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Findok · Richtlinien

UP-4600

11. Schlussbestimmungen

geltende FassungRichtlinie2022-0.102.360gilt ab 06.08.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4600

Wortlaut laut Findok

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder auf den Färöern in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen des Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden des Einfuhrlandes innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 oder EUR-MED sowie Unterlagen zum Nachweis der unmittelbaren Beförderung vorgelegt werden. 11.3. Aussetzung der Ursprungskumulierung Verweigern die Färöer die Amtshilfe oder wurde auf den Färöern Betrug begangen, so kann die Gemeinschaft die den Färöern gewährte Ursprungskumulierung vorübergehend aussetzen. Diese Aussetzung ist auf die Ursprungskumulierung zwischen der Gemeinschaft und den Färöern zu beschränken. Die Aussetzung nach diesem Artikel gilt nur für den Zeitraum und für die Erzeugnisse, für die dies zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft notwendig ist; gilt für höchstens sechs Monate; kann um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten oder um weitere Zeiträume von sechs Monaten verlängert werden, sofern die Gründe für die ursprüngliche Aussetzung noch bestehen. Eine vorübergehende Aussetzung wird von der Gemeinschaft unverzüglich dem Gemischten Ausschuss notifiziert und ist gegebenenfalls Gegenstand regelmäßiger Konsultationen im Gemischten Ausschuss.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.102.360
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0020-IV/7/2014
Stammnummer
68283
Enthalten in Fassung
7, 8, 9 (geltend: 9)
Gültig
06.08.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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