die summarische Anmeldung abgegeben hat, davon unterrichtet haben, dass sie eine Beschau der Waren vornehmen wollen, b)die Zollbehörden festgestellt haben, dass Angaben in der Anmeldung unrichtig sind. (2) Werden die Waren, für die eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgegeben wurde, nicht…

UZKArtikel 173 Änderung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dass sie beabsichtigen, eine Beschau der Waren vorzunehmen, b)festgestellt haben, dass die Angaben in der Zollanmeldung unrichtig sind, c)die Waren überlassen haben. (3) Die Änderung der Zollanmeldung kann auf Antrag des Anmelders innerhalb von drei Jahren nach der Annahme der Zollanmeldung auch nach…

UZKArtikel 174 Ungültigerklärung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…infolge besonderer Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist. Haben die Zollbehörden den Anmelder jedoch davon unterrichtet, dass sie beabsichtigen, eine Beschau der Waren vorzunehmen, so kann der Antrag auf Ungültigerklärung der Zollanmeldung erst angenommen werden, nachdem die Prüfung stattgefunden hat. (2) Sofern nichts anderes bestimmt ist…