RIS AI
286 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
UZK-IAArtikel 179 Abfälle und Ausschuss
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 179 Abfälle und Ausschuss (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Fallen bei der von der entscheidungsbefugten Zollbehörde genehmigten Zerstörung von Waren Abfälle und Ausschuss an, gelten diese Abfälle und Ausschuss als Nicht-Unionswaren, sobald eine Entscheidung über die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses…

UZKArtikel 285 Ausschussverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit Artikel 5. (6) Ist die Stellungnahme des Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen und wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so wird das Verfahren nur dann ohne Ergebnis abgeschlossen, wenn der…

UZKKapitel 3 Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Kapitel 3 Befugnisübertragung und Ausschussverfahren Artikel 284 Ausübung der Befugnisübertragung (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 2, 7, 10, 20, 24, 31, 36, 40…

UZK-DAAbschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland…

UZKTitel IX Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…IX Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen Kapitel 1 Entwicklung elektronischer Systeme Artikel 278 Übergangsmaßnahmen (1) Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, die nicht die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind, können bis höchstens 31. Dezember 2020…

EStR 2000 Rz 6613–661922.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Z 4 EStG 1988 ausübende Organe sind bspw. der Präsident, das Präsidium, der Vorstand, Ausschüsse, die Vollversammlung, die Obmänner öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Daher hat ein für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft tätiger Kursvortragender und Prüfer keine Stellung inne, die ihn als Organwalter und somit als Funktionär…

UP-650011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" führt die internen Vorarbeiten für den Handelsausschuss durch, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung dieses Kapitels sowie vorgeschlagene Änderungen, einschließlich des Abkommens und seiner Anhänge. Der Handelsrat kann dieses Abkommen ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen…

UP-400211. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser geltenden Ursprungsregeln werden…

UP-520111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich (Artikel 3.30 des Ursprungsprotokolls) kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen darf auf Erzeugnisse angewendet werden, welche diesem Kapitel entsprechen und sich zum…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

UP-440411. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Partnerschaftsrat kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen kann auf Erzeugnisse angewandt werden, die den Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls entsprechen und die sich am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens entweder von…

UP-710011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

…Ausschuss) ist neben den anderen in seinen Verantwortungsbereich fallenden Aufgaben auch für die wirksame Durchführung und Funktionsweise des Ursprungsprotokolls zuständig. Für die Zwecke des Ursprungsprotokolls hat der Ausschuss folgende Aufgaben: a)das Überprüfen von Empfehlungen und gegebenenfalls das Ausarbeiten geeigneter Empfehlungen für den Gemischten Ausschuss…

UP-640011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

…Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen (im Folgenden "Zollausschuss"), der ermächtigt ist, unter Aufsicht des Gemischten CETA-Ausschusses tätig zu werden, darf dieses Protokoll überarbeiten und dem Gemischten CETA-Ausschuss Änderungen daran empfehlen. Der Zollausschuss bemüht sich um Entscheidungen über…

UP-440011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.01.2024

…Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 12. Rechtsgrundlagen 12.1. Allgemein Beschluss 2006/646/EG, Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006 zur Festlegung der…

UP-400011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieses Übereinkommens zu ändern. 11.2. Beitritt von Drittstaaten Drittstaaten können Vertragspartei dieses Übereinkommens werden, sofern zwischen dem Bewerberland oder -gebiet und mindestens einer Vertragspartei ein…

ZK-0690Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar (verabschiedet auf der 32. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. - 15. April 2011 und formell angenommen auf der 117./118. Sitzung des WCO-Rats vom 23. - 25. Juni 2011; Übersetzung: Guido Sticker) 1.Mit diesem Dokument sollen Leitlinien für…

UP-500011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der WPA-Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.

UP-460011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft…

UP-452011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft…

UP-474011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft…