3. Ausfuhrverbote und -beschränkungen 3.1 Anwendungszeitpunkt Die Verordnung (EU) 2017/852 definiert als "Ausfuhr" die endgültige oder vorübergehende Ausfuhr von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden sowie die Wiederausfuhr von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen…
3. Ausfuhrverbote und -beschränkungen 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 legt auch Auflagen für die "Ausfuhr" fest, wobei darunter der Ausgang von Stoffen, Erzeugnissen und Einrichtungen aus dem Zollgebiet der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 8). (2…
2.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern (1) Gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 dürfen den im Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen…
4.4. Ausfuhrverbote und besondere Vorschriften (1) Gemäß § 28 Abs. 1 der Suchtgiftverordnung ist die Ausfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 per Post nur im Paketverkehr zulässig (diese Regelung gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2). (2) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der…
…zuständigen Behörde - in Österreich das BMAWBMWET - möglich, sofern diese Ausnahmeregelung in den diversen Beschlüssen (zB OSZE Beschluss) enthalten sind. (2) Eine Auflistung jener Länder, die nicht einem Ausfuhrverbot aufgrund eines Waffenembargos, sondern einer Genehmigungspflicht unterliegen, sind auf der Homepage des BMAWBMWET unter "Ausnahmen von Waffenembargos…
44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…
Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…
2. Art des Verbotes 2.1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbot (1) Die im Abschnitt 1.2. genannten Gegenstände unterliegen im gewerblichen Verkehr einem absoluten Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungs- (also auch Durchfuhr-)verbot. Zu beachten ist dabei, dass sich das Verbot auf Ein-, Aus- und Durchfuhren…
5A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren AusrüstungenStrafbestimmungen Nach der Formulierung des Art. 3 Buchstabe a VO 314/2004 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…
4. Durchfuhr 4.1. Durchfuhrverbot (1) Die Formulierung "zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, zu erwerben, einzuführen, weiterzugeben, zu befördern schließt die Durchfuhr der betroffenen Waren durch die Europäische Union mit ein. (2) Gem. Art. 38 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 sind…
…Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1755 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen…
…2024/386 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/386 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch…
44A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen Nach der Formulierung des Art. 2 Abs. 1 VO (EU) Nr. 401/2013 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische…
…wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/2406 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 Verordnung (EU) 2023/2406 dürfen den in Anhang I der Verordnung…
5. Durchfuhr von Gütern und TechnologienStrafbestimmungen Den im Anhang IBei der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen die Embargomaßnahmen sind die Strafbestimmungen der Begriff§§ 79 umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt…
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
…Ausfuhr zum Zwecke der humanitären Hilfe 2A.4.3.1. Ausnahme für bestimmte Organisationen Gemäß Artikel 4a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 findet das Ausfuhrverbot gemäß Abschnitt 2A.2. keine Anwendung auf die Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die erforderlich sind…
4. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen NachGemäß Art. 3 Buchstabe a, Art. 6 Abs. 1 der Formulierung dessowie Art. 3 Buchstabe a8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2063 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der…
…Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2015/735 dürfen den im Anhang I und Anhang II der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur…
…zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. (2) Wenn die umfassten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen betroffen werden, besteht daher ein Ausfuhrverbot für alle Güter, außer jenen des Abschnitts 2.2. Definition: Wirtschaftliche Ressourcen sind gemäß Art. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr…