Findok · Richtlinien
UP-7300
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.198.978gilt ab 14.03.2024
Inhaltsverzeichnis der UP-7300
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie: UP-7300 Vietnam stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2020
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.198.978
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.462.649
- Stammnummer
- 78307
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 14.03.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF