§ 19 Altlastensanierungsgesetz - Entschädigungen Ein Entschädigungsanspruch entsteht sowohl in den Fällen des § 16 Altlastensanierungsgesetz als auch in den Fällen des § 17 Abs. 4 Altlastensanierungsgesetz. Keine Entschädigung ist zu leisten, wenn der Betroffene bei der Entstehung der Altlast mitgewirkt, der Entstehung zugestimmt oder diese geduldet hat. Beispielsweise…
…der zentralen Zollabwicklung gemäß Artikel 179 des Zollkodex, der Anschreibung in der Buchführung gemäß Artikel 182 des Zollkodex die in der Bewilligung genannte Zollstelle für die Überwachung der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. 1.9. Wirtschaftsbeteiligter - Artikel 5 Z 5 UZK Wirtschaftsbeteiligter ist…
…Zl. 32 3523/20-III/2/97 vom 2. Juli 1997 ergangene Erlass ist als Anhang 1 angeschlossen. (2) Zu den am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Änderungen des Altlastensanierungsgesetzes hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft…
…vor der Novelle BGBl. I Nr. 58/2017. Das Bauproduktegesetz, BGBl. I Nr. 55/1997, zuletzt geändertErfordernis der Qualitätssicherung der Recycling-Baustoffe gemäß § 10 RBV durch BGBl. I Nr(analytische Untersuchung gemäß Anhang 3 RBV. 136/2001, regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten, einschließlich) ist nur…
Die Arbeitsrichtlinie: UP-7300 Vietnam stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | FHA | Freihandelsabkommen | Vertragspartner | EU und Vietnam | Ursprungsprotokoll | Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Vietnams Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Vietnams.
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom FHA erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des FHA…
4. Warenkreis Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs. Für Ursprungserzeugnisse sind bestimmte Stufenpläne nach Anhang 2-A des FHA zum Zollabbau vorgesehen. Die in diesem Anhang festgelegte Beseitigung der Zölle gilt nicht für gebrauchte Kraftfahrzeuge der HS - Pos. 87…
…Voraussetzung zulässig, dass a)die Republik Korea mit der Union ein Präferenzhandelsabkommen nach Artikel XXIV GATT 1994 anwendet, b)die Republik Korea und Vietnam sich dazu verpflichtet haben - und der Union ihre Verpflichtungszusage notifiziert haben, die nach diesem Artikel gewährte Kumulierung einzuhalten bzw. deren Einhaltung…
5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU aus Vietnam) 2.die Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung oder einem…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Behörden der Vertragsparteien teilen einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre zuständigen Behörden bei der Ausstellung der Ursprungszeugnisse verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für…
10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Vietnam erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss darf die Bestimmungen dieses Protokolls überprüfen und dem Handelsausschuss Beschlussentwürfe zur Annahme vorlegen, um es zu ändern. Der Zollausschuss bemüht sich, zu einer Einigung über die einheitliche Verwaltung der Ursprungsregeln zu gelangen, einschließlich der zolltariflichen Einreihung…
…Vietnam, ABl. Nr. L 226 vom 15.07.2020 S. 1 Berichtigung der Mitteilung für Ausführer über die Anwendung des REX-Systems in der Europäischen Union im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Vietnam (Amtsblatt der Europäischen Union C 196 vom 11. Juni 2020), ABl. Nr. C…
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