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UZKArtikel 172 Annahme der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 172 Annahme der Zollanmeldung (1) Zollanmeldungen, die die Anforderungen dieses Kapitels erfüllen, werden von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die betreffenden Waren den Zollbehörden gestellt wurden. (2) Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung durch die Zollbehörden maßgebend für…

UZKArtikel 173 Änderung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Änderung der Zollanmeldung (1) Dem Anmelder wird auf Antrag auch nach Annahme der Zollanmeldung durch die Zollbehörden gestattet, eine oder mehrere in der Zollanmeldung enthaltene Angaben zu ändern. Die Änderung darf nicht zur Folge haben, dass sich die Zollanmeldung auf andere als die…

ZT-25003. Zollamtliche Behandlung der Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…abgegeben, ist nach allfälliger Warenbeschau die Anmeldung im Feld D unter Beifügung des Amtsstempels zu fertigen. Im Feld D - oder aus Platzgründen im Feld 44 - ist die Telefonnummer der Dienststelle anzugeben, unter der der Abfertigungsbeamte am ersten Werktag nach der Annahme der Zollanmeldung erreichbar ist.

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…rückwirkend nicht mehr vorliegen. Der Zeitpunkt der Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt der seinerzeitigen Annahme der Zollanmeldung (Art. 79 Abs. 2 Buchstabe b UZK). Zuständigkeit Die Rücknahme ist von der Überwachungszollstelle vorzunehmen. Die Vorschreibung der Einfuhrzollschuld ist von der seinerzeitigen Abfertigungszollstelle durchzuführen. 1.6.2. Widerruf…

UZK-IAAbschnitt 2 Vereinfachte Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…einer ergänzenden Zollanmeldung vorliegen. (2) Wird die Gewährung eines Zollkontingents, das in der zeitlichen Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen verwaltet wird, in einer ergänzenden Anmeldung beantragt, so kann dieser Antrag so lange nicht bearbeitet werden, bis die ergänzende Zollanmeldung abgegeben wurde. (3) Bei der Zuteilung…

UZK-DAAbschnitt 3 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…ab dem Datum der Annahme der Zollanmeldung; b)die Waren wurden zwecks Rücksendung zur Anschrift des ursprünglichen Lieferanten oder an eine andere von diesem angegebene Anschrift ausgeführt. (4) Neben den Fällen gemäß den Absätzen 1 bis 3 werden Zollanmeldungen nach Überlassung der Waren auf begründeten…

UZK-IAAbschnitt 3 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…Zollkodex) Außer im Fall einer mündlichen Zollanmeldung, eines Vorgangs, der als eine Zollanmeldung gilt, oder einer Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 des Zollkodex unterrichten die Zollbehörden den Anmelder über die Annahme der Zollanmeldung und erteilen ihm eine MRN…

ZT-25002.1.3. Unvollständige Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…sind Zollanmeldungen, die zwar einen Antrag auf Beanspruchung eines Zollkontingentes oder Zollplafonds beinhalten, bei denen jedoch die dazu benötigten Unterlagen nicht vorliegen, nicht zulässig (siehe Art. 62 der Verordnung (EG163 UZK) Nr. 2913/92). Wenn eine erforderliche Unterlage zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung nicht…

ZT-25104. Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Antrag auf ein Zollkontingent
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

…172 des Zollkodex werden Zollanmeldungen, die die Anforderungen für die Überlassung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr erfüllen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die betreffenden Waren den Zollbehörden gestellt wurden. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung durch die…

UZKArtikel 167 Ergänzende Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen. (4) Die in Artikel 166 genannte vereinfachte Zollanmeldung oder die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 und die ergänzende Zollanmeldung gelten zusammen als eine untrennbare Willenserklärung, die zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung nach…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr das Zollamt, sondern das Finanzamt zuständig, und zwar jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Unternehmers zuständig ist. Diese Zuständigkeitsverlagerung betrifft nicht das Festsetzungsverfahren, dh. für die Annahme der Zollanmeldung und für die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer ist…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung (1) Entsteht eine Zollschuld durch Annahme der Zollanmeldung von Waren zu einem anderen Zollverfahren als der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben oder durch eine andere Handlung mit gleicher rechtlicher Wirkung wie diese Annahme, so nehmen die…

ZK-17704. Vereinfachte Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Bewilligung die Abgabe sowie für die Erteilung der Bewilligung die Annahme der vereinfachten Zollanmeldung, während eine regelmäßige Inanspruchnahme ein formelles Antrags- und Bewilligungsverfahren voraussetzt (Artikel 166 Abs. 2 UZK - siehe auch Abschnitt 4.2.2.). Hinweis: Soll die vereinfachte Zollanmeldung in mehreren Mitgliedstaaten angewendet werden…

ZK-17706. Ergänzende Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…die zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung bzw. im Zeitpunkt der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders wirksam wird. Der Ort an dem die ergänzende Zollanmeldung abgegeben wird, gilt gemäß Artikel 167 Abs. 5 UZK als Ort der Abgabe der Zollanmeldung iSd Artikel 87…

UZK-DAArtikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren (Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 86 Absatz 3 des Zollkodex gilt, dass sofern zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung für die Überführung von Waren in…

UZK-DAArtikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dem Zollwert der Veredelungserzeugnisse zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr abzüglich des statistischen Werts der entsprechenden Waren zur vorübergehenden Ausfuhr zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die passive Veredelung übergeführt wurden, multipliziert mit dem Betrag der für die…

UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten (Artikel 61 des Zollkodex) (1) Die Überprüfung der in Artikel 57 genannten Ursprungszeugnisse erfolgt gemäß diesem Artikel nach der Annahme der Zollanmeldung (nachträgliche Überprüfung). (2) Wenn die Zollbehörden begründete Zweifel an der Echtheit…

UZK-DAArtikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…vorübergehenden Verwahrung oder eine Zollanmeldung nach Artikel 171 des Zollkodex ab, macht die für die Annahme der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder der Zollanmeldung zuständige Zollstelle dem AEO Mitteilung davon, wenn die Sendung für eine Warenbeschau ausgewählt wurde. Diese Mitteilung erfolgt vor Gestellung der Waren. …

UZK-IAArtikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Anmelders auf Inanspruchnahme eines Zollkontingents angenommen und sind den zuständigen Zollbehörden alle für die Gewährung des Zollkontingents erforderlichen Unterlagen eingereicht worden, übermitteln die Zollbehörden diesen Antrag der Kommission unverzüglich unter Angabe des Datums der Annahme der Zollanmeldung und der genauen Menge, die beantragt wird.

UZK-IAArtikel 231 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei der zentralen Zollabwicklung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…4) Nach der Annahme der Zollanmeldung oder dem Erhalt der Mitteilung gemäß Absatz 1 Buchstabe c ergreift die Überwachungszollstelle folgende Maßnahmen: a)sie nimmt die geeigneten Kontrollen für die Überprüfung der Zollanmeldung oder der Gestellungsmitteilung vor; b)sie übermittelt der Gestellungszollstelle unverzüglich die Zollanmeldung oder…