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AL-1000§ 19 Altlastensanierungsgesetz - Entschädigungen
geltende FassungRichtlinien08.07.2013

§ 19 Altlastensanierungsgesetz - Entschädigungen Ein Entschädigungsanspruch entsteht sowohl in den Fällen des § 16 Altlastensanierungsgesetz als auch in den Fällen des § 17 Abs. 4 Altlastensanierungsgesetz. Keine Entschädigung ist zu leisten, wenn der Betroffene bei der Entstehung der Altlast mitgewirkt, der Entstehung zugestimmt oder diese geduldet hat. Beispielsweise…

ZK-17701. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…der zentralen Zollabwicklung gemäß Artikel 179 des Zollkodex, der Anschreibung in der Buchführung gemäß Artikel 182 des Zollkodex die in der Bewilligung genannte Zollstelle für die Überwachung der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. 1.9. Wirtschaftsbeteiligter - Artikel 5 Z 5 UZK Wirtschaftsbeteiligter ist…

AL-10000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Zl. 32 3523/20-III/2/97 vom 2. Juli 1997 ergangene Erlass ist als Anhang 1 angeschlossen. (2) Zu den am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Änderungen des Altlastensanierungsgesetzes hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft…

AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…vor der Novelle BGBl. I Nr. 58/2017. Das Bauproduktegesetz, BGBl. I Nr. 55/1997, zuletzt geändertErfordernis der Qualitätssicherung der Recycling-Baustoffe gemäß § 10 RBV durch BGBl. I Nr(analytische Untersuchung gemäß Anhang 3 RBV. 136/2001, regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten, einschließlich) ist nur…

UP-7300Einleitung
geltende FassungRichtlinien14.03.2024

  Die Arbeitsrichtlinie: UP-7300 Vietnam stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

UP-73001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | FHA | Freihandelsabkommen | Vertragspartner | EU und Vietnam | Ursprungsprotokoll | Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden…

UP-73002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Vietnams Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Vietnams.

UP-73003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom FHA erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des FHA…

UP-73004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

4. Warenkreis Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs. Für Ursprungserzeugnisse sind bestimmte Stufenpläne nach Anhang 2-A des FHA zum Zollabbau vorgesehen. Die in diesem Anhang festgelegte Beseitigung der Zölle gilt nicht für gebrauchte Kraftfahrzeuge der HS - Pos. 87…

UP-73005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Voraussetzung zulässig, dass a)die Republik Korea mit der Union ein Präferenzhandelsabkommen nach Artikel XXIV GATT 1994 anwendet, b)die Republik Korea und Vietnam sich dazu verpflichtet haben - und der Union ihre Verpflichtungszusage notifiziert haben, die nach diesem Artikel gewährte Kumulierung einzuhalten bzw. deren Einhaltung…

UP-73005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-73006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…

UP-73007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU aus Vietnam) 2.die Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung oder einem…

UP-73009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Behörden der Vertragsparteien teilen einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre zuständigen Behörden bei der Ausstellung der Ursprungszeugnisse verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für…

UP-730010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Vietnam erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des…

UP-730011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss darf die Bestimmungen dieses Protokolls überprüfen und dem Handelsausschuss Beschlussentwürfe zur Annahme vorlegen, um es zu ändern. Der Zollausschuss bemüht sich, zu einer Einigung über die einheitliche Verwaltung der Ursprungsregeln zu gelangen, einschließlich der zolltariflichen Einreihung…

UP-730012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien14.03.2024

…Vietnam, ABl. Nr. L 226 vom 15.07.2020 S. 1 Berichtigung der Mitteilung für Ausführer über die Anwendung des REX-Systems in der Europäischen Union im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Vietnam (Amtsblatt der Europäischen Union C 196 vom 11. Juni 2020), ABl. Nr. C…

UP-7300Anhang 1
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

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UP-7300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien14.03.2024